Hallo zusammen, komme zwar aus einem anderen Bundesland als ihr (NRW), aber ich hoffe ich darf trotzdem antworten
Also bei uns läuft es so ab, wie Krankenwagenfahrer und juhRSin schon sagten: - das NEF fährt vorweg, an Kreuzungen macht es dicht und läßt den RTW passieren, danach ist er erstmal zwangsläufig hinter dem RTW überholt aber bei passender Gelegenheit, um wieder den Weg zuräumen. Dieses Zwischenspiel funktioniert bei uns problemlos.
Eigentlich erübrigen sich alle fragen, die das NEF auf dem Weg zum KH betreffen, wenn man sich mal näher mit den §§ 35 und 38 der StVO beschäftigt! Das NEF hat auf dem Weg vom EO zum KH KEINE hoheitlichen Aufgaben mehr und ist auch nicht auf dem Weg um ein Menschenleben zu retten. Es darf also weder mit Sonder- noch mit Wegerecht fahren!!!
An alle die es trotzdem durchführen: Laßt Euch nicht erwischen und laßt erst recht nichts passieren. Wenn es wegen einem Unfall vor das Gericht geht, habt Ihr schon verloren!
Einzige mir bekannte Ausnahme: Ein neuer Einsatz für den Notarzt!
In Antwort auf: Wenn es wegen einem Unfall vor das Gericht geht, habt Ihr schon verloren!
Das möchte ich nicht so stehen lassen.
Es kommt darauf an WAS vor Gericht geht.
Wenn es um die Schuldfrage des Unfalls geht, dann spielt es keine Rolle, ob die Fahrt mit Sonderrechten berechtigt war oder nicht. Für den zivilen Unfallgegner ist ja nicht erkennbar ob das NEF nun berechtigt oder unberechtigt mit Sonderechten fährt.
Natürlich könnte es unabhängig von der Schuldfrage eine zusätzliche Beschuldigung oder gar Anklage geben wegen Mißbrauchs oder ähnlich. Aber das wäre eine Sache für sich, die mit dem Unfall nichts mehr zu tun hätte.
Selbstverständlich ist bei der Schuldfrage wichtig, ob ein Fahrzeug mit Sonder- und Wegerecht nach §§ 35 und 38 der StVO unterwegs war oder nicht. Dabei wird sich eine der ersten Fragen der Staatsanwaltschaft auf die Rechtmäßigkeit der Sonder- und Wegerechtsfahrt beziehen!!! Wenn hierbei festgestellt wird, dass kein triftiger Grund für die Benutzung dieser Rechte vorhanden ist, liegt die Schuld EINDEUTIG und zu 100% beim Fahrer des NEF`s!!! (auch, wenn Ihm dabei z.B. die Vorfahrt genommen wurde)
Ich bin noch dabei, entsprechende Vergleichsurteile dafür zukommen zu lassen. Ich werde mich dann noch einmal mit präzisen Aktenzeichen dazu melden!
Blaulicht bat mich, die erwähnten Gesetzestexte noch mal wörtlich wieder zu geben. Hier jetzt im genauen Wortlaut § 38 StVO Absatz 1:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Signalhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Hallo, das ist vollkommen richtig was du da raus gesucht hast. Im Bereich Feuerwehr lernt man das aber auch schon beim Grundlehrgang und in jedem weiteren Lehrgang wird das immer wieder auf den Tisch gebracht. Ich denke das es sehr wichtig ist das man immer die Augen offen hält als Fahrer und das man auf die anderen Fahrzeuge achte, damit man heil ankommt und heil wieder zurück kommt
Aber was bedeutet das nun für die Fahrt des NEF zum Krankenhaus?
Ich kann argumentieren, das NEF rettet aktuell kein Leben und hat keine Sonderrechte.
Ich kann aber auch argumentieren, das NEF hat Sonderrechte, weil ein Leben zu schützen ist (oder sein könnte) weil
a) evtl. der Notarzt zum nächsten Einsatz abgezogen werden könnte und dann das Fahrzeug braucht b) evtl. der Fahrer des NEF als zusätzliche Kraft im begleitenden RW benötigt werden könnte c) das NEF als Straßenräumer benötigt wird um einen besonders schonenden Transport des Patienten im RTW zu gewährleisten...
ich kann nur sagen, daß bei der BF Hamburg das NEF immer mit Sonderrechten hinter dem RTW herfährt. Warum weiß ich nicht genau, werde aber versuchen, daß rauszufinden!
Nabend, bei der BF HH bilden das NEF und der RTW eine Einheit, die bei dem Patiententransport zusammengehören wenn der NA im RTW begleitet.Das NEF sollte eigentlich laut DV(Dienstvorschrift vom Januar 1998)als zusätzlicher Straßenräumer eingesetzt werden.Meistens fährt das NEF hinter dem RTW mit SR hinterher um im Falle eines Neueinsatzes den NA bei Abkömmlichkeit zu übernehmen. Dieses gilt nicht für den NAW 21 Berta (Y-Reisen NAW), dieses Fahrzeug ist eine in sich geschlossene Einheit. Nicht was Du bist, ist was Dich ehrt, wie Du es bist, bestimmt Deinen Wert.