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Es geht das Gerücht um, dass die Zuständigkeit für die Ausstattung der Privatfahrzeuge der LNA mit Sondersignalanlage und Funkgerät vom Landkreis weggenommen wurde und daher die Neuanschaffungen nicht mehr bezahlt werden.
Erste LNA bzw. stellv. Fahrzeuge sollen bereits keine solche Anlagen mehr haben. Die LNA sollen über Melder alarmiert werden, über Handy Kontakt zu FEL halten und mit normaler Fahrt zur Einsatzstelle fahren.
Stimmt das so?
Die LNA werden doch auch öfter mal als NEF-Ersatz eingesetzt. Das alles ohne Sonderrechte?
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Die Zuständigkeit bzw. die Erlaubnisbehörde soll sich geändert haben. Es soll jetzt ein Ministerium in Hannover sein, die das Genehmigungsverfahren betreibt. Welches kann ich leider nicht sagen!
Die damit verbundenen Änderungen betreffen nicht nur die LNA, sondern z.B. auch die Gemeinde- und Stadtbrandmeister, oder höher angesiedelte Führungskräfte, die in Zukunft wohl auf die Sondersignalanlagen in ihren Privatfahrzeugen werden verzichten müssen.
Welchen Hintergrund die Zuständigkeitsänderung hat, konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen! Sollte ich etwas rausbekommen, werde ich es schnellst möglich einstellen!
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