Die Jugendfeuerwehr Baden-Würtemberg hat ein Papier mit einer Stellenbeschreibung für den JFW:
1. Aufgabenstellungen Leitung der Jugendfeuerwehr Unterstützung der Jugendsprecher und der Jugendgruppenleiter Organisation des Übungsbetriebes Vertretung der Jugendfeuerwehr im Feuerwehrausschuss persönliche Entwicklung und Weiterbildung Dienst- und Fachaufsicht Planung und Beschaffung finanzieller Mittel Öffentlichkeitsarbeit (intern und extern) Mitgliedergewinnung Verwaltung (Finanzen, Bekleidung und Ausrüstung, Mitgliederbestand) Berichterstattung über laufende Tätigkeiten der Jugendfeuerwehr innerhalb der Ausschussarbeit Mitarbeit im Ausschuss in allgemeinen Feuerwehrfragen Ausbildung innerhalb der Jugendfeuerwehr (Lehrgangsplanung, Personalplanung) Vertretung der Jugendfeuerwehr auf Kreisebene Interessensvertretung (Verbände, Gemeinde, …) Verantwortung für „Teambildung“ der Jugendsprecher und Jugendgruppenleiter Personalführung 2. Festlegung der Kompetenzen selbständiges Arbeiten im Rahmen der gestellten Aufgaben des Kommandanten Umsetzung des Ausbildungsplanes im Übungsdienst Weisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber den Jugendlichen Informationsrecht gegenüber Kommandant, KJFW etc. Nutzung von Ressourcen (z. B. Material für Ausbildung) in Abstimmung mit JGL Vertretung der Feuerwehr im Bedarfsfall Beschaffungen innerhalb vorgegebener Regelungen Sitz und Stimme im Feuerwehrausschuss Vertretung der Jugendfeuerwehr nach außen
3. fachliche Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre JGL-Lehrgang JFW-Lehrgang Gruppenführerlehrgang Bereitschaft Zeit zu investieren Bereitschaft zur Weiterbildung in der Jugendarbeit Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung Distanz zur Jugendgruppe positives Erscheinungsbild gesellschaftliche Akzeptanz (Werte / Normen)