dass das NEF u.U. mit "muss" steht ja außer Frage. Entscheidend ist es, ob es rechtlich abgesichert ist, dass das NEF mit Sonderrechten mitgeführt oder mit normaler Fahrt nachgeführt wird. Ich kann mich an Situationen erinnern, in denen das NEF durch Polizeibeamte z.B. zum KBR oder zum Standort nachgeführt wurde, da RS/RA und NA des NEF im RTW gebraucht wurden. Eine nicht optimale aber vertretbare Lösung, um rechtskonform zu handeln!
@ Poli: Man kann aber nicht immer die Polizei darum bitten, da diese eh schon spärlich besetzt ist. Es geht auch nicht darum es mit Sonderrechten/Wegerechten zu fahren... Es ist ein generelles Problem mit dem NEF! Mich Interessiert die Anweisung von Seiten der Leitstelle!!
Das im Landkreis Cux ein NEF vom Arzt selbst gefahren werden muß zeigt wieder einmal deutlich wie wichtig es den Betreibern und besonders den Komunen ist Gelder einzusparen. Wieso wird hier auf erhöhte Kosten hingewiesen wenn es sonst überall in Deutschland anders durchgeführt werden kann. Die BF Bremerhaven besetzt das NEF auch mit einem Fahrer und die Krankenkassen zahlen die Kosten! Das das NEF nicht mit Sonderrechten hinter oder vor dem RTW (Typisch Landkreis, manchmal sogar KTW) herfahren darf ist eigentlich allg. bekannt. Verantwortlich für die med.Geräte auf dem Fahrzeug ist der Transportführer. Warum verläßt er den RTW um ein leeres NEF zu bewegen?
Völliger Blödsinn !!! das hat nichts mit Kosten sondern mit dem System was zu tun! Hier fahren die Ärzte aus der Praxis und von zu Hause! Soll der RA/RS im Auto sitzen und ruhen????
Manchmal geht es nicht anders und außerdem fahren die hier nicht soviele Einsätze wie in so mancher Stadt!
Ihc habe da auch mal eine Frage dazu. Wie verhält es sich eigentlich wenn zum Beispiel bei einem schweren VU im vorwege schon mal Blut per NEF mit Sonderrechten in ein Krankenhaus befördert wird. Es wird ordnungsgemäß an die FEL gemeldet dass das NEF vor fährt und die Sonderrechte nutzt. Die FEL bestätigt und das NEF fährt los, besetzt mit dem Beifahrer des RTW. RTW Fahrer und NA fahren später mit Sonderrechten nach. Ist das eigentlich erlaubt oder gäbe es da auch irgendwelche Komplikationen. Und eine weitere Frage was ist wenn dieses NEF dann (was wir nie erleben möchten) einen VU baut?
Hallo Funki! Das ist o.k! Kreuzblut rettet Leben! Leider wird nur oft vergessen das es zwei Serumröhrchen sein müssen. eines für die Blutgruppe und eines für das Kreuzblut!
ob sinnvoll oder sinnlos, lassen wir mal dahingestellt. Eine wie von Dir geschilderte Situation wäre durch die Rechtsvorschriften über Sonder- und Wegerechte abgedeckt und zulässig!
Zitat von SnüffelstückHier fahren die Ärzte aus der Praxis und von zu Hause!
Ja und nein! Der 21/31 zum Beispiel wird meines Wissens nur von einem einzigen Arzt von dessen Praxis aus besetzt wenn dieser Artzt das Fahrzeug hat. Ansonsten gibt es für dieses Fahrzeug eine NEF-Wache. Dort sitzt nur der entsprechende Arzt, welcher meines Wissens im Regelfall ein Krankenhaus-Arzt ist, der diesen Dienst nebenberuflich schiebt.
Zu der Aussage, dass die Kassen einen NEF-Fahrer bezahlen würde mich interessieren ob das eine Stelle ist, die ausschliesslich NEF fährt oder ob die gleiche Person in der einsatzfreien Zeit andere Aufgaben zu erledigen hat. Auch wäre interessant zu wissen ob in dem geschilderten Fall die Einsatzzahl möglicherweise so hoch ist, dass es ohen Fahrer nicht geht.
Blaulicht
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