Freistellung von Wehrdienst im Technischen Hilfswerk
Wenn ein aktiver Helfer von der Erfüllung des Wehrdienstes freigestellt werden will kann er beim THW seinen Ersatzdienst leisten.
- Der Helfer muß sich auf mindestens 6 Jahre beim THW verpflichten. - Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und er darf nicht älter als 22 Jahre sein. - Er darf gesundheitlich und geistig keine Einschränkungen haben und muß für das THW tauglich sein. - Er darf nicht in einer anderen BOS – Einheit verpflichtet sein. - Er muß seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. - Er muß für den Dienst im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung stehen. - Er muß einen schriftlichen Freistellungsantrag stellen. - Es müssen Quotenplätze vorhanden sein. - Das Kreiswehrersatzamt muß zustimmen.
Wenn alle Punkte erfüllt sich kann der Helfer von der Wehrpflicht freigestellt werden. Die Dienstzeit beträt pro Jahr mindestens 120 Stunden.
wenn ein Helfer seinen Ersatzdienst leistet muß er jederzeit für das THW zur Verfügung stehen. Eine Mitgliedschaft in einer weiteren BOS - Einheit kann bei Einsätzen und Übungen zum Problem werden.
z.B. Kann ein Helfer Aufgrund eines Brandeinsatzes an dem er teilnimmt nicht zum THW-Einsatz kommen ist dies eine Dienstpflichtverletzung und wird entsprechend geahndet. _______________________ Hier ruft die Bergung !
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