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Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 2.234 mal aufgerufen
 Quasselecke
Seiten 1 | 2
eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

01.10.2014 09:14
Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Pressespiegel:

Gestern (?) stand ein Artikel in der Nordsee-Zeitung, der einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes zum Gegenstand hatte.
Darin schnitt eine Wehr aus dem Kreis schlecht ab.

Hier geht es NICHT darum mit dem Finger auf die Kameradinnen und Kameraden zu zeigen. Vielmehr muss uns allen bewusst
werden, dass eine recht steife Brise "übern Deich" kommt.

Scheinargumente wie "das machen wir alles freiwillig" oder "solange die Politik".." "solange die Verwaltung.." oder vielleicht
die beschwörende Selbstbeweihräucherung "..bei uns kann das nicht passieren ..." sind alle nicht ansatzweise zielführend.
Es bleibt dabei: eine der letzten heiligen Kühe - die freiwillge Feuerwehr steht auf dem Prüfstand.



Egal welche Kritik der LRH vorgefunden hat das kann in Zeiten finanzieller Anspannung auch Konsequenzen haben. Es hilft noch nicht einmal
den oder die "Schuldigen" zu benennen - es werden Fakten auf den Tisch gelegt ausgewertet und das Ergebnis beurteilt. Spätestens dann
ist der Ärger vorprogrammiert. Wenn wir nicht entsprechend handeln oder vorsorgen dann fällt das bestehende System des abwehrenden
Brandschutzes auf kurz oder lang in sich zusammen. Dann ist dann aber auch die Versorgung von uns und unseren Mitmenschen mit
Nothilfe in Bewegung, Was dabei dann herauskommt kann ich nicht sagen - doch wollen wir uns unsere Leistung wirklich vorrechnen
lassen?

Meinen Kameraden aus Hagen wünsche ich ein gute, ruhige Hand und viel Erfolg beim Abarbeiten dieses blöden Themas.
Die Feuerwehren stehen übrigens nicht wirklich auf dem Prüfstand vielmehr der Träger der Feuerwehren aber das liest sich ja nicht so schön...

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Mini Offline



Beiträge: 2.387

01.10.2014 10:12
#2 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

In diesem Zusammenhang ist auch der zweite Artikel, ebenfalls von heute, die selbe Wehr, sehr interessant.

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

01.10.2014 14:17
#3 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Mal etwas recherchiert hier wir deutlich was geprüft wurde/wird


Zitat von Der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche Kommunalprüfung - ; Kommunalbericht 2014 S.68ff


(...)
5.1 Prüfungsergebnisse – kompakt
(...)
Keine der geprüften Kommunen konnte nachvollziehbar nachweisen, dass sie eine leistungsfähi-
ge freiwillige Feuerwehr aufgestellt und ausgerüstet hatte. Tagsüber war die Einsatzbereitschaft
der freiwilligen Feuerwehren eingeschränkt. (5.14)
(...)
5.14 Feuerwehrplanung – Aufstellung und Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren
Jede Kommune muss die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr sicherstellen. Ob diese
Leistungsfähigkeit gegeben ist, können die Kommunen auf der Grundlage einer die Risi-
ken berücksichtigenden dynamischen Planung belegen. In einer Feuerwehrplanung er-
mitteln Kommunen die Gefährdungspotenziale und bestimmen die erforderlichen Stand
rte ihrer Ortsfeuerwehren sowie den Personal- und Materialbedarf.
Die zwölf geprüften Gemeinden konnten mir nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die
Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren sicherstellen.
Viele Einsatzkräfte waren nicht tagesverfügbar und/oder nahmen nicht im ausreichenden
Maß am Ausbildungs- und Übungsdienst teil, sodass auch deshalb nicht alle Ortsfeuer-
wehren als einsatzbereit anzusehen waren.
Die Gemeinden könnten sich finanziell entlasten, wenn sie ihre Ortsfeuerwehren und de-
ren Ausrüstung an das vorhandene Gefahrenpotenzial anpassen und ggf. Ortsfeuerweh-
ren zusammenlegen würden.

Nach dem NBrandSchG obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleis-
tung in ihrem Gebiet. Operativ führen dies überwiegend ehrenamtliche Einsatzkräfte aus. Um
diese Aufgaben erfüllen zu können, haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen ent-
sprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzuset-
zen. Dazu zeigt das Gesetz die Möglichkeit auf, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Die
„Hinweise zur Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung in Niedersachsen“44 sollten Leitlinie
für die Entwicklung einer Feuerwehrbedarfsplanung sein.
Prüfungsgegenstand war es zu klären, wie die Gemeinden ihre Feuerwehren aufgestellt und
ausgerüstet haben.

Gefahrenpotenzial bekannt? – Schutzziele beschlossen? – Leistungsfähigkeit belegt?

Keine der geprüften Gemeinden hatte eine belastbare Bestandsaufnahme ihrer freiwilligen Feu-
erwehr oder eine auf das im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenpotenzial ausgerichtete Feu-
erwehrplanung. Sie definierten keine Schutzziele. Die Gemeinden konnten daher nicht belegen,
dass ihre freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz zeitgerecht und mit den erforderlichen Funk-
tionsträgern sicherstellen bzw. unter Berücksichtigung der Gesamtsituation organisieren und
ausrüsten. Entscheidungen dabei hätten mit einer ganzheitlichen Bewertung anders ausfallen
können.
Zwei Gemeinden hatten diesen Handlungsbedarf erkannt und den Entwurf eines Feuerwehrbe-
darfsplans erarbeitet.

Einsatzdokumentation – Grundlage der Planung

Grundlage für eine ordnungsgemäße Feuerwehrplanung sind vollständige und verlässliche Da-
ten. Diese sind für die Überprüfung der Einhaltung der Schutzziele erforderlich. Hierfür sind die
Einsätze, Übungsdienste und die Verfügbarkeit von Einsatzkräften vollständig und plausibel zu
dokumentieren.
Eine der geprüften Gemeinden dokumentierte die Einsätze ihrer Feuerwehr so, dass diese als
Grundlage für eine Planung der Hilfsfristen (zeitliche Randbedingungen) und der für den Einsatz
benötigten Kräfte (taktische Einheiten) geeignet war.

Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren – Anzahl und Standorte begründet?

Die Anzahl von Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren, die die Gemeinden einzurichten ha-
ben, ist durch die FwVO geregelt. Der optimale Standort dieser Wehren ist durch eine Gefähr-
dungsanalyse zu ermitteln.
Keine der geprüften Gemeinden konnte am Gefahrenpotenzial orientiert begründen, weshalb sie
die Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren in ihrer Anzahl und an den betreffenden Standor-
ten eingerichtet hatte.

Mindeststärke der freiwilligen Feuerwehr – ein zunehmendes Problem

Von den 187 betrachteten Ortsfeuerwehren erreichten 13 Grundausstattungsfeuerwehren,
3 Stützpunkt- und 3 Schwerpunktfeuerwehren die Mindeststärke nach der FwVO nicht. Bei
8 Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung lag die Zahl der Einsatzkräfte laut Mitgliederliste dauer-
ft unter 90 % der Mindeststärke.
Nach § 3 Abs. 2 S. 2 FwVO soll die personelle Stärke einer Ortsfeuerwehr nicht dauerhaft weni-
ger als 90 % der Mindeststärke betragen. Um die Anforderungen an die Mindeststärke einer Orts-
feuerwehr nach § 3 FwVO zu erfüllen, reicht es nicht aus, über die entsprechende Mitgliederzahl
zu verfügen. Berechnungsgrundlage sind die Angehörigen der Einsatzabteilung in den notwendi-
gen Funktionen.
21 der geprüften 187 Ortsfeuerwehren konnten montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und
16:00 Uhr (Tagesverfügbarkeit) in Gruppenstärke und mit den erforderlichen Atemschutzgeräte-
rägern innerhalb von vier Minuten nach Alarmierung ausrücken, um dann noch eine Anfahrtszeit
von vier Minuten zum Einsatzort zu haben. Trifft nicht innerhalb von acht Minuten nach Alarmie-
rung eine Gruppe mit den erforderlichen Funktionen am Einsatzort ein, kann die freiwillige Feu-
erwehr die Menschenrettung bei einem zeitkritischen Notfall nicht gewährleisten.
Mit der gleichzeitigen Alarmierung von mehreren Ortsfeuerwehren versuchten die Gemeinden
sicherzustellen, dass genügend Einsatzkräfte zeitgerecht am Einsatzort eintrafen. Hierdurch
konnten sie jedoch nicht immer gewährleisten, dass auch genügend Atemschutzgeräteträger im
Einsatz waren, um bei einem zeitkritischen Wohnungsbrand innerhalb der 1. Hilfsfrist eine ggf.
notwendige Menschenrettung durchzuführen. Die Gemeinden sollten daher bevorzugt tagesver-
fügbare Einsatzkräfte zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden.

Unterstützungsabteilung – ein neuer Weg

Zur Zeit meiner Prüfung nahmen von 3.261 berücksichtigten Einsatzkräften der Ortsfeuerwehren
263 Einsatzkräfte (8,1 %) gar nicht und 1.448 Einsatzkräfte (44,4 %) an weniger als 50 % der
Übungs- und Einsatzdienste teil.
Angehörige der Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr sind nach § 12 Abs. 4 NBrandSchG
verpflichtet, am Ausbildungs- und Übungsdienst teilzunehmen. Andernfalls sind sie m. E. für die
Einsatzabteilung nicht diensttauglich.
Die Gemeinden können nach § 11 Abs. 3 NBrandSchG neben der Einsatzabteilung weitere Ab-
lung bei nicht zeitkritischen Einsätzen und Dienstleistungen unterstützen und entlasten. Die per-
sönliche Ausrüstung wäre an die entsprechenden Anforderungen anzupassen.

Technische Hilfeleistungssätze – wie viele sind erforderlich?

Die Gemeinden statteten 28 der insgesamt 187 Ortsfeuerwehren mit Gerätesätzen zur Durchfüh-
rung der technischen Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall (Hilfeleistungssätzen) aus. Zehn der
zwölf geprüften Gemeinden konnten nicht belegen, nach welchen Kriterien sie die Anzahl und die
Standorte der Hilfeleistungssätze ausgewählt hatten.

Fahrzeuge – Anzahl, Typ und Ausstattung am Gefahrenpotenzial ausrichten

Die geprüften Gemeinden schafften für insgesamt 38 Ortsfeuerwehren unbegründet zusätzliche
oder höherwertige Fahrzeuge über den Mindeststandard nach der FwVO an.
Nur eine der geprüften zwölf Gemeinden stattete alle Einsatzfahrzeuge ihrer Grundausstattungs-
feuerwehren mit den erforderlichen Atemschutzgeräten aus. Eine am Gefahrenpotenzial ausge-
richtete Ausstattung unterhalb des Mindeststandards bedarf grundsätzlich der Befreiung nach der
FwVO. Für die Mindestausstattung eines Einsatzfahrzeugs zur Menschenrettung in einer Grund-
ausstattungsfeuerwehr sieht die FwVO keine Befreiungsmöglichkeit vor.

Spenden für Feuerwehrfahrzeuge – Fluch oder Segen?

Insgesamt 15 Ortsfeuerwehren verfügten über gespendete Fahrzeuge, die über die Mindestaus-
rüstung hinausgingen. Die Gemeinden trugen den Unterhaltungsaufwand.
Erhalten die Gemeinden z. B. für den Kauf eines Fahrzeugs für eine bestimmte Ortsfeuerwehr
eine Zuwendung, binden sie sich mit deren Annahme an den Zweck (§ 525 BGB,
§ 18 GemHKVO).
Die Gemeinden sollten vor der Annahme einer Zuwendung kritisch prüfen, ob und unter welchen
Voraussetzungen sie sich das „Geschenk“ leisten wollen und können.

IKZ – gemeindeübergreifende Aufgabenwahrnehmung

Die Hälfte der geprüften Gemeinden regelte die Mitalarmierung von Ortsfeuerwehren aus Nach-
bargemeinden für einen zeitkritischen Wohnungsbrand in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung.
Lediglich eine Gemeinde schloss eine Zweckvereinbarung zur Sicherstellung des zweiten Ret-
ungswegs durch die Gestellung einer Drehleiter/eines Hubrettungsfahrzeugs ab.
Die Ortsfeuerwehr der Nachbargemeinde ist im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht verpflich-
tet, innerhalb von acht Minuten mit den entsprechenden Funktionen am Einsatzort einzutreffen.
Damit ist die planerische Absicherung der Schutzziele nicht gewährleistet.
Die Gemeinden könnten diese Situation durch eine Zweckvereinbarung ändern.

Fusionen von Ortsfeuerwehren dürfen nicht tabu sein

Bei einigen der geprüften Ortsfeuerwehren konnten die Gemeinden die personelle Mindeststärke
nach der FwVO nicht nachweisen. In allen geprüften Gemeinden überschnitten sich die Ausrü-
ckebereiche einzelner Ortsfeuerwehren. Hier kommen – bei Einhaltung der Schutzziele – Fusio-
nen in Betracht. Sie könnten dazu beitragen, die Mindeststärke sicherzustellen und Kosten für
Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrhäuser einzusparen.
Halten Gemeinden an einer planerisch nicht erforderlichen Ortsfeuerwehr fest, nehmen sie damit
eine freiwillige Aufgabe wahr.
(...)

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

01.10.2014 14:56
#4 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

01.10.2014 17:34
#5 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Eine Feuerwehr ???

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

01.10.2014 17:56
#6 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Warum konnte der Landesrechnungshof nur zu diesem Ergebnis kommen?

Das erklärt sich von ganz alleine.

Ich habe den Bericht hier liegen. 46 Seiten lang. Alle Feuerwehren der Gemeinde Hagen aufgeführt. Alle Mitglieder , alle Zahlen und Fakten. Wann ist welcher Kamerad in welcher Zeit am Feuerwehrhaus. Welche Funktionen und Ausbildungsstände sind zu welchen Zeiten in welcher Menge anzutreffen.

Da ist eine Feuerwehr mit 52 Mitgliedern. Innerhalb von 3 Minuten rückt eine geführte Gruppe mit allen Funktionen aus. Selbst den Atemschutz-Einsatz nach fwdv7 mit der erforderlichen PSA kann man locker leisten. Alles auf dem neuesten Stand wie gefordert.

Negativ:
4 Fahrzeuge und 4 Anhänger. Keinen Rüstwagen für die BAB. Weil ja auch keiner wusste das es deren Aufgabe ist. Darum nicht Leistungsfähig...

Gefahr erkannt. In der gleichen Zeitung 2 Seiten weiter liest man dann das ein RW2 beschafft wurde und im Dienst ist. Also 2 Anhänger weniger und den RW2 für den kleinen Abschnitt auf der BAB 27. Also Hausaufgaben gemacht...

Und jetzt ??? Was sollen wir jetzt machen ??? Bestimmt kann uns hier jemand Tips geben. Aber vorher die eigene Lage beurteilen. Mal selbst schauen was in seiner Wehr so alles nicht gut läuft. Und ganz ehrlich, ich habe die Prozedur mit dem Landesrechnungshof live miterlebt. Als Ortsbrandmeister und Kommunalpolitiker. Verstecken muss sich die Gemeinde Hagen wirklich nicht. Hätte man Kreisweit geprüft würde man garnicht über uns sprechen...

Und mal geschaut wer den Bericht geschrieben hat? Dann einfach mal seinen Namen und Hagen bei Google eingeben. Spätestens jetzt wisst ihr wie der Hase läuft.

Fazit:
46 Seiten Gesamtwerk

2 Seiten Negativ
2 Seiten Einleitung

Und über 40 andere Seiten deren Inhalt Bitte was ist ???

Locker und munter bleiben ???

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

01.10.2014 18:42
#7 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Zitat von eelser im Beitrag #1
Pressespiegel:

Gestern (?) stand ein Artikel in der Nordsee-Zeitung, der einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes zum Gegenstand hatte.
Darin schnitt eine Wehr aus dem Kreis schlecht ab.

Hier geht es NICHT darum mit dem Finger auf die Kameradinnen und Kameraden zu zeigen. Vielmehr muss uns allen bewusst
werden, dass eine recht steife Brise "übern Deich" kommt.
[...]

Meinen Kameraden aus Hagen wünsche ich ein gute, ruhige Hand und viel Erfolg beim Abarbeiten dieses blöden Themas.
Die Feuerwehren stehen übrigens nicht wirklich auf dem Prüfstand vielmehr der Träger der Feuerwehren aber das liest sich ja nicht so schön...





Zitat von firefraggle im Beitrag #6


Und jetzt ??? Was sollen wir jetzt machen ??? Bestimmt kann uns hier jemand Tips geben. Aber vorher die eigene Lage beurteilen. Mal selbst schauen was in seiner Wehr so alles nicht gut läuft.



Ich interpretiere das Postin von eelser in keiner Weise direkt auf Hagen bezogen, denn von der anderen Seite des Landkreises aus lässt sich kaum ein eigenes Urteil fällen. Außerdem kenne ich ihn zu gut, als das ich glauben würde, dass es so gemeint war. Ich selber kenne die Feuerwehr Hagen nur sehr oberflächlich und das nur als sehr professionell auftretende Wehr mit Struktur und System und Führungskräften, die für die Feuerwehr aufgehen. Ich interpretiere das Posting vielmehr genau so, wie firefraggle es schreibt: Jeder soll auf die eigene Wehr und die eigene (Samt-)Gemeinde und auf die eigene Leistung schauen. Denn früher oder später wird überall geprüft.

Blaulicht

Leitstellen-Simulationen: Landkreis CUX, Kreishaus-Version und Landkreis CUX, BHV-Version

Frei:Wild ( gelöscht )
Beiträge:

01.10.2014 19:56
#8 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Ich lasse mir auch nicht von einem dressierten Affen von irgendeinem Rechnungshof erklären, wie Feuerwehr geht.
Ziel war doch nur, wie noch mehr gespart werden kann und nichts weiter.
Feuerwehr wird eben nicht von Zahlenjongleuren gemacht, sondern von Männern mit Herzblut.

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

01.10.2014 21:20
#9 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

firefraggle - ich möchte hier sehr sehr deutlich machen, dass ich mit keinem Gedanken die Hagener Kameradinnen oder Kameraden kritisiere. Ich weiß weder was in dem Bericht steht, noch was eigentlich dahinter steckt.- Ich sehe allerdings wir hier mit Zahlen und Papier eine Wehr schlecht beleuchtet wird. Ich habe diesen Thread eröffnet, um alle anderen davon in Kenntnis zu setzen, wie mittlerweile gearbeitet wird. Sparen zählt und hinterfragen. Nein ich gebe weder Ratschläge noch Tipps,das steht mir nicht zu und ich kann es auch nicht beurteilen. Ich denke mir aber zu sehen was mit euch gespielt wird hilft dagegen zu arbeiten dass es anderen die hier lesen ebenso geht.
Ich danke dir für deine Hintergründe, die ich so oder ähnlich beinahe vermutet hätte. Insoweit gilt was du richtigerweise sagst

Zitat von firefraggle im Beitrag #6
Aber vorher die eigene Lage beurteilen. Mal selbst schauen was in seiner Wehr so alles nicht gut läuft. Und ganz ehrlich, ich habe die Prozedur mit dem Landesrechnungshof live miterlebt. Als Ortsbrandmeister und Kommunalpolitiker. Verstecken muss sich die Gemeinde Hagen wirklich nicht. Hätte man Kreisweit geprüft würde man garnicht über uns sprechen...

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

02.10.2014 06:30
#10 RE: Prüfungen durch den Landesrechnungshof Antworten

Heute unbedingt die Nordsee Zeitung beachten !!!

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