Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 

Blaulicht-Cuxhaven.de
Das regionale Forum für Retter in Stadt & Landkreis Cuxhaven

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 2.499 mal aufgerufen
 Forum des THW Cuxhaven
Seiten 1 | 2
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

02.06.2012 20:28
AB Rüstholz Antworten

Bei einem Feuerwehreinsatz in Stade (siehe hier und darin enthaltene Links) ist von einem AB Rüstholz des THW die Rede. Auf den Fotos in dem Thread kann man ghut sehen, wozu solch Holz nützlich sein kann.

Frage an die hier vertretenen Kameraden des THW: Gibt es solch AB Rüstholz im Landkreis Cuxhaven auch bzw. entstehen ggf. irgendwelche Kosten wenn ein FF-Einsatzleiter aus unserem Landkreis ggf. dieses Fahrzeug / Material aus Stade anfordert?

Blaulicht

Wetterstatistik.org

gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

03.06.2012 11:28
#2 RE: AB Rüstholz Antworten

Zitat
bzw. entstehen ggf. irgendwelche Kosten wenn ein FF-Einsatzleiter aus unserem Landkreis ggf. dieses Fahrzeug / Material aus Stade anfordert?



Warum ist diese Frage immer so relevant? Kein Einsatzleiter muss nach dem Einsatz das Portemonnaie ziehen. Für die meisten Lagen gibt es eine Versicherung, die die Kosten trägt. Wenn ich der Meinung bin, dass ich das Material brauche, dann brauche ich das.

Ich kann diesen grundlosen Sparzwang nicht verstehen. THINK BIG.

RDC 97-08-11 Offline

real OrgL 1 / 1 im Landkreis Cuxhaven

Beiträge: 404

03.06.2012 12:12
#3 RE: AB Rüstholz Antworten

Hallo Blaulicht,

es gibt auch im Ortsverband Cuxhaven eine "kleine" Auswahl an Bauholz für die verschiedensten Einsatzlagen. Abstützen und Aussteifen seien hierbei erwähnt. Es gibt keinen AB-Rüstholz, wie man vielleicht den AB-Rüst einer BF kennt. Aber dennoch die Variante, dass das angeforderte Material auf einem AB verlastet und gelagert wird. Dieses ist aber nicht in jedem OV möglich, da nur in begrenzter Zahl die WLF zur Verfügung stehen. AB sind beim THW noch kein Standard. Einzig in der Fachgruppe Ölschaden, da hier auf eine Vielzahl von Material des HK´s zurückgegriffen wird und Dieses zum gröten Teil auf AB´s verlastet ist.

Bei weiteren Fragen bitte gern anmailen....:-)

Gruß
FG

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.06.2012 12:25
#4 RE: AB Rüstholz Antworten

Zitat von Meister


Warum ist diese Frage immer so relevant? Kein Einsatzleiter muss nach dem Einsatz das Portemonnaie ziehen. Für die meisten Lagen gibt es eine Versicherung,



1. Der Einsatzleiter kann und soll nicht beurteilen, von wem der Schaden bezahlt wird (Versicherung oder sonstwer).
2. Der Einsatzleiter hat m.E. die Pflicht verantwortungsbewusst zu handeln und nicht irgendwas Unsinniges auf Verdacht anzufordern. Schadenminderungspflicht ist hier ein Stichwort. Ich bin ganz sicher kein Verfechter von unsinniger Sparerei und der "das ist mein Einsatz"-Mentalität. Jedoch muss sich jeder Einsatzleiter stets rechtfertigen können wenn er nach Verhältnismäßigkeit gefragt wird. Daher muss die Frage nach eventuellen Kosten erlaubt sein.

Besonders dann, wenn es nicht (mehr) darum geht Leben zu schützen, muss m.E. bei jedem Einsatz Aufwand und Wirkung in einem angemessenem Verhältnis stehen.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Mini Offline



Beiträge: 2.387

03.06.2012 12:30
#5 RE: AB Rüstholz Antworten

Moin,

wenn ein Einsatzleiter bei seiner Entscheidung an Kosten statt an Mittel denkt, dann macht er grundlegende Fehler.

Von daher kann ich Meister in diesem Punkt zustimmen.

Gruß
Mini




Achtung, ungebetenes Dutzen wird von mir strafrechtlich verfolgt!(Georg Ahlers)

...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~www.feuerwehr-dorum.de~

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.06.2012 12:43
#6 RE: AB Rüstholz Antworten

Dann habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt und versuche es mal mit Beispielen deutlich zu machen was ich meine.

1. Menschenleben in Gefahr. Person kann vermutlich gerettet werden indem ein Gerät herbeigeschafft wird, welches vermutlich Kosten verursacht.
Einsatzleiter braucht nicht darüber nachzudenken und fordert an. Kosten spielen in diesem Fall für den EL keine Rolle.

2. Ein Gewässer ist über das Ufer getreten und hat ein Wohnhaus überflutet. Keine Menschenleben in Gefahr. Es ist bereits alles unter Wasser.
Sämtliche sinnvoll einzusetzenden örtlichen Kräfte sind seit Stunden im Einsatz. Der Wasserstand stagniert, steigt und sinkt nicht. Eine private Firma bietet ihre Dienstleistung an, mit Know-How und besonderem Gerät gegen Bezahlung tätig zu werden. Anrückezeit dauert mehrere Stunden. Im Ergebnis hätte man das Gebäude zwei bis drei Tage früher Wasserfrei als ohne diese Firma. Meint Ihr wirklich in solch einem Fall muss der EL nicht Kosten gegen Nutzen abwägen und ggf. sogar eine Kostenübernahme des Eigentümers bzw. dessen Versicherung einholen? Ich jedenfals würde hier zögern, diese Firma anzufordern.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Mini Offline



Beiträge: 2.387

03.06.2012 18:07
#7 RE: AB Rüstholz Antworten

Ok,

da haben wir es wieder.
Feuerwehrkräfte werden als billige Arbeitskräfte missbraucht.

Anders gesagt, was wäre denn die Alternative zu der anzufordernden Firma? Ein langer Personaleinsatz durch Feuerwehrkräfte? Willst Du da dann anfangen zu rechnen was günstiger wird?

Mal abgesehen davon würde ich die Beauftragung dieser Firma ganz einfach dem Eigentümer überlassen.

Gruß
Mini




Achtung, ungebetenes Dutzen wird von mir strafrechtlich verfolgt!(Georg Ahlers)

...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~www.feuerwehr-dorum.de~

gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

03.06.2012 20:34
#8 RE: AB Rüstholz Antworten

Da geht mir die Hutschnur hoch, wenn ich sowas lese.

Du darfst als Feuerwehr noch nicht einmal als Konkurrenz zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen auftreten.

Gleiches Thema wie Ölspuren und Türöffnungen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.06.2012 21:09
#9 RE: AB Rüstholz Antworten

Zitat von Mini


Mal abgesehen davon würde ich die Beauftragung dieser Firma ganz einfach dem Eigentümer überlassen.



Also wägst Du doch ab...

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Mini Offline



Beiträge: 2.387

04.06.2012 10:17
#10 RE: AB Rüstholz Antworten

Zitat von Blaulicht

Zitat von Mini


Mal abgesehen davon würde ich die Beauftragung dieser Firma ganz einfach dem Eigentümer überlassen.



Also wägst Du doch ab...




Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

Gruß
Mini




Achtung, ungebetenes Dutzen wird von mir strafrechtlich verfolgt!(Georg Ahlers)

...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~www.feuerwehr-dorum.de~

Seiten 1 | 2
 Sprung  

Besucher


Seitenaufrufe








Bitte besuchen Sie auch
blaulicht.org