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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 820 mal aufgerufen
 Quasselecke
Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

15.12.2005 17:51
Frohe Weihnachten Antworten
Moinsen!

Folgendes Schreiben erreichte meine Dienststelle am heutigen Tage:


DWB (Dienstweihnachtsbaum)-Verordnung

§ 1 Begriff

Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) ist ein Weihnachtsbaum natürlichen
Ursprungs oder einem natürlichen Weihnachtsbaum nachgebildeter
Weihnachtsbaum, der zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt wird.

§ 2 Aufstellen der Weihnachtsbäume

Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) darf nur von sachkundigen Personen nach
Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat
darauf zu achten, dass

1. der DWB (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren der Spitze
entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten
Halter eingebracht und befestigt wird

2. der DWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er
senkrecht steht

3. im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch
umfallende DWB in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden
sind

§ 3 Behandeln der Beleuchtung

Der DWB ist mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des
Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren
Flammenwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung
beruht (sogenannte Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn

1. die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten
hinreichend unterrichtet sind

2. während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der
Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

§ 4 Aufführen von Krippenspielen

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter
Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. In der
Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen
notwendig:

1. Maria: möglichst weibliche Mitarbeiterin oder ähnliche Person

2. Josef: älterer Mitarbeiter mit Bart

3. Kind: kleinwüchsiger Mitarbeiter oder Auszubildender

4. Esel und Schafe: geeignete(r) Mitarbeiterin/Mitarbeiter

5. Heilige Drei Könige: sehr religiöse Mitarbeiter

§ 5 Absingen von Weihnachtsliedern

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter
Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um
den DWB auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser
Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes
an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen
Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende
gehenden Arbeitsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es
angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für
Dienstgeschäfte zu nutzen.

Vorgenannte Richtlinien der Verordnung sind in geeigneter Weise im
entsprechenden Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben und einzuhalten.


Frohes Fest


Poli

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

15.12.2005 23:12
#2 RE: Frohe Weihanachten Antworten

Moinsen Poli,

großes Tennis! Ich dachte solch genaue Dienstanweisungen gäbe es nur bei der Bundeswehr! Dort wird ja auch gesagt, das der Soldat selbstständig mit Kletterbewegungen aufzuhören hat, wenn er die Baumspitze erreicht hat!

Gibt's ne DA für's Kaffeekochen?

Schönen Abend!


Gruß Friedrich

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

16.12.2005 06:34
#3 RE: Frohe Weihanachten Antworten

Hi Friedrich,

muss ich mal schauen. Räume gerade Altlasten weg. Bin gespannt, was ich da noch so aus vergangenen Tage finde!

MfG


Poli

Eisberg Offline

Tornado-Fotograf


Beiträge: 505

16.12.2005 06:41
#4 RE: Frohe Weihanachten Antworten
Moin Ihr,

gerade so dabei:

1. Das Zelten auf Eisenbahnschienen ist verboten!
2. Mit dem Eintreten der Dämmerung ist mit zunehemender Dunkelheit zu rechnen!
3. Ab einer Wassertiefe von 1,20m hat der (....) automatisch mit Schwimmbewegungen zu beginnen!

Gruß
Eisberg

Mini-FFD ( Gast )
Beiträge:

16.12.2005 08:23
#5 RE: Frohe Weihanachten Antworten

Moin moin,

nicht zu vergessen die "Falle, schnapp, für Kleintier, grau"!!!

Gruß
Mini

Funki ( Gast )
Beiträge:

16.12.2005 11:39
#6 RE: Frohe Weihanachten Antworten
Was haben die letzten Eintragungen mit "FROHE WEIHNACHTEN" zu tun ??
Sind aber trotzdem lustig

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

16.12.2005 11:42
#7 RE: Frohe Weihanachten Antworten

Hallo Funki,

ich glaube in diesem Fall können wir mal eine Ausnahme machen und müssen uns nicht 100%ig an die Überschrift halten! Ist ja sonst auch nicht immer der Fall, gelle?


Gruß Friedrich

Funki ( Gast )
Beiträge:

16.12.2005 12:14
#8 RE: Frohe Weihanachten Antworten

Jo Friedrich stimmt war auh nicht so ernst gemeint eher ironisch

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