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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 771 mal aufgerufen
 Quasselecke
Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

23.02.2012 11:56
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Ich stelle die Prerssemitteilung mal kommentarlos hier ein.



MfG

Poli
___________________________________________
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Dateianlage:
PI 34 LT TOP 6 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz.pdf
firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

23.02.2012 14:02
#2 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

;-) die Zeiten ändern sich !!!

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

23.02.2012 17:11
#3 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Moin zusammen,

ich kenne eine Region die von dieser Änderunung profitieren würde. In dieser Region wurde eine Hauptamtliche Wachbereitschaft zur Berufsfeuerwehr umgewandelt. Viele Mitarbeiter sind Ortsbrandmeister,Stellvertreter und sogar Gemeindebrandmeister. Kürzlich habe ich mit einem betroffenden gesprochen. Er muss sein Amt abgeben. Einen Nachfolger findet die Wehr einfach nicht. Ein weiterer Interessent sollte Stelli werden da der jetzige die Altersgrenze erreicht. Aber auch dieser ist nun bei der BF. Beide Posten können nicht besetzt werden. Durch diese neue Regelung wäre dann allerdings wieder alles im grünen Bereich.

Ich habe den Sinn eh nie verstanden. Klar gibt es Ausnahmen. Wenn als Beispiel eine Stadt mit BF auch Freiwilige Feuerwehren unterhält. Dann wäre es natürlich schon sinnvoll den Mitarbeiter der BF nicht als Chef der FF einzusetzen. Selbst wenn ein GBM oder Standbrandmeister über ihm steht. Anders ist es im Land Bremen. Dort kann ein BF Mitarbeiter auch Chef der FF sein. Sogar im gleichen Bezirk ( Wachbereich ). Dort kenn ich auch Beispiele. Klar geregelt ist dann : FF untersteht BF. Zugführer BF Einsatzleitung. GF der FF ihm unterstellt. Der Chef wäre dann nicht nötig. Die GF´s wären dann in ihrer Funktion vor Ort. Und ein Einsatz der FF ohne BF würde dann die Führung des Stelli FF oder GF bedeuten. Also keine Konflikte. Aber wie gesagt, ich sehe es von 2 Seiten. Beide Seiten haben ihre Vor und Nachteile.

Wird dann auch an die Mitarbeiter einer WF gedacht ??? Auch hier sind mir Fälle bekannt. Als Beispiel nenne ich einen Kameraden der bei einer WF in Bremen tätig ist. Laut Gesetz darf ich ihn hier nicht als Führungskraft einsetzen. Die Wahrscheinlichkeit mit dieser WF einen Einsatz zu fahren liegt bei 0,01 Prozent. Also im Grunde ein ganz normaler Job. Andere sind 6 Tage die Woche auf Montage und einen Tag zu Hause. Dann Frau,Kind und Haus. Also wenig Zeit und defenitiv als Führungskraft 90 Prozent nicht verfügbar. Dieser darf aber in der Feuerwehrführung ohne Probleme oder Einschränkungen tätig werden. Macht das Sinn ??? Anderes Thema. Aber oftmals muss einer die Chefrolle übernehmen weil sich keiner mehr findet. Auch hier kenne ich einen Fall.





Gruß firefraggle

fire department 112 Offline



Beiträge: 319

23.02.2012 18:16
#4 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Es ist jetzt auch schon möglich als BFler oder WFler OrtsBM zu werden man brauch eine genehmigung des IM kenne einige Wehren wo das so gemacht wurde

mfg FD 112


Bundeswehr Feuerwehr Husum im Norden von Deutschland überall auf der Welt

firefraggle Offline

Sperrmüll-Buster


Beiträge: 668

23.02.2012 18:41
#5 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Moin,

klingt gut. Kannst du näheres zu diesem Fall sagen? Bundesländer ??? WF oder BF ??? Größe der Feuerwehr ??? Halt alles was wichtig sein könnte.

Danke und Gruß Firefraggle

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

23.02.2012 20:03
#6 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Auch bei uns im Landkreis gibt es FW-Führungskräfte bis hin zum OrtsBM die Mitglied einer WF oder einer Kreisleitstelle sind.

Wie ist es denn eigentlich aktuell geregelt wenn die WF durch nebenamtliche verstärkt wird, also die hauptamtliche WF unterstützt wird durch Werksangehöriges Personal mit FW-Ausbildung? Also quasi eine Art FF in der WF? Dürfen deren Mitglieder auch nicht Führungskraft einer FF sein?

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

23.02.2012 21:17
#7 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

fire department 112,

wenn du Beispiele nennst, dann ergänze Deine Beiträge durch "." oder ","....

______________
Gruß Friedrich



Niveau ist keine Handcreme!!

fire department 112 Offline



Beiträge: 319

24.02.2012 11:49
#8 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Zitat
Moin,

klingt gut. Kannst du näheres zu diesem Fall sagen? Bundesländer ??? WF oder BF ??? Größe der Feuerwehr ??? Halt alles was wichtig sein könnte.

Danke und Gruß Firefraggle



Z.b. der OrtsBm der FF Bremervörde (Schwerpunktwehr)ist Hauptberuflich bei einer WF ins Stade. Generell ist es so das es keine andere Person gibt die dieses Amt übernehmen könnte, würde dann kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

mfg FD 112


Bundeswehr Feuerwehr Husum im Norden von Deutschland überall auf der Welt

fire department 112 Offline



Beiträge: 319

24.02.2012 11:56
#9 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

Zitat
Auch bei uns im Landkreis gibt es FW-Führungskräfte bis hin zum OrtsBM die Mitglied einer WF oder einer Kreisleitstelle sind.

Wie ist es denn eigentlich aktuell geregelt wenn die WF durch nebenamtliche verstärkt wird, also die hauptamtliche WF unterstützt wird durch Werksangehöriges Personal mit FW-Ausbildung? Also quasi eine Art FF in der WF? Dürfen deren Mitglieder auch nicht Führungskraft einer FF sein?

Blaulicht



Also

§ 7 Abs. 2 NdsBschG

Unvereinbarkeit

Angehörige der Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein.


Nebenamtlichen Kräften einer WF oder Mitarbeiter einer Kreisleitstelle fallen nicht unter diese Regelung, da diese Personen in der Regel nach den Ausbildungsrichtlinien für Freiwillige Feuerwehren ausgebildet sind.
Hauptberufliche kräfte einer WF haben die Ausbildung analog wie die Kräfte einer BF durchlaufen.

mfg FD 112


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fire department 112 Offline



Beiträge: 319

06.03.2012 21:03
#10 RE: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz Antworten

http://www.landtag-niedersachsen.de/Druc...500/16-4451.pdf

Wen es interessiert der Entwurf des Niedersäschischen Brandschutzgesetzes.

mfg FD 112


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