Am 1.6.2012 tritt das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft.
In diesem Gesetz wird seit vielen Jahren geregelt, wie mit Müll umgegangen wird.
Die nun gültige neue Fassung des Gesetzes betrifft auch viele Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Grund: Viele Dinge die bisher nicht als Abfall betrachtet wurden sind nun als Abfall definiert.
Zum Abfall gehören künftig auch ausgediente Weihnachtsbäume, Altkleider, Metall, Altpapier usw.
Wovon am meisten Feuerwehren betroffen sind, sind wohl die Weihnachtsbäume. Viele Jugendfeuerwehren sammeln im Januar ausgediente Weihnachtsbäume - meist gegen Spende. Das wird nun gefährlich! Wer sich für solche Aktionen nicht rechtzeitig (mehrere Monate!?) eine Sammelgenehmigung vom Landkreis hat erstellen lassen, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Über Sinn und Unsinn dieser Neuregelung lässt sich sicher streiten. Holt Euch einfach rechtzeitig die Genehmigung - am besten stellt Ihr den Antrag schon jetzt und gleich für die nächsten 10 Jahre. Sonst kann es Euch passieren, dass sich diese Genehmigung irgendwer vor Euch einholt und sie Euch zum Kauf anbietet oder Ihr schlicht nicht mehr sammeln dürft.
Heute gibt es dazu etwas in der NEZ zu lesen. Wichtig:
Sammlungen müssen spätestens drei Monate vorher angemeldet werden - egal ob die Abfälle, gegen Entgeld oder als Schenkung abgeholt werden. Die untere Abfallbehörde stellt ein entsprechendes Meldeformular bereit.
Ob sich da alle dran gehalten haben oder so vorbildlich waren wie die JF Hechthausen?
Zitat von http://jf.feuerwehr-hechthausen.de/?p=945In diesen Jahr brauchten wir aufgrund der Novellierung des Kreislaufwirtschaftabfalgesetzes übrigens zum ersten Mal eine Genehmigung des Landkreises für die Sammlung. Die lag vor und wir haben dann noch die Fahrzeuge mit einem “A” gekennzeichnet – nun sollte eigentlich alles rechtens gewesen sein.
Mich interessiert mal, ob es Verstöße gab bzw. ob es tatsächlich eine Behörde wagt, gegen eine unangemeldete Tannenbaumsammlung einer Jugendfeuerwehr vorzugehen.