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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 1.262 mal aufgerufen
 Quasselecke
Mini Offline



Beiträge: 2.387

19.01.2011 13:13
Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Moin zusammen,

ich beziehe mich hier mal auf den evtl. bevorstehenden Katastrophenalarm im Landkreis Lüneburg.

Hier im Forum wird in einem Beitrag von einem Voralarm für Feuerwehrbereitschaften gesprochen.

Meine Frage diesbezüglich, besonders an den Verfasser der Info, Heinz, aber auch an den User Florian Geeste 1/3, da er aus Erfahrung darüber berichten könnte.

Wie sieht solch ein Voralarm aus?
Was ist der Inhalt solch einer Voralarmierung?
Und von wem wird sie ausgegeben?

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

Mini Offline



Beiträge: 2.387

19.01.2011 13:30
#2 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Ach ja,

natürlich darf auch jeder Andere hier seine Informationen ausdrücken.

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

mrgrisu Offline




Beiträge: 161

20.01.2011 15:51
#3 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Hat ein Landkreis (Lk) den Katastrophen-Fall ausgerufen, kann er Hilfsorganiationen wie z. B. THW, Bundeswehr oder Kreisfeuerwehrbereitschaften (KFB) anfordern.

Im konkreten Fall würde der Lk Lüneburg an den Lk Cuxhaven herantreten und eine KFB anfordern. Da in unserem Lk mehrere KFBs eingerichtet sind wird entschieden, welche KFB bzw. Zug einer KFB entsendet wird. Ich denke mir dass entscheidet der Kreisbrandmeister evtl. zusammen mit dem Landrat und dem/den Bereitschaftführern.

Gibt es eine Vorlaufzeit (normalerweise 24 Std.) wird ein Voralarm gegeben. D.h. die Zugführer und Ortsbrandmeister der jeweiligen Orstwehren werden per FME alarmiert, wann sammeln für die jeweiligen Züge ist.

Ohne Vorlaufzeit, gibt es keine Voralarmierung, sondern eine Alamierung mit der Aufforderung schnellst möglich zum Sammelplatz zu kommen.

Das ist das was ich mal so mitbekommen habe. Muss nicht stimmen!

==================================
Einer für alle und alle für einen!

Mini Offline



Beiträge: 2.387

20.01.2011 18:29
#4 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Moin mrgrisu,

stimmt nicht so ganz.
Die Anforderung läuft nicht von Landkreis zu Landkreis, sondern über die Polizeidirektionen usw.

Aber das war auch gar nicht meine eigentliche Frage.

Mir ging es speziell um das Wort VORalarmierung.
Ich kenne eine Alarmierung von Hilfskräften um zu einer bestimmten Zeit an einem Ort zu sein.
Aber was verbirgt sich nun genau hinter einer VORalarmierung?
Wird evtl. gar mittels Telefonkette angerufen und gesagt man solle schonmal den Schlafsack rauskramen, Seife und Klopapier einpacken, es könnte bald losgehen?
Oder wird explizit Zeitpunkt und Ort für den Einsatzbeginn festgelegt.

Wie gesagt, ich spreche nicht von einer Alarmierung einer Kreisbereitschaft, die kenne ich zur Genüge.

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

21.01.2011 17:20
#5 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Also vom Letzten Hochwasser kann ich berichten, dass es erst einen Voralarm gegeben hat für die Zugführer und Ortsbrandmeister. Diese haben dann zumindest für unsere Wehr entschieden einen Voralarm für die komplette FW zu machen, da wir 2 Fahrzeuge zu besetzten hatten. Da haben wir uns dann abgesprochen und uns dann halt am nächsten Tach auf den Wech gemacht!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

21.01.2011 17:49
#6 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Heißt also, dass aus jenen Ortswehren welche zur Bereitschaft gehören nur die Führungskräfte informiert /alarmiert werden. Diese entscheiden dann wohl selber wie sie zum genannten Einsatztermin ihre Mannschaft zusammenbekommen.

Mich würde dazu noch interessieren, bei wem die Anforderung aus dem fremden Kreis eingeht. Ich vermute mal, dass das unsere Leitstelle ist, oder?
Wie ist der weitere Weg dann?

Die Leitstelle wird ja nicht aufgrund einer fremden Anforderung den Voralarm auslösen. Wen also informiert die Leitstelle und wer entscheidet dann wann für welche Bereitschaft ein Voralarm gegeben wird und wann ausgerückt wird?

Blaulicht

Mini Offline



Beiträge: 2.387

21.01.2011 19:45
#7 RE: Voralarm für Feuerwehrbereitschaften Antworten

Moin,

offensichtlich habe ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt.

Mir ging es nicht um den Voralarm wie wir ihn hier im LK für die Kreisfeuerwehr-Bereitschaften zur Genüge kennen. Also wie zu den Übungen, wo die Alarmierung meist am Donnerstagabend mit der Mitteilung am nächsten Tag um x-hundert an den bekannten Sammelstellen die Abfahrbereitschaft dem Zugführer zu melden stattfinden.

Sondern in etwa den Weg den Blaulicht auch grad ansprach, und dessen Antwort hauptsächlich Heinz erläutern könnte.
Nämlich wer beispielsweise im Landkreis Lüneburg dafür gesorgt hat dass der LK Gifhorn den Voralarm auslöst.
Und dann noch wie der Voralarm dort aussah. Die sind doch nicht schon alarmiert worden bevor der Landkreis Lüneburg überhaupt den Katastrophenalarm ausgelöst hat.

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

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