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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 108 Antworten
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 Quasselecke
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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

22.12.2004 09:44
#21 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Für alle Ahnungslosen: Mit"Y-Reisen" ist der NAW der Bundeswehr gemeint.


Blaulicht..............................................
Wer glaubt, daß ein Einsatzleiter einen Einsatz leitet,
der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet
und daß ein OrgL Musik macht.

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

23.12.2004 21:27
#22 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo.
Rein rechtlich gilt die Aussage c) Als Straßenräumer für den besonders schonenden Transport (z.B.: bei Wirbelsäulentrauma)als die einzige Begründung, die bis heute von vereinzelt von Gerichten akzeptiert wurde. Achtung: Nicht alle Gericht lassen diese "Ausrede" zu.

Wenn ein Folgeauftrag für den NA kommt, darf das NEF selbstverständlich mit Wegerecht zum RTW fahren um den NA abzuholen!

MFG DerAssistent

Perfusor Offline

Träger der silbernen Mütze

Beiträge: 98

21.01.2005 22:50
#23 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo Turboretter,

ich finde deine Antwort recht Billig! Jeder Unfall mit einem Sonderberechtigten Fahrzeug wir doch ein juristisches NAchspiel haben - oder? Dann wird doch jeder Richter fragen: Warum sind sie mit Blaulicht gefahren? Wer hat das Angeordnet? War die Person berechtigt diese Anordnung zu treffen?

Und nun?

Ich freue mich, dass "DerAssistent" mit aller Deutlichkeit auf die $$ 35 und 38 der StVO hingewiesen hat.

Ich habe einaml nachgelesen. Da heißtes "(...) Blaulicht darf nur angewendet werden, wenn höchste Gefahr für Leib und Leben besteht (...)". Wo besteht nun für das NEF oder den Fahrer des NEF "Höchste Gefahr für Leib und Leben"??

Weil der Notarzt sich auf dem RTW befindet, sind dem NEF jegliche "Hoheitlichen Aufgaben" genommen und er darf nicht mehr mit Sonderrechten fahren. Ob wir das privat nun gut finden oder nicht. Ich möchte nicht der erste sein, der einen Richter zu einem ersten Urteil dazu zwingt.

von mir
Perfusor

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

23.01.2005 16:49
#24 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Weiter oben wurde es doch schon zitiert:

In Antwort auf:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Signalhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden

Man kann sicher auch so argumentieren, wie hier schon geschehen.
- Das Leben des Patienten ist in Gefahr (bei eiligem Schontransport) - das NEF wird als Straßenräumer benötigt.
- präventiv gesehen könnte wegen Unterversorgung der NA abgezogen werden müssen und braucht sein Fahrzeug
- der Fahrer des NEF wird als Helfer plötzlich auf dem RTW benötigt
- durch die Trennung des Teams wird es u.U. länger dauern bis NEF und RTW wieder e.b. sind...

Bei meiner Erfahrung mit der Justiz möchte ich behaupten: Drei Richter in drei Verfahren kann auch drei verschiedene Urteile bedeuten. Und das höchste Gericht hat meines Wissens diesbezüglich bisher nicht geurteilt...

Blaulicht..............................................
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Nordlicht ( gelöscht )
Beiträge:

13.04.2005 12:06
#25 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten
Moin, moin zusammen!

Es gilt als Mißbrauch von Sondersignalen, wenn ein NEF mit Blaulicht dem RTW folgt. Jeder Fahrer eines NEF muß sich im klaren sein, daß er persönlich für jeden Schaden haftet, wenn er in dieser Situation einen VU baut. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich sagen, dass man mit dem NEF nur unwesentlich später am KH eintrifft, wenn man ohne SOSI folgt (Ist ausserdem wesentlich entspannter). Außerdem fährt ein RTW mit Sondersignalen und einem Patienten an Bord ohnehin nicht viel schneller, da ja der NA in der Regel am Patienten arbeitet und ein Transport schonend durchgeführt werden muß. Als einzige Ausnahme gilt, wenn man mit dem NEF das sogenannte Notfalllabor vorweg bringt, um zum Beispiel die Blutgruppe bestimmen zu lassen. In diesem Fall sind Sonderrechte zugelassen.

22-41 ( gelöscht )
Beiträge:

13.04.2005 21:29
#26 RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

n'Abend zusammen!! Ich bin der Runde auch seit einiger Zeit aufmerksam gefolgt und stimme Nordlicht, auch aus eigener Erfahrung und 'ohne-Alarm-hinterher-Gefahre' voll und ganz zu. Genau so wollt ich's auch vor kurzem schreiben, nur stürzt der Wachenrechner bzw. der I-Explorer beim Aufrufen dieser Seite beim ersten Anlauf grundsätzlich(!) ab.
Lest Wasi's Buch ruhig wirklich mal. Er ist ein Großer! Und rechtlich absolut zu gebrauchen. Wer ihn schonmal hat reden hören/durfte Unterrichten von ihm folgen, weiß, wovon Nordlicht und ich reden :-)
So, nun genug geschrieben. Ruhigen Dienst mir selbst. Schönen Abend!!

Pütti ( Gast )
Beiträge:

10.11.2005 17:48
#27 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo!

Das nervt den Arzt und uns auch....: da sind die tausende baustellen und das NEF was immer mitgeführt werden soll, kommt und kommt nicht nach! Warum? Na, der RTW fährt mit Sonder/und Wegerechten und das NEF normal! Da geht nicht nur Zeit flöten! Könnte man da nicht Ausnahmen machen?

Pütti

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

11.11.2005 08:57
#28 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Ich frage mich gerade beim wem die Entscheidungskompetenz für solche Ausnahmefälle liegt.

Beim mitfahrenden NA? (Bekommt der das überhaupt mit, wenn er am Patienten beschäftigt ist?)
Bei der Leitstelle? (Die sitzen Kilometerweit weg und können die Situation nur auf Grund der Aussagen der RTW-Besatzung beurteilen?
Oder bei wem sonst?

Zwar wird das Thema "Mit Sonderrechten durch die Baustelle" an anderer Stelle hier im Forum behandelt aber für die Hemmoorer gibt es aktuell sicher mal die Situation, daß das NEF mit normaler Fahrt nch Stade eine ganze Stunde brauchen könnte - das steht der RTW möglicherweise schon wieder auf der Heimfahrt auf der anderen Seite der Baustelle im Stau...

Also wer darf die Aufhebung der normalen Fahrt für das vom Sani besetzte NEF anordnen / entscheiden?

Fragen über Fragen...

Blaulicht



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Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

Olaf1935 Offline

glaubt was zu können

Beiträge: 37

11.11.2005 12:30
#29 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Zitat von chris1985
Hallo zusammen,
- das NEF fährt vorweg, an Kreuzungen macht es dicht und läßt den RTW passieren, danach ist er erstmal zwangsläufig hinter dem RTW überholt aber bei passender Gelegenheit, um wieder den Weg zuräumen.
Dieses Zwischenspiel funktioniert bei uns problemlos.
ciao Chris:)

Warum lässt er den RTW denn überholen. Ich denke es reicht aus vorraus zu fahren, sich in die Kreuzung reinzutasten, (evtl. kurz anhalten) schauen dass der RTW denn Anschluß behält, und anschließend zügig weiter zur nächsten Kreuzung. Hierdurch kann der RTW mit annähernd konstanter Geschwindigkeit hinterherfahren.
Ich komme zwar nicht aus dem Rettungsdienst, aber im Bereich der Feuerwehr funktioniert es auch (ELW vor LF).

Pütti ( Gast )
Beiträge:

11.11.2005 14:29
#30 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Es gibt eine Anweisung vom leiter der Leitstelle das NEF nur mit normaler Fahrt mitgeführt wird. Außer er bringt Kreuzblut weg, oder selten das es der Arzt anordnet. Wobei ich bei der Diskussion dann an den Notarzt verweise.


Pütti

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