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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Quasselecke
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

08.12.2010 11:04
Private Verwendung von Streusalt verboten? Antworten

In der NEZ war kürzlich zu lesen, dass es verboten sei, die Wege auf und vor Privatgrundstücken durch den Einsatz von Streusalz frei zu halten.

Das war mir bisher so nicht bekannt.

Kann das jemand bestätigen?
Wenn ja, welche Strafe droht?

Warum darf man den Gehweg nicht damit Streuen wenn die Straße doch auch damit gestreut wird?

Blaulicht

Mini Offline



Beiträge: 2.387

08.12.2010 11:42
#2 RE: Private Verwendung von Streusalt verboten? Antworten

Moin Blaulicht,

das ist bedingt richtig.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt Streusalz (Auftausalz) unnötig und in unverhältnismäßieg Mengen auszubringen.
Genauere Regelungen hierzu sind aber in den jeweiligen Kommunen unterschiedlich.
So ist es in einigen Kommunen halt gänzlich untersagt Streusalz auszubringen, in Anderen hingegen darf man es einsetzen wenn andere Mittel, also Sand, Granulat, etc.nicht mehr wirkungsvoll einsetzbar sind.
Hilfreich ist hier ein Blick in die entsprechende Verordnung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Ich persönlich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass, zumindest auf meinem Gehweg und der Auffahrt, der Einsatz von Granulat ohne Auftaumittel deutlich länger Wirkung zeigt als herkömmliches Streusalz. So habe ich diesen Winter lediglich einmal "gestreut".
Und auch im vergangenen Winter habe ich mit ca. Zehn Kilogramm Granulat so wenig Streugut benötigt wie noch nie.

Als Anhang die Verordnung der Samtgemeinde Land Wursten. (§3, Abs.7)

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



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