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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 1.451 mal aufgerufen
 Forum des THW Cuxhaven
Drucklüfter ( gelöscht )
Beiträge:

30.11.2006 16:09
Wehrersatzdienst beim THW Antworten
Welche Möglichkeiten gibt es beim THW als Wehrersatz zu verpflichten?
Wie lange? Was ist die Voraussetzung und was muss man "leisten"?

Bergung Offline



Beiträge: 40

04.12.2006 12:06
#2 RE: Wehrersatzdienst beim THW Antworten

Moin Drucklüfter,

Freistellung von Wehrdienst im Technischen Hilfswerk

Wenn ein aktiver Helfer von der Erfüllung des Wehrdienstes freigestellt werden will kann er beim THW seinen Ersatzdienst leisten.

- Der Helfer muß sich auf mindestens 6 Jahre beim THW verpflichten.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und er darf nicht älter als 22 Jahre sein.
- Er darf gesundheitlich und geistig keine Einschränkungen haben und muß für das THW tauglich sein.
- Er darf nicht in einer anderen BOS – Einheit verpflichtet sein.
- Er muß seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Er muß für den Dienst im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung stehen.
- Er muß einen schriftlichen Freistellungsantrag stellen.
- Es müssen Quotenplätze vorhanden sein.
- Das Kreiswehrersatzamt muß zustimmen.

Wenn alle Punkte erfüllt sich kann der Helfer von der Wehrpflicht freigestellt werden.
Die Dienstzeit beträt pro Jahr mindestens 120 Stunden.

Stand 2006

Gruß Bergung
THW Cuxhaven

_______________________
Hier ruft die Bergung !

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.12.2006 12:14
#3 RE: Wehrersatzdienst beim THW Antworten

In Antwort auf:
Er darf nicht in einer anderen BOS – Einheit verpflichtet sein.


Ist das Wort verpflichtet hier in der selben Bedeutung zu sehen wie das Wort Mitglied
Blaulicht

Bergung Offline



Beiträge: 40

04.12.2006 12:36
#4 RE: Wehrersatzdienst beim THW Antworten

Moin Blaulicht,

wenn ein Helfer seinen Ersatzdienst leistet muß er jederzeit für das THW zur Verfügung stehen.
Eine Mitgliedschaft in einer weiteren BOS - Einheit kann bei Einsätzen und Übungen zum Problem werden.

z.B. Kann ein Helfer Aufgrund eines Brandeinsatzes an dem er teilnimmt nicht zum THW-Einsatz kommen ist dies eine Dienstpflichtverletzung und wird entsprechend geahndet.
_______________________
Hier ruft die Bergung !

malfred Offline




Beiträge: 317

07.12.2006 08:34
#5 RE: Wehrersatzdienst beim THW Antworten

Moin Moin,
bei dieser

In Antwort auf:
Ist das Wort verpflichtet hier in der selben Bedeutung zu sehen wie das Wort Mitglied


muß man unterscheiden zwischen -aktiv- und -passiv-,
will sagen: nimmt Teil oder Zahlt nur.



Lesen gefährdet die Dummheit

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

07.12.2006 10:38
#6 RE: Wehrersatzdienst beim THW Antworten
Moinsen Drucklüfter!

Schau doch mal unter http://www.zivildienst.de/ . Im Zivildienstgesetz (http://www.zivildienst.org/a/a1.htm)ist alles aufgeführt was wissenswert ist!

MfG


Poli

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