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Dieses Thema hat 108 Antworten
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 Quasselecke
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Perfusor Offline

Träger der silbernen Mütze

Beiträge: 98

13.02.2006 17:30
#61 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo Heidi,

ok – wenn man es mit einem Tag Abstand liest, könnte man Aggressivität und schulmeisterliches in meine Aussage interpretieren. So sollte es nicht rüberkommen. Das tut mir leid . Dann habe ich auch noch einen falschen User angesprochen. Dafür meine Entschuldigung.

Natürliche nehme ich für mich nicht das Recht in Anspruch alles und noch dazu alles besser zu Wissen. Viele in diesem Forum wissen mehr als ich.


Von mir
Perfusor

Snüffelstück ( Gast )
Beiträge:

13.02.2006 17:53
#62 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

@Perfusor!

das finde ich gut und diese Meinung kann man gern teilen!


snüffelstück

HATSCHI ( Gast )
Beiträge:

13.02.2006 18:19
#63 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo zusammen,

wann hört diese Diskussion endlich auf, es ist doch eindeutig rechtlich geregelt.


Hatschi

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

15.03.2006 11:19
#64 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Hallo zusammen!
Mit ein wenig entsetzen mußte ich gerade feststellen, das diese Diskussion ja völlig vom eigentlichen Thema weg ist.
Ich denke, dass es Zeit wird abzuschließen.
Rein rechtlich ist es nicht zulässig, dass das NEF den RTW mit Sonderrechten (davor so wie dahinter) begleitet, denn es hat ohne Arzt keine hoheitlichen Aufgaben.
Wer trotzdem meint er könne alles tun, der sollte immer eine gute Begründung für sein TUN bereit haben.
Viel Spaß. Es ist Eure Entscheidung.

MfG DerAssistent

Snüffelstück ( Gast )
Beiträge:

19.03.2006 17:51
#65 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten
Und woher hat das Unternehmen das Geld fürs Personal?

Beantworte mir das Krankenwagenbeifahrer!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.07.2006 10:05
#66 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Das Thema NEF mit oder ohne Sonderrechte zum Krankenhaus wird sehr ausführlich im Buch "Sonderrechte im Einsatz" behandelt (http://www.sonderrechte.info).

Der Autor ist jurist und Lehrrettungsassistent in Bremen.

Es werden Urteile vorgestellt und Beispiele aus der Praxis. Es wird genau beschrieben wann das NEF die ESt mit Sonderrechten Richtung Krankenhaus verlassen darf und wann nicht.

Auch auf die Unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Bundesländern wird eingegangen.

Blaulicht

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.02.2009 18:58
#67 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Allgemein hat sich wohl an der Situation nichts geändert seit dieser Thread eröffnet wurde, oder?

Das in Hamburg das NEF mit Sonderrechten fährt haben wir ja schon angesprochen.

Heute habe ich allerdings in Hamburg RTW und NEF aus (sagen wir mal) einem Landkreis außerhalb Hamburgs, wo das NEF immer ohne SR fährt, innerhalb Hamburgs mit Sonderrechten hinter dem RTW herfahren sehen.

Bedeutet das, dass die NEF´s innerhalb Hamburg dann sich das "Hamburger Rech" aneignen sobald sie die Landesgrenze überfahren haben?

Blaulicht



Meine Devise: "Ruhe bewahren! - Steht auf jedem Feuerlöscher."

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

03.02.2009 21:06
#68 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Moinsen!

Also, ich habe bis dato auch immer beide Fahrzeuge notfallmäßig in ein Krankenhaus fahren sehen! Und eigentlich spricht da doch nichts gegenm oder? Sobald sie in Hamburg sind handelt es sich um einen NAW. Die Hansestadt hat doch zum Beispiel auch eigene Gesetze / Verordnungen (Bußgeldkatalog), nachdem alle Fahrzeuge in HH bestraft werden. Warum sollte man das dann nicht mal so auslegen? "Ich bin in Deinem Land, also verhalte ich mich auch so wie erlaubt?"

______________
Gruß Friedrich






Ein Tag hat 24 h, ein Kasten Bier 24 Flaschen - Zufall ?

Helgoland Offline




Beiträge: 39

04.02.2009 11:36
#69 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Moin Moin,
hab auch noch was dazu gefunden.
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/h...light=Feuerwehr



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen: 3 Bs 155/05
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Leitsatz: 1. Zur Notfallrettung darf - über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 HmbRDG hinaus - zusätzlich zu dem Krankenwagen auch ein Notarzteinsatzfahrzeug zur Beförderung des Notarztes zur Notfallstelle im so genannten Rondezvous-System eingesetzt werden.

2. Ein privater Unternehmer bedarf für den derartigen Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeugs in entsprechender Anwendung des § 14 Satz 2 HmbRDG einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen rettungsdienstlichen Genehmigung.

3. Solange die rettungsdienstliche Genehmigung fehlt, ist ein Notarzteinsatzfahrzeug kein Einsatz-Kraftfahrzeug des Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO und darf nicht mit blauem Blinklicht ausgerüstet sein.
Rechtsgebiete: StVZO, HmbRDG
Vorschriften: StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
HmbRDG § 14
HmbRDG § 20 Abs. 1

Verfahrensgang: VG Hamburg 21 E 900/05 vom 21.04.2005

klopfer Offline

Moderator


Beiträge: 1.138

04.02.2009 14:03
#70 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Moin,
heir geht es aber nur um den Weg zur Einsatzstelle ,nicht um den Weg zum Krankenhaus. Das das NEF mit Sonderrechten zum Einsatzort fahren kann ist nirgends bestritten (abhängig von der Alarmmeldung). Unterschiede gibt es nur bei der Handhabung des Kolonnefahrens zum Krankenhaus. In diesem fall ist im NEF weder ein Arzt, noch ein Patient und das Fahrzeug fährt nicht zu einem Einsatzort, wobei Eile geboten wäre. In einigen Bundesländern / von einigen Gerichten wird diese Kolonne erlaubt, andere entscheiden dagegen.

Zitat von Helgoland
zusätzlich zu dem Krankenwagen auch ein Notarzteinsatzfahrzeug zur Beförderung des Notarztes zur Notfallstelle im so genannten Rondezvous-System eingesetzt werden.

Carl Philipp Wrede
-alles meine Meinung-

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