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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 3.168 mal aufgerufen
 Quasselecke
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Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

14.06.2005 11:53
#11 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Hallo,

In Antwort auf:
die Piloten beim Bund üben ja schließlich auch zum Großteil in Simulatoren)

jeder Pilot muß 2 x im Jahr in einen Simulator! Ansonsten verlieren sie ihre Lizenz!


Gruß Friedrich

strandretter ( Gast )
Beiträge:

14.06.2005 18:43
#12 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Guten Abend,
das Üben im Simulator ist schön und gut, aber aus eigener Erfahrung (seit 20 Jahren beschule ich Fahrer für Einsatzfahrzeuge)muß ich sagen, dass wenn der Schalter umgelegt oder gezogen wird, alle guten Vorsätze für das Fahrenn mit Sonderrechten ein wenig verschwinden. Die sich nun einstellenden Aufregung mit verbundenem Pulsanstieg sind doch was anderes, als jede noch so gute theoretische Ausbildung oder Simulatorschulung. Wer kennt nicht die Gedanken an den Einsatzort: Was erwartet mich? Gibt es verletzte oder sogar tote Personen? Werden wir mit unseren Käften zurecht kommen? Wer kann uns ggf. noch unterstützen? Alles erfordert ein Übermaß an Konzentration. Hinzukommt auch noch die Feststellung, dass es nun tatsächlich auf jede Minuten ankommen könnte, der Wert des gesteuerten Fahrzeuges fällt einem spontan ein.

Mann und Frau müssen nicht nur für sich selbst, sondern auch noch für alle anderen Verkehrsteilnehmer mitdenken.
Mir fallen spontan 10 Situationen ein - was nützt es, wenn von 3 vorausfahrenden PKW auf einer Landstraße der letzte, in Fahrtrichtung gesehen, das Einsatzfahrzeug erkennt und rechts ran fährt, aber die beiden folgenden Fahrzeugführer ihn noch überholen und ihm den Vogel zeigen, nur weil sie das Einsatzfahrzeug nicht gesehen/gehört haben!? Manche Augen werden groß aufgerissen, wenn das Einsatzfahrzeug nach einiger Zeit des Hinterherfahrens dann doch noch überholen kann und nun in gleicher Höhe mit dem überholten Fahrzeugführer ist und dieser jetzt panisch das Blaulicht sieht.

Grundsätzlich mag das Simulatortrainung eine (Vor-)Schulung sein, aber nur durch reale Einsatz- und Übungsfahrten können Erfahrung und Sicherheit gesammelt werden. Eine 100% Sicherheit gibt es nie.
Oberster Grundsatz sollte immer sein, dass das Ankommen und die spartenbedingte Hilfe wichtiger ist als Schnelligkeitund neue Streckenrekorde. Und nicht zu vergessen, die Familien der Mitfahrer haben auch ein Recht auf ein sorgenfreies Leben.

In einigen Bereichen gibt es mE gute Vorgaben, die erlauben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit um max. 50% überschritten werden darf - innerorts 75 statt 50km/h / außerorts 150 statt 100 km/h. Wer schon einmal mit einem RTW oder einem TLF ein Vollbremsung machen musste, weiß wie sich der Bremsweg aufgrund des Fahrzeuggewichtes verlängert. Und die Rechtssprechung geht immer zu ungunsten der "Sonderrechts"-Fahrer aus. Ihnen obliegt eine besondere Verantwortung. Jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, verhalten sie sich auch noch so dumm, ist auszuschließen.

Nach der StVO ist das Training von Einsatzfahrten als Übungen zulässig.

Gruß strandretter

HATSCHI ( Gast )
Beiträge:

14.06.2005 19:13
#13 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Schönen Abend allen,

dem kann ich nur beipflichten. Ein echtes Trainig gibt es nicht. Es sollte jedem Fahrer (Maschinisten) klar gemacht werden, im ländlichen Bereich bringen die "Sonderrechte" eigentlich gar nichts außer Aufregung.
Ich komme aus dem Rettungsdienst einer etwas größeren Stadt ca. 1,7 Mio Einwohner im die Ecke - wir habe mal einen Versuch gemacht über eine Strecke von 10 km im etwas dichteren Berufsverkehr. - mit und ohne Sonderechte - das Ergebniss ist eigentlich erschreckend, denn hiernach brauchen wir eigentlich keine Sonderrechte. Der Zeitgewinn war knapp 3 Minuten. Dafür den ganzen Stress??
Leider überlegen sich viele Fahrer (Maschinisten) nicht dass Patienten bzw. Kameraden im Fahrzeug sind.
Denkt mal darüber nach.

Gruß Hatschi

Löschmichel Offline




Beiträge: 34

15.06.2005 00:01
#14 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Moinsen!

In 3 Minuten habe ich unter Umständen aber schon jemanden erfolgreich reanimiert!! Und ob ein Feuer drei volle Minuten mehr Zeit hat sich auszudehnen.........

Ich persönlich möchte lieber nicht drei Minuten länger unter einem Auto liegen, oder in einer verqualmten Wohnung auf Rettung warten!!


In Antwort auf:
im ländlichen Bereich bringen die "Sonderrechte" eigentlich gar nichts außer Aufregung.
t

Das heißt also, daß wir Dorfwehren unsere Blaulichter und Martinhörner abschrauben können!?
Ich denke, daß jede Leuchte mehr am Einsatzfahrzeug die Chance erhöht, von anderen Verkehrsteilnehmern im fließenden Verkehr, als auch an der Einsatzstelle selbst, (eher) wahr genommen zu werden. Somit dienen die Sondersignalanlagen ja auch der eigenen Sicherheit.
Aber wenn es schon nicht auf 3 Minuten ankommt, können wir ja auch demnächst mit dem Fahrrad zur Einsatzstelle fahren und zwischendurch noch am Dorfgrill anhalten.

Gruß,

Löschmichel.

Mini-FFD ( Gast )
Beiträge:

15.06.2005 07:43
#15 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Moin Hatschi,

In Antwort auf:
im ländlichen Bereich bringen die "Sonderrechte" eigentlich gar nichts außer Aufregung.

man denke auch an die, auf dem Land häufiger auftretenden, Landwirtschaftlichen Fahrzeuge und "Sonntagsfahrer".

Also ich fahre beruflich auch des öfteren mit Sonderrechten (kein BOS) und dies nur, damit wir schneller am Schadensort sind!

Gruß
Mini

Actros ( Gast )
Beiträge:

15.06.2005 09:08
#16 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Moin Moin,

ich denke Geschwindigkeit hin oder her... Jeder der auch nur einen Unfall oder sogar einen Kollegen auf einer Sonderrechtsfahrt verloren hat, der weiß was es heißt nicht rechtzeitig zum stehen zu kommen. Gebe dem Strandretter vollkommen Recht in seinen Ausführungen. Letztendlich ist doch der Fahrer des Fahrzeuges für seine Kollegen und Kameraden verantwortlich. Aber das Phänomen des "Brennens" auf einer solchen Fahrt ist wirklich vorhanden. Da werden einige die vielleicht zwei- dreimal im Jahr die Hörner ziehen schnell zu kleinen Rambos im Verkehr. Macht Euch mal Gedanken ob es wirklich Sinn macht, das Pedal vol durchzutreten. Man muß immer mit der Dummheit der Anderen rechnen...... Ich finde daß es viel wichtiger ist, während der Fahrschule schon auf das richtige Verhalten hinzuweisen. Man erlebt es doch täglich, wenn die Einsatzfahrzeuge sich nähern, daß in den "normalen" Fahrzeugen ein wenig Panik ausbricht, weil keiner so richtig weiß, was er jetzt eigentlich zu tun hat!!!!!

Und Geschwindigkeit ersetzt kein Leben, sondern gefährdet in erster Linie. Kann da nur aus leidiger Erfahrung berichten. Auch in der letzten Zeit, wo es ein Kollege und sehr guter Freund leider nicht überlebt hat.... Nur mal so zum nachdenken von mir........

Gruß
Actros

kleiner Offline



Beiträge: 129

16.06.2005 21:42
#17 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

In Antwort auf:
Ich denke, daß jede Leuchte mehr am Einsatzfahrzeug die Chance erhöht, von anderen Verkehrsteilnehmern im fließenden Verkehr, als auch an der Einsatzstelle selbst, (eher) wahr genommen zu werden. Somit dienen die Sondersignalanlagen ja auch der eigenen Sicherheit

Moin, moin!

Lassen wir mal den Zeitgewinn - oder auch nicht, oder unbedeutend, oder lebensrettend. usw. - außer acht. Auf die teilweise mangelnde Fahrpraxis mancher Maschinisten v.. unter Einsatzbedingung mit der verständlichen Aufregung wurde ja schon hingewiesen. Wenn uns da andere Verkehrsteilnehmer früher wahrnehmen, dann dient das nicht nur unserer Sicherheit sondern auch deren! So frei nach dem Motto: "Achtung! Ich bin gefährlich! Geht mir aus dem Weg!

Ich will damit übrigens keinem Fahrer zu nahe treten! Aber wer ist schon wirklich ruhig, wenn es zum Einsatz geht!

Gruß Kleiner

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

24.06.2005 14:51
#18 RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Hallo zusammen!

Im neusten "Feuwehrmagazin" ist dieses Thema, ich nennen es mal "virtuelle Ausbildung", auch im Bezug auf simuliertes Fahren mit Sonderrechten, groß ausgeführt!

MfG

Poli

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

31.07.2009 22:21
#19 RE: RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Dieser Thread ist zwar schon mehr als drei Jahre alt aber nun wird das Thema wieder aktuell.

Erstmals hat eine deutsche Behörde den Simulator im Einsatz.

http://www.blaulicht.org/2009/07/31/blau...simulator-uben/

Blaulicht



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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.12.2009 17:48
#20 RE: RE:Fahren mit Sonderrechten Antworten

Wer den Simulator mal in Aktion sehen möchte kann das auf [url=www.blaulicht.org/blaulicht-unfaelle]Blaulicht.org[/url]. Es ist der vierte Link von oben.


edit: Leider hat n24 die Webseite abgeschaltet. Den Link gibt es also nicht mehr.

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