Der niedersächsische Landesverband hat die neue Dienstgradverordnung für die Jugenfeuerwehr verabschiedet.
Demnach sollen ab dem 1. Oktober 2006 folgende Diensträge eingeführt werden:
Jugendfeuerwehr-Anwärter = Mitglieder, die noch keine 3 Monate Mitglied sind.
Jugendfeuerwehr-Mitglied = Mitglieder ab dem 3. Monat der Zugehörigkeit.
Oberjugendfeuerwehr-Mitglied = Mitglieder mit Mindestalter 14 Jahre oder 2 Jahre Zugehörigkeit zu einer JF oder 1 Jahr Zugehörigkeit plus Nachweis der Erste-Hilfe Ausbildung oder 15 Monate Zugehörigkeit zu einer JF und Übernahme einer Funktion wie Jugendsprecher und / oder Schriftführer und / oder Kassenwart.
Hauptjugendfeuerwehr-Mitglied = Mitglieder mit Mindestalter 15 Jahre oder 3 Jahre Zugehörigkeit zu einer JF oder 15 Monate Zugehörigkeit plus Nachweis der Erste-Hilfe Ausbildung und 15 Monate Zugehörigkeit zu einer JF und Übernahme von zwei Funktionen wie Jugendsprecher und / oder Schriftführer und / oder Kassenwart.
Die Dienstgrade werden am Helm kenntlich gemacht:
Ein roter Punkt (Durchmesser 34,8 mm, Ral3001, mittig rechts angebracht) für JF-Mitglied
Ein roter Punkt, wie vor, jedoch 45°versetzt nach hinten rechts, für Oberjugendfeuerwehr-Mitglied
Ein roter Streifen, wie Gruppenführer bei den Aktiven, jedoch senkrecht, mittig an der Helmfront angebracht für Hauptjugendfeuerwehr-Mitglied.
Die Versammlung des LV hatte kurz vor dem Beschluss eine heftige Diskussion geführt. Es sollte ein Funktionszeichen eingeführt werden für Mitglieder der JF, welche zugleich auch bereits Dienst in der Einsatzabteilung versehen.
Dieser Gedanke wurde jedoch verworfen.
Blaulicht
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.