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 Quasselecke
Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

25.04.2009 13:21
Dienstpläne im Rettungsdienst/ Allgemein, Antworten

Moin!

Ich habe da einmal eine arbeitsrechtliche Frage:

Wer kennt sich mit Dienstplänen und deren rechtlicher Grundlage aus?
Wir haben einen neuen Dienstplan bekommen und im Rahmen dieses Planes haben wir so genannte Springerblöcke!
Diese sind nicht mit Std hinterlegt. Es gibt Spribgerblöcke, von 2-7 Springerdiensten am Stück.
Zu diesem Dienstplan gibt es nun auch eine Betriebsvereinbarung die aussagt, dass man am Vortag bis 16 Uhr angerufen werden muss, wenn am nächsten Tag Springer hat und arbeiten soll.
Wird man nicht angerufen hat man frei.
Man bekommt nur die Stunden von Diensten, die man gemacht hat--> Also wenn ich nicht angerufen wurde habe ich frei, also keine Stunden!

Ist das Arbeitsrechtlich zulässig?
Wer kann mir da helfen?

Kann ggf noch weitere Infos geben, möchte das hier aber nicht alles öffentlich machen!




muss man erst alles weg rationalisieren bis man merkt, dass es ohne nicht geht??

"Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
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