Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 

Blaulicht-Cuxhaven.de
Das regionale Forum für Retter in Stadt & Landkreis Cuxhaven

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 1.775 mal aufgerufen
 Retter kontaktieren Bürger
Funki02 ( Gast )
Beiträge:

28.12.2006 15:46
Raketen verboten! - Tipps für die Silvesternacht Antworten

Hier ein paar Tipps für die Silvesternacht !

In der Sylvesternacht kommt es alle Jahre wieder leider zu -vermeidbaren- Bränden und Unfällen, weil sehr leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird. Hier einige Tipps von der Freiwilligen Feuerwehr Warstade damit Sie ungetrübt und gesund ins neue Jahr starten können:

Zu jedem Feuerwerksartikel gibt es eine Gebrauchsanweisung, die man sich durchlesen sollte.

Nur den Artikel aus der Verpackung nehmen den man sofort gebraucht dann die Packung wieder verschließen.

Feuerwerk der Klasse II nie in der Nähe leicht brennbarer Gegenstände zünden.
immer im Freien verwenden und Sicherheitsabstand einhalten.

Erst unmittelbar vor dem Zünden die Schutzkappe abnehmen.

Feuerwerk nur mit ausgestrecktem Arm zünden und nicht in der Hand behalten.

Raketen senkrecht in Flasche stecken, Schutzkappe abnehmen und dann erst zünden.

Die Flasche zum zünden von Raketen sollte feststehen.

Niemals einen "Versager" ein zweites Mal zünden.

Niemals nach Menschen oder Menschengruppen mit Feuerwerkskörper werfen.

Nicht in der Nähe von Strohdachhäusern zünden

Ebenso nicht in Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern zünden.

Beim Abschießen auf Dachvorsprünge und Oberleitungen achten.

In der Sylvesternacht Dachfenster, Fenster und Türen geschlossen halten.

Gebäudebesitzer sollten besonders auf Blindgänger und fehlgeleitete Raketen achten.

Bei Sturm kein Feuerwerk wegen abdriften zünden.

Bei übermäßigen Alkoholgenuss sollte man auch keine Feuerwerkskörper zünden.

Glühende Teile von Wunderkerzen nicht in Nähe von brennbarem Material werfen.

Achtung: Es war gerade Weihnachten. Weihnachtsbäume, Adventsgestecke oder Kränze können inzwischen sehr trocken sein. Deshalb Kerzen nicht zu weit abbrennen Lassen und auf keinem Fall unbeaufsichtigt lassen. Auspusten beim Verlassen des Raumes.

Geeignete Löschmittel wie zum Beispiel Wassereimer oder eine Löschdecke (falls vorhanden) bereithalten.

Sollte es dennoch zu einem Unfall oder Brand kommen dann wählen Sie umgehend die 112. Ihre Feuerwehr ist Tag und Nacht für Sie bereit. 365 Tage und Nächte im Jahr.

Und nun wünschen ich allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.




Gruß
Funki02

Angefügte Bilder:
123.gif  
Funki02 ( Gast )
Beiträge:

29.12.2006 10:12
#2 RE: Tipps für die Silvesternacht Antworten

29.12.2006 - 08:22 Uhr
Stade (ots) - Damit das Silvesterfeuerwerk im Landkreis Stade ein
schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit
Verletzungen und Verbrennungen endet, bittet die Polizeiinspektion
Stade darum, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern zu beachten.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet dieses Jahr von
Donnerstag, 28. Dezember, bis Samstag, 30. Dezember, statt. Raketen
und Böller, also Feuerwerk der Klasse II, darf nur an Personen
abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf und
die Abgabe an Jugendliche ist selbst dann verboten, wenn eine
schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können
mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Deshalb sollte man
nur Feuerwerkskörper verwenden, die vom Bundesamt für Materialprüfung
(BAM) zugelassen wurden. Die Zulassung durch das BAM bedeutet nicht,
dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie
bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.

Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen
zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze
Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe
für die Gefährlichkeit der Billigware. Beim Kauf des Feuerwerks
sollte man deshalb unbedingt darauf achten, dass alle Artikel eine
Prüfnummer des BAM tragen.

Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten
deshalb auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit
Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stöße, Reibung,
Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven
Reaktionen kommen. Deshalb: Nur soviel Pyrotechnik kaufen, wie an
Silvester auch abgebrannt wird.

Die gekauften Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für
Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Vor dem Starten der Raketen sollte ein guter und sicherer
Startplatz ausgesucht werden. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen,
Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in
der Nähe sein. Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von
Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist auch an
Silvester und Neujahr nicht zulässig.

Leere Sektflaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Es
empfehlen sich Getränkekisten, in denen eine offene Flasche für die
Raketen steht.

Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern
ausgehen können, informiert und während des Abbrennens beaufsichtigt
werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, tut gut, die Mülltonne geschlossen
zu halten, Balkon und Terrasse leer zu räumen und Fenster und
besonders Dachluken zu schließen.

Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die
Gebrauchshinweise auf den Feuerwerksartikeln beachtet werden. Wer
Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich einer
Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt
werden.

Raketen und Böller sollte man niemals in geschlossenen Räumen
anzünden. Raketen sollen immer nur senkrecht abgefeuert werden - in
einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.
Feuerwerksartikel zündet man mit ausgestrecktem Arm an. Danach sollte
man sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Böller
sollte man nach dem Anzünden keinesfalls in der Hand halten, während
sie abbrennen. Blindgänger nochmals anzuzünden, ist sehr gefährlich.
Man sollte sie besser liegen lassen.

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus
waffenscheinfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist
vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche
Erlaubnis zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit -
also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht
brennbaren Objekten - entspricht. Ist man zur Silvesterfeier bei
Bekannten eingeladen, darf man auch auf dem dortigen Grundstück
schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung
erteilt. Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das
Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht
ausgeschlossen ist.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte
auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die
Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis
lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von
Schießstätten berechtigt. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht
eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet
werden.

Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder
geschossen werden. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der
Notruf 112 oder 110 gewählt werden.

Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus
einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder
Sachbeschädigung werden. Außerdem können zivilrechtlich
Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und
Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige
mitverantwortlich.

ots Originaltext: Polizeiinspektion Stade
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=59461



Gruß
Funki02

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

31.12.2010 11:01
#3 RE: Tipps für die Silvesternacht Antworten

Aus aktuellem Anlass krame ich diesen alten Thread mal wieder hoch.

Bitte daran denken:

Aufsteigendes Feuerwerk wie Raketen, Batterien, etc. sind im Abstand von 200 Metern Luftlinie zu mit Reet gedeckten Gebäuden verboten!

Das bedeutet, dass in einigen Ortschaften unseres Landkreises quasi keine Raketen erlaubt sind.

Wer erwischt wird muss mit einer sehr schmerzhaften Geldbuße von mehreren tausend Euro rechnen.

Blaulicht

Rettungsmichel Offline



Beiträge: 68

31.12.2010 16:19
#4 RE: Tipps für die Silvesternacht Antworten

Passend zum Feuerwerk auch das noch !!

Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN

für den Landkreis Cuxhaven


gültig von: Freitag, 31.12.2010 19:00 Uhr

bis: Samstag, 01.01.2011 12:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst

am: Freitag, 31.12.2010 14:54 Uhr

Auffrischender Wind aus West bis Nordwest mit Gefahr von Sturmböen um 70 km/h, entsprechend Stärke 8 bis 9. Mittwind um Stärke 6 Bft

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie auf herabfallende Gegenstände.

www.DWD.de / RZ Hamburg

 Sprung  

Besucher


Seitenaufrufe








Bitte besuchen Sie auch
blaulicht.org