Im SH! Bzw. im Bereich HL scheint es auch gang und gäbe zu sein. Frach mich nicht warum! Aber nennt doch mal einen vernünftigen Grund warum eine Alarmfahrt des NEFs hinter oder vor dem RTW Richtung KH sinnvoll oder gerechtfertigt ist? (Die die ich nannte könnt ihr ja ausschließen, da sehe ich das ja ein!) Und dann versucht die die Ihr gennant habt mal mit der STVO zu erklären!
Mag sein, jedoch wurde das Schriftstück, welches ich teilweise zitiert habe, von einem Staatsanwalt & einem Prof. Dr. jur. entwickelt. Denen wiederum unterstelle ich eine gewisse Fachkenntnis!
Zitat von FriedrichMag sein, jedoch wurde das Schriftstück, welches ich teilweise zitiert habe, von einem Staatsanwalt & einem Prof. Dr. jur. entwickelt. Denen wiederum unterstelle ich eine gewisse Fachkenntnis!
Wobei man nicht vergessen darf, dass es sich um eine juristische Meinung handelt und diese durch keine gerichtliche Entscheidung untermauert ist!
MfG
Poli ___________________________________________ Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
Jetzt reden wir hier aneinander vorbei. Die Aussage "weil sie es nicht wissen" bezieht sich meines Erachtens nicht auf die Juristen sondern auf die Landkreise und Städte die es derzeit so handhaben, dass das NEF mit Sonderrechten dem RTW zum Krankenhaus folgt.
Ich werde nun mal zwei oder drei Städte / Landkreise anfragen auf welcher rechtlichen Grundlage das so gehandhabt wird und welcher Vorteil daraus gezogen wird und welche Erfahrungen man gemacht hat.
Sobald Antworten vorliegen werde ich hier berichten.
Das "Weil sie es nicht wissen" war auf die Fahrer der NEF´s bezogen! Nur sie stehen dafür gerade, was sie tun und sie müssen versuchen sich zu rechtfertigen, wenn etwas passiert!
Zitat von DerAssistentDas "Weil sie es nicht wissen" war auf die Fahrer der NEF´s bezogen! Nur sie stehen dafür gerade, was sie tun und sie müssen versuchen sich zu rechtfertigen, wenn etwas passiert!
Das ist im Grunde der nächste Diskussionspunkt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es irgendwelche Probleme gibt wenn etwas passiert. Ich glaube nicht einmal, dass die Polizei anzweifelt, dass das Fahrzeug berechtigt mit Sonderrechten unterwegs war. Ggf. wird bei der Leitstelle angefrat ob das Fahrzeug im Einsatz war. Bei entsprechender einheitlicher Regelung wird diese den Einsatz ja bestätigen.
Ich habe mich in letzter Zeit mit einigen Blaulicht-Unfällen befasst. Mir ist kein Fall bekannt wo irgendjemand hinterfragt hat, ob das Sondersignal berechtigt in Anspruch genommen wurde. Maximal wurde bei der Leitstelle angefragt, ob ein Einsatz vorlag. Wie gesagt - bei entsprechender Regelung im jeweiligen Bereich werden die das ja bestätigen. Tiefgründiger wird da niemand irgendwo fragen.
Meine persönliche Meinung: Ich sehe keine Diskussionspunkte. Es gibt Gesetze in denen steht, unter welchen Vorraussetzungen Blaues Blinklicht zusammen mit einem Einsatzhorn verwendet werden darf. Es gibt kein Gesetz, in dem etwas von einer Einheit von RTW und NEF steht. (Mir ist auch keine Verordnung oder ähnliches bekannt)
Ob die Polizei soetwas hinterfragt ist eigentlich auch egal. Wenn der Geschädigte (Egal ob Personen- oder Sachschaden) dagegen vorgeht, wird sich irgendwann automatisch damit befasst werden, ob eine Fahrt nach § 38 StVO angemessen war.
Auch in meinem Wohnort wird das NEF gern Mal mit Sonderrechten nachgeführt. Sollte irgendwann einmal meiner Familie, meinem persönlichem Hab und Gut oder mir etwas passieren, werde ich sehrwohl hinterfragen lassen ob es angemessen war und wo steht, dass man soetwas darf!!!