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Dieses Thema hat 108 Antworten
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 Quasselecke
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Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

22.01.2011 11:25
#91 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Im SH! Bzw. im Bereich HL scheint es auch gang und gäbe zu sein.
Frach mich nicht warum!
Aber nennt doch mal einen vernünftigen Grund warum eine Alarmfahrt des NEFs hinter oder vor dem RTW Richtung KH sinnvoll oder gerechtfertigt ist? (Die die ich nannte könnt ihr ja ausschließen, da sehe ich das ja ein!)
Und dann versucht die die Ihr gennant habt mal mit der STVO zu erklären!

Bin ja mal gespannt!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

22.01.2011 15:27
#92 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Wir drehen uns im Kreis. Das Argument ist einfach, dass die Fahrzeuge eine Einheit bilden.

Blaulicht

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

23.01.2011 15:35
#93 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Moin!

Zitat von DerAssistent
Weil sie es nicht wissen!



Mag sein, jedoch wurde das Schriftstück, welches ich teilweise zitiert habe, von einem Staatsanwalt & einem Prof. Dr. jur. entwickelt. Denen wiederum unterstelle ich eine gewisse Fachkenntnis!

______________
Gruß Friedrich



Niveau ist keine Handcreme!!

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

23.01.2011 16:00
#94 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Zitat von Friedrich
Mag sein, jedoch wurde das Schriftstück, welches ich teilweise zitiert habe, von einem Staatsanwalt & einem Prof. Dr. jur. entwickelt. Denen wiederum unterstelle ich eine gewisse Fachkenntnis!



Wobei man nicht vergessen darf, dass es sich um eine juristische Meinung handelt und diese durch keine gerichtliche Entscheidung untermauert ist!

MfG

Poli
___________________________________________
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

23.01.2011 18:11
#95 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

@ Friedrich:

Jetzt reden wir hier aneinander vorbei. Die Aussage "weil sie es nicht wissen" bezieht sich meines Erachtens nicht auf die Juristen sondern auf die Landkreise und Städte die es derzeit so handhaben, dass das NEF mit Sonderrechten dem RTW zum Krankenhaus folgt.

Ich werde nun mal zwei oder drei Städte / Landkreise anfragen auf welcher rechtlichen Grundlage das so gehandhabt wird und welcher Vorteil daraus gezogen wird und welche Erfahrungen man gemacht hat.

Sobald Antworten vorliegen werde ich hier berichten.

Blaulicht

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

24.01.2011 09:18
#96 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Das "Weil sie es nicht wissen" war auf die Fahrer der NEF´s bezogen!
Nur sie stehen dafür gerade, was sie tun und sie müssen versuchen sich zu rechtfertigen, wenn etwas passiert!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

24.01.2011 09:58
#97 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Zitat von DerAssistent
Das "Weil sie es nicht wissen" war auf die Fahrer der NEF´s bezogen!
Nur sie stehen dafür gerade, was sie tun und sie müssen versuchen sich zu rechtfertigen, wenn etwas passiert!



Das ist im Grunde der nächste Diskussionspunkt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es irgendwelche Probleme gibt wenn etwas passiert.
Ich glaube nicht einmal, dass die Polizei anzweifelt, dass das Fahrzeug berechtigt mit Sonderrechten unterwegs war. Ggf. wird bei der Leitstelle angefrat ob das Fahrzeug im Einsatz war. Bei entsprechender einheitlicher Regelung wird diese den Einsatz ja bestätigen.

Ich habe mich in letzter Zeit mit einigen Blaulicht-Unfällen befasst. Mir ist kein Fall bekannt wo irgendjemand hinterfragt hat, ob das Sondersignal berechtigt in Anspruch genommen wurde. Maximal wurde bei der Leitstelle angefragt, ob ein Einsatz vorlag. Wie gesagt - bei entsprechender Regelung im jeweiligen Bereich werden die das ja bestätigen. Tiefgründiger wird da niemand irgendwo fragen.

Blaulicht

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

24.01.2011 10:53
#98 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Meine persönliche Meinung:
Ich sehe keine Diskussionspunkte. Es gibt Gesetze in denen steht, unter welchen Vorraussetzungen Blaues Blinklicht zusammen mit einem Einsatzhorn verwendet werden darf.
Es gibt kein Gesetz, in dem etwas von einer Einheit von RTW und NEF steht. (Mir ist auch keine Verordnung oder ähnliches bekannt)

Ob die Polizei soetwas hinterfragt ist eigentlich auch egal. Wenn der Geschädigte (Egal ob Personen- oder Sachschaden) dagegen vorgeht, wird sich irgendwann automatisch damit befasst werden, ob eine Fahrt nach § 38 StVO angemessen war.

Auch in meinem Wohnort wird das NEF gern Mal mit Sonderrechten nachgeführt. Sollte irgendwann einmal meiner Familie, meinem persönlichem Hab und Gut oder mir etwas passieren, werde ich sehrwohl hinterfragen lassen ob es angemessen war und wo steht, dass man soetwas darf!!!

MfG

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

24.01.2011 12:33
#99 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Dann würde man Dir sagen, dass Du Äpfel und Birnen zusammenwürfelst.

Denn bei einem Unfall ist "nur" das Verschulden zu prüfen. Und das wird sicher nicht abhängig sein ob Blaulicht nun erlaubt oder nicht erlaubt an war.

Dass der Fahrer dann möglicherweise zusätzlich bestraft wird weil er unerlaubt mit Blaulicht gefahren ist, würde eine andere Sache sein.

Blaulicht

Mini Offline



Beiträge: 2.387

24.01.2011 13:08
#100 RE: RE:NEF ohne Sonderrechte zum Krankenhaus Antworten

Moin,

aber darum geht´s doch.

Darf der Fahrer eines NEF mit Wegerechten fahren wenn er einem RTW ins Krankenhaus folgt?

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

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