Wie alle Jahre wieder liest man heute in in der Tageszeitung unter amtliche Bekanntmachungen ein von vielen Kommunen ausgesprochenes Verbot von Feuerwerkskörpern bzw. dessen Abbrennen.
In unserer und den angrenzenden Samtgemeinden heißt es beispielsweise, dass aufsteigende Feuerwerkskörper in einem Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Kinderheimen, Altenheimen, Fachwerkhäusern und Reetdachhäusern nicht gezündet werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden, heißt es in der Veröffentlichung.
Wenn ich das nun genau auslege, darf man in den meisten Orten quasi nirgends Feuerwerk aufsteigen lassen. Denn eine Kirche, ein Altenheim und besonders Reetdach- und Fachwerkhäuser hat fast jedes Dorf.
Nie habe ich davon gehört, dass das Ordnungsamt oder gar die Polizei dieses Verbot überwacht. Es scheint in der Praxis quasi niemanden zu interessieren. Handelt es sich also lediglich um ein Alibiverbot (Alibi für die Kommune)
... ich denke es hat einfach "nur" Fakten schaffenden Charakter. Passiert was und hat die Kommune im amtlichen Mitteilungsblatt darauf hingewiesen ist nicht die Kommune haftbar zu machen (warum eigentlich?) sondern der Verursacher, der dann auch noch mit einer Strafe zu rechnen hat.
________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.