Wie das "Neue Stader Wochenblatt" berichtet, wurde sich jetzt in der Politik auf ein neues Niedersächsisches Brandschutzgesetz geeinigt. Die Zeitung berichtet über die wichtigsten Neuerungen:
- Feuerwehrleute dürfen in mehreren Feuerwehren Mitglied sein können, beispielsweise zugleich am Wohnort und am Arbeitsort.
- die Altersgrenzen von jetzt 62 soll auf dann 63 Jahren angehoben werden
- ab dem 63. Lebensjahr soll man zwar der Altersabteilung angehören, mit Genehmigung des Ortsbrandmeisters jedoch weiterhin an Übungsdiensten und Einsätzen teilnehmen dürfen.
- das Brandschutzgesetz sieht künftig eine Kinderfeuerwehr für Kinder unter 10 Jahren vor.
Meiner Meinung nach sollte jede Feuerwehrführung für sich ganz klar eine eigene Regelung zur Altersgrenze festlegen, um später Ärger und Probleme zu vermeiden. Diese könnten meiner Meinung nach Auftreten wenn man einem 63jährigen Feuerwehrmitglied die Genehmigung zur Teilnahme an Einsätzen und Ausbildungsdiensten unbefristet und "locker" erteilt. Kommt nämlich eines Tages der Zeitpunkt, wo gesundheitsbedingt ein Einsatz nicht mehr zu verantworten ist, wird es menschlich schwer fallen, die Genehmigung zu widerrufen. Hier kann der kleine spitzfindige Unterschied zwischen "Genehmigung widerrufen" und "Genehmigung nicht verlängern" für den Betroffenen unter Umständen aus menschlicher Sicht bedeutend sein.
Meine Empfehlung: Über 63jährigen diese Genehmigung immer zeitlich begrenzt, z.B. für ein Jahr, erteilen und dann ggf. verlängern.