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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 4.777 mal aufgerufen
 Quasselecke
Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

27.03.2011 14:18
Doppelmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Antworten

Moin!

Ich habe da mal eine Frage an die Experten unter euch:

Muss ich um Mitglied in einer Feuerwehr zu sein in der Gemeinde oder in NDS gemeldet sein?
Es soll ja ne Gesetzesänderung kommen, laut der man ja in zwei FFWs sein darf habe ich gehört. Aber wie sieht das bezüglich des oben genannten Topics aus?

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

27.03.2011 15:51
#2 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Moin,

also im Grunde wird diese Geschichte sogar begrüßt.Man nennt es "Doppelmitgliedschaft".Dieses soll aber innerhalb eines Bundeslandes sein.In unserem Fall ist die FUK (Feuerwehrunfallkasse) Niedersachsen zuständig.Also sollte die "Doppelmitgliedschaft" innerhalb von Niedersachsen liegen.Nun ist auch das Land Bremen bei der FUK Niedersachsen.Ganz amtlich habe ich es noch nicht,aber eine Länderübergreifende Mitgliedschaft ist somit auch möglich.Zumindestens in diesem Fall.

Nun kommt aber das etwas komplizierte.Ein zweiter Wohnsitz und eine Arbeitsstelle kann man einfach nachweisen.Somit steht der Doppelmitgliedschaft nichts im Wege.Eine Freundin,Verlobte oder Affaire kann man nicht so einfach nachweisen.Wenn man also 50 Prozent in seinem Heimatort und 50 Prozent bei seiner Affaire abhängt ist man "Arbeitslos" :-) Das wollte ich damit aber nicht sagen.Ich will verdeutlichen wie schwierig ein Nachweis ist.Bei Arbeit reicht zum Beispiel der Arbeitsvertrag.

Aber wer prüft das alles ??? Ich kenne einige Fälle.Da wurde nichtmal gefragt.Es gibt Personen die nur eine Doppelmitgliedschaft haben damit die Feuerwehr XY Personell besser aufgestellt ist.ich kenne Doppelmitgliedschaften innerhalb eines Landkreises und sogar innerhalb einer Gemeinde.Macht dieses dann noch Sinn?Aber wer prüft das?

Und was ist mit Ausbildung/Übungsdienste?Wie wird die Sache "Rechte und Pflichten" gelöst?

Und PSA ? Klar es gibt Kommunen die genügend Mittel haben.Da kann man für "Doppler" auch ruhig 1000 Euro Schutzausrüstung bereitstellen.
Und Alarmierung? 2 FME´s (bei Kanalunterschied) oder einen mit Doppelcodierung?
Und viele weitere 1000 Fragen :-)

Doppelmitgliedschaften zweier verschiedener Hilfsorganisationen werden geduldet.Bei Funktionsübernahme in einer Organisation wird von der Mitgliedschaft einer weiteren abgeraten.Im Bereich Führungsarbeit ist dann eine Doppelmitgliedschaft nicht zu empfehlen.Also alles die Worte die man auslegen kann wie man möchte !!!

Der Hintergrund ist abr sicherlich jedem klar.Gerade wenn Organisationen zusammen arbeiten.

Aber unterm Strich wurde immer folgendes gesagt: Wir begrüßen in Niedersachsen "Doppelmitgliedschaften" !!!

Wie wer wann und wo was macht ??? Keine wirkliche Regelung.

Defenitiv gibt es eine Regelung.Die Mitgliedschaft (Hauptmitgliedschaft) muss am Wohnort oder innerhalb der Gemeinde des Heimatortes (erster Wohnsitz) sein.Wo steht das ganze?Tja,da werde ich nunmal ein wenig suchen.In der Satzung unserer Samtgemeinde finde ich es auf anhieb.Niedersachsenweit muss ich wohl etwas forschen.

Gruß firefraggle

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

27.03.2011 16:15
#3 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Zusatz !!!

Aus dem NBrandSchG

§ 7 Unvereinbarkeit
(1) Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Im Falle der Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen.

In der aktuellen Feuerwehrverordnung ist nichts zu finden.
In den Dienstvorschriften ebenfalls nicht.
Somit muss ich meine Aussage in dem ersten Beitrag korrigieren.

Eine Doppelmitgliedschaft im Sinne "Mitgliedschaft in 2 Feuerwehren" ist nirgendwo geregelt.Es wurde angedacht im Brandschutzgesetz dieses zu änder.Angedacht allerdings schon 2008.Die Feuerwehrverordnung von 2010 ist eine Ergänzung zum Brandschutzgesetz.Somit wurde dieses Thema nicht bahndelt,aufgenommen oder geändert.

Allerdings kenne ich Fälle und weiß das viel Werbung dafür gemacht wurde.

Ich bleibe weiter am Ball...
Gruß firefraggle

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

27.03.2011 16:32
#4 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Wenn ich jetzt mal von der Doppelmitgliedschaft absehe; kann ich dann in einer Feuerwehr Mitglied sein, wenn ich dort weder erst noch Zweitwohnsitz habe?

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

27.03.2011 16:42
#5 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Diese Frage beantwortet meist die Satzung der Gemeinde.

In unserem Fall muss ein Mitglied der Freiwillgen Feuerwehr innerhalb der Gemeinde einen Wohnsitz haben.Also kann man auch in der Feuerwehr XY sein wenn man in YZ wohnt.YZ muss aber innerhalb der Gemeinde liegen !!!

Gruß firefraggle

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

27.03.2011 18:02
#6 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Vielleicht melden sich Friedrich und Klopfer mal zu Wort. Beide haben damit umfangreiche Erfahrung - auch länderübergreifend.

Meine Meinung: Den einfachen Weg gehen. Wenn es sich aus irgendeinem Grund anbietet, Mitglied in zwei Wehren zu sein (egal in welchem Land) dann einfach mit beiden Wehrführern sprechen. Sofern die Wehr nicht gerade Aufnahmestop wegen zu vieler Mitglieder hat, wird jeder Wehrführer ein weiteres Mitglied brauchen können - vorausgesetzt das Mitglied steht in ausreichendem Maß zur Verfügung.

Aus meiner Sicht können Gründe sein:
- Zweiter Wohnsitz
- Temporärer Wohnsitz (Studium usw)
- wechselnder Wohnsitz Woche / Wochenende

Ist der Grund Deiner Anfrage ein grundsätzliches Interesse oder eine Ablehnung von einer Seite?

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firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

27.03.2011 18:25
#7 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Die beiden können sicherlich einiges dazu beitragen.

Warten wir mal auf eine Antwort.

Ich habe in der Zwischenzwit mal meine Fühler ausgestreckt.Hier im Landkreis bin ich auf einen Kameraden gestoßen der folgende Situation seid Jahren erfolgreich umsetzt:

Der Kamerad ist Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Cuxhaven.Dort ist er in einer Funktion tätig.Desweiteren ist er Bestandteil der ELW-Gruppe.Desweiteren ist er Kreisausbilder an der FTZ.Er ist aber nur am Wochenende hier im Landkreis.

In der Woche ist er in einem anderen Bundesland.Berufliche Gründe.Dort ist er in einer Freilwilligen Feuerwehr aktiv.

Beide Seiten wissen von dieser "Doppelmitgliedschaft".Es gab also keine Probleme.Versicherungsträger sind 2 unterschiedliche.

Also ein positives Beispiel !!!

Meine persönliche Meinung zu diesem Fall ist keine Gute.Aber mich betrifft es nur bedingt.Also halte ich mich da auch raus!!!

Gruß firefraggle

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

27.03.2011 18:54
#8 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Mitglieder die so etwas auf sich nehmen sind meist hoch motiviert und oft bereits sehr gut ausgebildet.
Wenn man solch Kameraden temporär bekommen kann, ist das meist eine gute Sache. - Ist zumindest meine persönliche Sicht.
Für eine kleine TSF-Wehr mit einem Einsatz alle zwei Jahre (überspitz geschrieben) ist sowas natürlich weniger interessant als für eine Wehr mit vielen Einsätzen und wenig verfügbaren Kräften.

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firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

27.03.2011 20:31
#9 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

In meinen Augen verfehlt es den Sinn.Mal ganz abgesehen von Funktionen in einer ELW-Gruppe die Tag und Nacht (auch in der Woche) eine wichtige Funktion an der EST übernimmt.

Leider kenne ich auch einen Fall bei dem ein Kamerad in seiner "zweiten Feuerwehr" noch nicht einen Übungsdienst besuchen konnte.Die Wehr übt immer während seiner Abwesenheit.Dann kann es auch schnell zu Komplikationen im Einsatz kommen.Egal ob 1 Einsatz alle 2 Jahre oder jede Woche einen.Die Ausbildung ist oftmals in einigen Bereichen sehr unterschiedlich.Grundtätigkeiten meine ich damit nicht.Die Grundsätze sollten nach den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften überall gleich ausgebildet werden.

In einem anderen Fall ist ein Kamerad in seiner Heimatwehr Gruppenführer.Konnte ebenfalls noch keinen Übungsdienst besuchen.Somit macht es für mich keinen Sinn.Der Grund für diese Sache ist eine Wehr mit "Unterbestzung".Einige Kameraden bekleiden mehrere Funktionen.Auf dem Papier ist die Feuerwehr allerdings ausreichend stark.Der Grund sind tatsächlich "Doppelmitgliedschaften".Aber selbst zur Jahreshauptversammlung sitzt die Wehr mit 12 Mann zusammen.

Dann lieber ehrlich sein.Eine Wehr hier in unserer Samtgemeinde hat diesen Schritt nun gewählt.Keine Wehrführung.Keine Nachfolger.Kameraden aufm Zettel die nicht mehr im Ort wohnen.Teilweise Bundesweit verzogen.Übungsdienste wurden nicht mehr abgehalten.Keine Kameraden.3 neue Kameraden wurden gefunden und zum Truppmann1 geschickt.Sie dachten das diese 3 nach dem Truppmann 1 Orts.BM,Stelli und GF werden können.Man musste ihnen erklären wie alles in Niedersachsen geregelt ist.Somit war dieses Thema vom Tisch.Die Feuerwehr wird aufgelöst.Der Beschluss wird in 24 Stunden im Rat gefällt.Die Verkündung dann einen Tag später auf der Dienstversammlung der Samtgemeindefeuerwehr.Die Kameraden dieser Feuerwehr werden einer anderen untergeordnet als löschgruppe der Feuerwehr XY.Somit haben sie Personel alles im grünen Bereich.Lediglich der Einheitsführer dieser Löschgruppe muss von der Feuerwehr XY gestellt werden bis einer der Truppmann 1 Teilnehmer einen Gruppenführerlehrgang absolviert hat.Was dieses bedeutet wissen die meisten sicherlich.2011/2012 Atemschutz und Funk (Löschgruppe hat keine Atemschutgeräte aber anders besteht keine möglichkeit 2 technische vor dem Truppmann 2 zu absolvieren).2013 Truppmann 2 . Dann Truppführerlehrgang (Akademie) und Gruppenführerlehrgang (Akademie).Mit etwas Glück und viel Angagement hat die Löschgruppe dann 2013 einen ausgebildeten Einheitsführer.Ich drücke die Daumen !!!

Das Thema Doppelmitgliedschaft hat also Vor aber auch Nachteile.Meine Meinung ist ganz klar:

Wenn ein Kamerad durch Zweitwohnsitz,Arbeitsstelle oder anderen Grund in einer anderen Feuerwehr einen aktiven Dienst leistet,dann muss dieser auch an Übungs/Azusbildungsdiensten teilnehmen.Auch in der Doppelwehr sollte er alle Pflichten erfüllen.Ihm stehen natürlich alle Rechte zu.

In unserer Feuerwehr haben wir einen Kameraden mit einer Doppelmitgliedschaft.Dieser ist seid der JF in der Nachbarwehr.Um seinen Ersatzdienst zu leisten musste er aber zu uns wechseln.Im Vorgespräch wurde ihm ganz klar gesagt was man von ihm erwartet.Aber auch was er erwarten kann.Und es funktioniert einwandfrei.Wenn er nach seiner Zeit zurück in seine Heimatwehr geht,ist es für diese eine Bereicherung.Den Ausbildungsstand von 1980 kann er dann dem heutigen Standart anpassen.Durch seine Mitgliedschaft erzählt er in seiner Heimatwehr auch sehr viel über die Dienste bei uns.Der Ortsbrandmeister hat auch schon den Kontakt zu mir gesucht.Gemeiname Ausbildungen sind jetzt in Planung.

Also mal wieder ein Vorteil.Aber auch nur weil der Doppel-Kamerad in beiden Wehren aktiv und zuverlässig ist.Nun kommt sicherlich gleich die Frage,was ist wenn es brennt?Diese Frage werde ich gerne beantworten.Der Kamerad fährt dann zu unserem GErätehaus,schnappt sich seine PSA und besetzt unsere Fahrzeuge.Das ist Einsatztaktisch die beste Lösung.In seiner Heimatwehr teilen sich viele Kameraden die PSA.6 Kameraden können auf dem Fahrzeug mit.Andere fahren Privat hinterher.Meist ohne vollständige PSA.An der EST sind sie dann leider nur bedingt bis nicht einsetzbar.Also womit fahre ich dann besser?

Das waren meine persönlichen Eindrücke.Jeder soll für sich selbst entscheiden.Ich persönlich könnte es mir einfach nicht vorstellen.In meiner Funktion sowieso nicht.Aber so lange ich in meiner Feuerwehr aktiv bin (auch Jugend),habe ich alles gegeben und soviele Dienste wie möglich besucht.100 Prozent für meine Feuerwehr.So müsste und könnte ich beiden nur 50 Prozent geben.Ich persönlich schließe eine Doppelmitgliedschaft für mich aus.Die Vor und Nachteile sind mir bewusst.Aus eigener Erfahrung kann ich auch beurteilen was meiner Meinung das Beste und sinnvollste ist.Und wenn eine Feuerwehr Tagsüber kein Personal hat,ja dann muss man ehrlich sein und eine Lösung finden.Die beste Lösung welche ja auch immer mehr im Vormarsch ist,das ist die Zugbildung der Gemeinden.So kann man diesem Problem ganz einfach gegensteuern.

Gruß firefraggle

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

27.03.2011 21:21
#10 RE: Mitgliedschaft in der FFW Antworten

Moin zusammen!

Ich bin 2001 in die FF Hamburg Alsterdorf eingetreten, war zeitgleich auch in der FF Hechthausen aktiv. Das ganze war eigentlich keine richtig große Nummer. Nachdem ich mir die Hamburger Wehr angeguckt habe habe ich unseren damaligen Ortsbrandmeister gefragt ob er ein Problem damit hätte, wenn ich denn in eine Hamburger Wehr eintrete würde, was verneint wurde. Dann bin ich mit allen meinen Ausbildungsunterlagen nach Hamburg gegangen, alle wurde anerkannt und war fortan Mitglied. Mein Dienstgrad wurde von OFM auf FM zurück gestuft, wurde aber im Jahr darauf wieder zum OFM ernannt. Weiß gar nicht mehr genau, ob es nur eine Wehr Entscheidung war oder eine Sache der Behörde.
Mir wurde aber gesagt (von behördenseite) dass die Feuerwehr Hamburg priorität hat und nicht die Feuerwehr im LK Cuxhaven. Wenn es also zum Katastrophenfall gekommen wäre, bei dem HH & der LK Cuxhaven Personal gestellt hätte, dann hätte Hamburg über mich "verfügen" können - auch habe ich einen Eid in Hamburg geleistet, so wie jeder dort.

Wohnungstechnisch war ich nie in Hamburg gemeldet, musste aber im Einsatzgebiet der FF wohnen um dort auch meinen Dienst machen zu können. Als Adresse habe ich eine "c/o " Adresse angegeben, aus ausreichend war.

Beide Wehrführungen haben ab und zu mal miteinander telefoniert, sich ein wenig ausgetauscht etc., wobei es dort nur um allgemeine Unterschiede ging, die aber nichts mit der Doppelmitgliedschaft zu tun hatten.

______________
Gruß Friedrich



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