Intwischen gibt es einen ausführlicheren Bericht mit Videos. Die Zahl der Opfer hat sich offenbar auf 9 Verletzte und 2 Tote reduziert.
Warum das Auto in die Bremervörder Eisdiele fuhr, ist völlig unklar. Auch ist unklar, ob die Opfer Gäste der Eisdiele "Pinochio" waren oder ob sie gerade daran vorbeigingen.
Bei den Rettungsarbeiten gab es massive Probleme mit Schaulustigen. Ein Mann wollte unbedingt mit seinem Handy innerhalb der Absperrung filmen. Als die Polizei ihn daran hindern wollte, rief er sich Verstärkung und griff die Polizei an. Zwei Beamte wurden verletzt.
Ein Foto in der heutigen NEZ zeigt die Situation. Deutlich ist zu sehen, wie der Angreifer einen Polizisten zu Boden zwingt. Ein Feuerwehrmann verteidigt den Polizisten.
Meiner Meinung nach gehören solche Leute sehr hart bestraft.
"Ich schränke ihr Recht auf Freiheit der Person nach Artikel Satz 2 Absatz 2 des Grundgesetzes auf Maßgabe des §39 niedersächsischen Brandschutzgesetzes ein und erteile ihnen hiermit Platzverweis und ordne die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes an. Das schließt die Anwendung von Zwangsmitteln ein."
________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.
Im Sinn habe ich hier ein Amtshilfeersuchen des EL an Pol, die dann bspw. unmittelbaren Zwang anwendet. Ich halte allerdings die Androhung der möglichen Anwendung von Zwangsmitteln für wesentlich und besser als .. "Wenn du das nicht machst, hol ich die Polizei"
liege ich ich falsch?
[Nachtrag]
Nicht ich rede im Beispielsatz sondern der EL als Ortsbrandmeister mit Bestellung zum Verwaltungsvollzugbeamten gem §1 Abs 3 Nr 2)d VollzBeaVO er verweist auf Grundlage §3 VollzBeaVO gemäß § 17 (Nds SOG) Platzverweisung, Aufenthaltsverbot.
"Feuerwehr haben ihre Aufgaben einschließlich des Vollzugs ihrer Maßnahmen nach VollZBeaVO selbst wahrzunehmen (§50 Abs 1 Nds SOG) und sind berechtigt und verpflichtet Zwangsmittel gem §64 NdsSOG (Ausnahme Schußwaffengebrauch) anzuwenden" (Nds BrandSchG Erl §20, S 256). Die Polizei leistet in diesem Fall gem § 51 Nds SOG Vollzugshilfe.
________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.