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Dieses Thema hat 2 Antworten
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Beiträge: 65

01.03.2006 07:52
LNA ohne Sonderrechte? antworten

Es geht das Gerücht um, dass die Zuständigkeit für die Ausstattung der Privatfahrzeuge der LNA mit Sondersignalanlage und Funkgerät vom Landkreis weggenommen wurde und daher die Neuanschaffungen nicht mehr bezahlt werden.

Erste LNA bzw. stellv. Fahrzeuge sollen bereits keine solche Anlagen mehr haben.
Die LNA sollen über Melder alarmiert werden, über Handy Kontakt zu FEL halten und mit normaler Fahrt zur Einsatzstelle fahren.

Stimmt das so?

Die LNA werden doch auch öfter mal als NEF-Ersatz eingesetzt. Das alles ohne Sonderrechte?

Oder doch nur ein Gerücht?


Leseprobe Offline

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Beiträge: 65

01.03.2006 07:52
#2 RE: LNA ohne Sonderrechte? antworten

Tach zusammen!

Dieses Gerücht ist keins!!!!

Die Zuständigkeit bzw. die Erlaubnisbehörde soll sich geändert haben. Es soll jetzt ein Ministerium in Hannover sein, die das Genehmigungsverfahren betreibt. Welches kann ich leider nicht sagen!

Die damit verbundenen Änderungen betreffen nicht nur die LNA, sondern z.B. auch die Gemeinde- und Stadtbrandmeister, oder höher angesiedelte Führungskräfte, die in Zukunft wohl auf die Sondersignalanlagen in ihren Privatfahrzeugen werden verzichten müssen.

Welchen Hintergrund die Zuständigkeitsänderung hat, konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen! Sollte ich etwas rausbekommen, werde ich es schnellst möglich einstellen!


Blaulicht Offline

Administrator
Beiträge: -992447

20.11.2008 12:24
#3 RE: LNA ohne Sonderrechte? antworten

Diese Leseprobe ist absolut unvollständig und dient nur einem ersten Eindruck.

In diesem Thema gibt es inzwischen weit über 20 Antworten.


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