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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Quasselecke
eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

12.11.2009 08:29
Änderung des Feuerwehrgesetzes in BW Antworten

Nun ist der Kostenersatz für Verkehrsunfälle durch der Unfallverursacher
im baden-wüttembergischen Gesetzesentwurf festgeschrieben. Dieser Entwurf
ist in der Lesung im Landtag:
(http://www.feuerwehr.de/news/2009/09/17/14_5103_d.pdf)

§ 36 Kostenersatz
(1) Einsätze der Gemeindefeuerwehr nach § 2 Abs. 1
sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes
bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr
verlangen Kostenersatz, wenn
(...)
2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen,
Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen verursacht wurde,
(...)
(3) Kostenersatzpflichtig ist
1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich
gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes
gilt entsprechend,
2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die
Leis tung erforderlich gemacht hat, oder derjenige,
der die tatsächliche Gewalt über eine solche
Sache ausübt,
(...)

Landtag von Baden-Württemberg
14. Wahlperiode – 74. Sitzung – Mittwoch, 7. Oktober 2009
Staatssekretär Rudolf Köberle
(http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0074_07102009.pdf):

Was sind nun die Ziele dieser Novelle? Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf wollen wir das Gesetz an die veränderten wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.
Wir wollen die rechtliche Basis dafür schaffen, dass die Gemeinden
und die Feuerwehren ihre Aufgaben, für die Sicherheit
unserer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, auch künftig
effizient erfüllen können.
(...)
Erstens: Die Gemeinden sollen mehr als schon bisher zusammenarbeiten
und durch Synergieeffekte Kosten einsparen. Das
Feuerwehrgesetz bietet dafür ergänzend zu den Instrumenten
der kommunalen Zusammenarbeit die notwendigen Möglichkeiten.

Zweitens: Einsätze infolge von Verkehrsunfällen sollen in
Gänze kostenpflichtig sein. Bisher sind bei derartigen Einsätzen
die Maßnahmen der Menschenrettung und der Brandbekämpfung
kostenfrei, die der technischen Hilfeleistung kostenpflichtig.
Künftig soll alles kostenpflichtig sein.
(...)

Landtag von Baden-Württemberg
14. Wahlperiode – 74. Sitzung – Mittwoch, 7. Oktober 2009
(Hans-Ulrich Sckerl):
(...)
Mehr Mut wünschen wir uns bei der Aufgabenreduzierung.
Eine Ölspur kann unserer Meinung nach auch von privaten
Unternehmen beseitigt werden. Damit muss man nicht die
Feuerwehr belästigen. Sie hat wichtigere Aufgaben.
(...)

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.11.2009 10:02
#2 RE: Änderung des Feuerwehrgesetzes in BW Antworten

Ist damit zu rechnen, dass Niedersachsen folgen wird?

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