Sehr häufig sind Radrennsportler beim Training im öffentlichen Straßenverkehr zu beobachten.
Dabei wird oft die Fahrbahn benutzt obwohl ein Radweg vorhanden ist. Die Fahrräder haben keinerlei Beleuchtungseinrichtung.
Ist das Zulässig? Wenn ja auf welcher Grundlage? Wenn nein, warum wird das von der Polizei geduldet?
Blaulicht
Jahrelang ist man der Beste. Jahrelang steht man Tag und Nacht für seine Mitmenschen gerade. Jahrelang wird einem seine Arbeit gelobt. Aber wehe du kehrst ihnen den Rücken zu. Dann treten sie dir in den A.... - Am besten sind die Kameraden die nie kommen.Die können keine Fehler machen. Zumindestens kann man denen nie in den A.... treten. (Zitat eines Ex-OrtsBrandmeisters im LK Cux)
Wenn ich mich nicht irre, gelten Rennräder, die ein gewisses Gewicht nicht überschreiten als Sportgerät und müssen aus diesem Grunde nicht beleuchtet sein!
Poli bitte berichte mich, wenn ich falsch liege!
es scheint als sei man Sklave derer, die für einen da sein sollten, da man Exekutive dieser ist
Wenn dem so ist (es klingt zumindest plausibel) ergibt sich aber die Frage, warum jemand sich mit seinem Sportgerät im fließenden Straßenverkehr bewegen darf. Ich stelle mich ja auch nicht mit dem Springseil auf die Fahrbahn.
Der Vergleich ist zwar absichtlich ein wenig albern aber ich halte nunmal die Rennradfahrer für eine Gefahrensituation.
Blaulicht
Jahrelang ist man der Beste. Jahrelang steht man Tag und Nacht für seine Mitmenschen gerade. Jahrelang wird einem seine Arbeit gelobt. Aber wehe du kehrst ihnen den Rücken zu. Dann treten sie dir in den A.... - Am besten sind die Kameraden die nie kommen.Die können keine Fehler machen. Zumindestens kann man denen nie in den A.... treten. (Zitat eines Ex-OrtsBrandmeisters im LK Cux)
Die Gewichtsgrenze ist glaube ich 11 Kilo. Allerdings sind auch bei diesen Fahrrädern abnehmbare Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden. Wenn ich mich nicht irre ist es sogar unzulässig Akkuleuchten die abnehmbar sind an schwerere Fahrräder zu bauen.
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