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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 828 mal aufgerufen
 Quasselecke
Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

09.06.2009 08:16
Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Bei der gestrigen Europawahl wurde im Landkreis Rotenburg (Wümme) auch noch über ein Bürgerbegehren abgestimmt.
Zum Hintergrund:
Mitte letzten Jahres wurde ein Bedarfsgutachten für den Rettungsdienst im Landkreis Rotenburg (Wümme) erstellt, dass die Schließung von bis 4 Rettungswachen, die Verschiebung der Standorte nahezu aller anderen Rettungswachen und das streichen von Rettungswachen zu gewissen Tageszeiten vorsah. Lediglich KTW's sollten vermehrt eingesetzt werden.
Dieses ließen sich die Bürger nicht gefallen und auf Intiative der Bürgerintiative Gnarrenburg (http://www.pro-rtw-gnarrenburg.de) und dem Bürgermeister aus Kuhstedt wurden Unterschrifften gesammelt um ein Bürgerentscheid möglich zu machen!
Bis Dato gibt es die Rettungswachen Bremervörde (2 RTW's 24std., 1 NEF 24std., 1 KTW 7-17 Uhr), Zeven (1 RTW 24std., 1 NEF 24std., 1 KTW 7-17 Uhr), Rotenburg (2 RTW's 24std., 1 NEF 24std., 3 KTW's), Sittensen (1 RTW 24std), Tarmstedt (1 RTW 24std.), Gnarrenburg (1 RTW 8-20 Uhr), Sottrum (1 RTW Zeit nicht bekannt), Visselhövede (1 RTW und 1 NEF Zeiten nicht bekannt), Lauenbrück (1 RTW zeiten nicht bekannt)
Das Begehren:
Alle Rettungswachen sollen dort bleiben wo sie sind und 24std. besetzt werden (Kurzform)
Fazit:
Am gestrigen Sonntag wurde im LK ROW neben der Europawahl auch über das Bürgerbegehren abgstimmt! Über 90% der Wähler stimmten für das Bürgerbegehren! In der Initiativ Gemeinde Gnarrenburg sogar 99%!
Der Landkreis hat jetzt bis zum 1.November 2009 Zeit für die Umsetztung des Begehrens!




muss man erst alles weg rationalisieren bis man merkt, dass es ohne nicht geht??

"Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Albert Einstein

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

09.06.2009 09:39
#2 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Das find ich super!!!
In der Zeitung steht, dass den Landkreis dadurch Mehrkosten enstehen. Das ist ja so auch nicht richtig. Der LK wird es ja an die Krankenkassen weitergeben! Diese werden sich wohl kaum dagegen wehren können!

MfG

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

10.06.2009 09:15
#3 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten
Zitat von DerAssistent
Das find ich super!!!
In der Zeitung steht, dass den Landkreis dadurch Mehrkosten enstehen. Das ist ja so auch nicht richtig. Der LK wird es ja an die Krankenkassen weitergeben! Diese werden sich wohl kaum dagegen wehren können!

MfG



FALSCH...Das Gurachten ist eine Sache für sich und wird auch (so) ähnlich umgesetzt. Die Krankenkassen können sich dadauf berufen. Ihnen entstehen also ERSTEINMAL keine Mehrkosten.
Was gerne nicht erzählt wird ist, dass die zu rettenden Rettungswachen nur noch zu 1/3 von den Kassen mit getragen werden. Weiter sollen 1/3 von der Komune, und 1/3 vom Landkreis getragen werden. Gerüchteweise geht es da je Wache um 250.000€ pro Partei, pro Jahr.

Fazit: Wenn Rettungswachen bleiben wo keine vorgesehen sind, müssen die Kosten von wem anders getragen werden, als den Kassen. Diese erklären sich anscheinend aus Kulanz bereit, legendlich 1/3 der kosten zu tragen.

Wenn Konzepte dieser Art Schule machen, dann haben die Kassen bald wieder einen Depp gefunden, der deren Reichtümer mehrt. Von Seiten des DRK allerdings richtig.... Wer die Dienstleistung eines Rettungsdienstes odert, der muss dafür bezahlen.

Ist also nichts mit *die Krankenkassen in die Schranken weisen*. Denn die werden die Kosten eben nicht tragen müssen. Also bezahlt der Bürger seine Rettungsdienstliche Versorgung bald also z. T. selbst.


Ein Teelichtlöscher.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

DerAssistent Offline



Beiträge: 317

10.06.2009 10:55
#4 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Der Landkreis verhandelt aber über das Geld. Es ist also noch VERHANDLUNGSSACHE!
MfG

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

10.06.2009 11:01
#5 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Richtig... Darum war ich mit den Ausrufezeichen auch so sparsam

Es soll eben... Mal sehen was kommt. Aber in anbetracht dessen, was ich bisher von den Krankenkassen weiss, habe ich da meine eingene Theorie über den Ausgang.

MfG

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

10.06.2009 12:47
#6 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Naja aber vielleicht sollte man beim LK ROW auch einwenig den Hintergrund kennen!
Im Bezug auf das alles.




muss man erst alles weg rationalisieren bis man merkt, dass es ohne nicht geht??

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Albert Einstein

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

10.06.2009 12:51
#7 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Wenn Du wichtige Infos hast, dann kläre uns doch auf.

Hintergründe sind immer wichtig.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

10.06.2009 13:25
#8 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten

Die Gesichte ist ja auch die, dass der LK-ROW den Krankenkassen aus vergangenen Zeiten noch Geld schuldet und das die ganze Geschichte komplizierter macht.
Des weiteren ist die Auftragsstellung bei dem Gutachten auch nicht so "perfekt" gelaufen.
Naja das die Gemeinden für den Rettungsdienst auf kommen sollen halte ich für hinfällig --> Ist ja gesetztlich geregelt!




muss man erst alles weg rationalisieren bis man merkt, dass es ohne nicht geht??

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Albert Einstein

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

10.06.2009 13:40
#9 RE: Bürger kippen Bedarfsgutachten Rettungsdienst Antworten
In wiefern gesetzlich geregelt...

Wenn ein Gutachten sagt, dass Rettungswachen über sind und die verbleibenden verlegt werden sollen, ist das eine Sache. Das ist dann die Maßgabe für den Träger des Rettungsdienstes und auch für die Krankenkassen. Die müssen nämlich nur den gesetzlichen Vorgaben für die Flächendeckende Rettung erfüllen und bezahlen.
Wenn die Gemeinde jetzt sagt, dass sie gerne ihre eingene RW haben möchte, dann steht es z.B. dem DRK doch frei, diesem Wunsch gegen Bezahlung nachzukommen. Ist persé ein Dienstleistungsvertrag. Wenn es dann zu einem Konsenz zwischen den KK und dem Träger des RD kommt, dann steht dem doch erstmal nichts im Wege.
In wie fern das Probleme mit der Auslastung hinsichtlich anderer Rettungsmittel aussieht sein mal dahingestellt.

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