Zitat ...griff Kreisbrandmeister Bernd Schwöble zum Handy. Er sah aufgrund der starken Rauchentwicklung und der Stärke des Feuers die Umwelt gefährdet und Gefahr im Verzug. ... forderte über die Rettungsleitstelle die Werksfeuerwehr der DSM an.
Das hätte der ohne Rücksprache mit der Stadt Rheinfelden keinesfalls tun dürfen, argumentiert die Stadt und verweist auf das Feuerwehrgesetz, wonach der Oberbürgermeister entscheide.
Wenn die dort wirklich solch Gesetzt haben / hattenist das echt ein Hammer. Man stelle sich das mal bildlich vor: Über die Anforderung weiterer Kräfte entscheidet jemand, der von Feuerwehr keine Ahnung hat...
Moin moin. Ich hab gerade diesen etwas älteren Beitrag gelesen und dabei kommt mir einiges bekannt vor. Vor geraumer Zeit hatten auch wir mit einen Großbrand zu tun und das dabei eingesetzte Löschmittel (reichlich Schaum) wurde angeblich nicht von der Versicherung übernommen. Angeblich ist die Kommune darauf sitzen geblieben. Das selbe einige Jahre zuvor als von der Einsatzleitung das THW angefordert. Diese sollten den Notstrom für das Landwirtschftliche Anwesen wieder herstellen damit der Betrieb abends weiterlaufen konnte. Die Tiere wollen doch abends gemolken werden usw... Die Rechnung am Ende hat wiedermals die Kommune getragen was meiner Meinung nicht richtig sein kann. Tritt dafür am Ende nicht auch die zuständige Feuerversicherung ein? Wenn ich als Einsatzleiter das THW anfordere wird es doch ganz sicher seinen Grund haben und wenn ich den Einsatz mit Schaum befehle wird es auch sinen Sinn haben. Wie denkt Ihr darüber? Das kann es doch nicht sein - oder??Ich muß jetzt noch dabei sagen dass ich diese Aussagen nicht prüfen kann. Habe nur über sicherer Quelle mündlich von den Dingen erfahren. Gruß - Bingo
Hallo Bingo, Du stellst gleich mehrere Beispiele vor und ragst nach der Versicherung.
Grundsätzlich ist erstmal die Frage, ob und ggf. welche Versicherung der Geschädigte abgeschlossen hat. Als nächstes ist dann die Frage, welche Bedingungen er in der jeweiligen Versicherung zugrunde liegen hat. Der Vertrag einer Gebäudeversicherung welche vor 20 abgeschlossen wurde und nie überarbeitet wurde kann inhaltlich ganz anders aussehen als ein Vertrag der in diesem Jahr abgeschlossen wurde - auch dann wenn es die Gleiche Versicherungsgesellschaft ist.
Gerade die Frage ob Löschschaum durch den Gebäudeversicherer bezahlt werden muss kann von den Versicherungsbedingungen abhängen.
Grundsätzlich muss man immer mal gedanklich durchspielen, wer zahlen müsste wenn es keine Versicherung gäbe. Dieser Grundgedanke gilt bei jeder Versicherungsart.
Wenn nun ein Gebäude brennt un der der Feuerwehr entstehen durch ihre Tätigkeit Kosten, so ist zunächst einmal zu klären, was die Satzzung der Gemeinde oder die gültige Gesetzeslage dazu sagt. Im Allgemeinen heißt es bei uns in NIedersachsen, dass der Einsatz der Feuerwehr nichts kostet wenn es ein Notfall ist.
Die Gebäudeversicherung versichert im allgemeinen den Wert des Gebäudes. Durch die Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Vertrag sind manchmal noch andere Dinge versichert, wie beispielsweise Hotelkosten oder Abrisskosten usw. Warum nun sollte eine Versicherung freiwillig der Feuerwehr deren Kosten erstatten, wenn die Feuerwehr ohne die Versicherung auch nichts in Rechnung stellen würde? Die Versicherung hat einen Vertrag mit dem Gebäudeeigentümer - nicht mit der Feuerwehr. Stell Dir vor, der Gebäudeeigentümer hätte keine Versicherung. Dann müsste er die Kosten der Feuerwehr ja auch nicht bezahlen.
Oder stell Dir vor, Du bist Pizzabote und bekommst Geld dafür, dass Du mit Deinem eigenen Auto für eine Pizzeria die Ware ausfährst. Nun brennt Dir Dein Auto aus. Wenn Du eine Teilkasko abgeschlossen hast, wird Dir diese den Zeitwert Deines Autos ersetzen. Es wird nun ein paar Tage dauern bis Du Dir ein neues Auto besorgst und wieder arbeiten kannst. An diesen Tagen kannst Du kein Geld verdienen. Erwartest Du, dass Dir Deine Teilkaskoversicherung diesen Ausfall erstattet? Sie wird es nicht tun.
Anders wieder sieht es aus, wenn jemand vorsätzlich das Gebäude in Brand gesetzt hat. Dann nämlich kann und wird die Gemeinde als zusätzlicher Geschädigter auftreten (Schaden durch Materialverbrauch und Fahrzeugeinsatz) und den Täter direkt in Regress nehmen. Das ist dann aber ein juristischer Weg zwischen Gemeinde und Täter. In dem Fall hat der Gebäudeeigentümer oder gar dessen Versicherung auch nichts an die Feuerwehr zu bezahlen.
Nun zu Deinem Beispiel mit den Kosten für das THW "damit der Betrieb weiterlaufen kann": Du hast richtig erkannt, dass es sich um einen Betrieb handelt, nämlich im geschäftlichen Sinne.
Die Gebäudeversicherung ersetzt den Schaden am Gebäude. Folgekosten "damit der Betrieb weitergehen kann" sind nicht darin enthalten.
Für sowas kann man als Unternehmer (auch ein Landwirt ist Unternehmer) eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung abschliessen. Diese BU-Versicherung übernimmt die Kosten die durch den Ausfall des Geschäfts entstehen und zahlt beispielsweise das durchschnittliche Einkommen weiter, zahlt Löhne für Mitarbeiter oder trägt Kosten, um den Betrieb ersatzweise fortzusetzen. Letzteres ist in Deinem Beispiel der Fall.
Wenn der Geschädigte Landwirt also möchte, dass sein Betrieb weiterläuft muss er das bezahlen. Wenn er vorher eine entsprechende BU-Versicherung abgeschlossen hat übernimmt die das für ihn, wenn er keine hat, muss er selber zahlen oder den Betrieb einstellen. Wenn hier nun irgendwer angefordert wird um Strom für die Betriebsfortsetzung zu erzeugen (hier das THW, es hätte aber auch eine Firma sein können), dann ist das ganz sicher kein Fall für die Gebäudeversicherung.
Ich frage mich allerdings, ob man in Deinem konkreten Fall nicht auch anders hätte argmentieren können. Ich bin kein Fachmann für Tiere oder gar Landwirtschaft. Weiß hier jemand, ob Kühe zwingend gemolken werden müssen oder ob man es auch einfach sein lassen kann?
Sollte es der Fall sein, dass eine Kuh durch unterlassendes Melken in eine gesundheitliche Gefahrenlage kommt, könnte man die Stromerzeugung für das Melken als Tierrettung argumentieren statt als Betriebsfortsetzung. In dem Fall ist die Frage, ob die Feuerwehr oder das THW für eine Tierrettung Gebühren erhebt. Zumindest könnte das juristisch gesehen ein anderer Fall sein. Und möglicherweise hst der Landwirt sogar eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen welche die Rettung des Tieres beinhaltet.
Man sieht also, das deutsche Versicherungsrecht ist nicht einfach. Und schnell ist so daher gesagt "Sch... Versicherung zahlt nicht" aber im Grunde kommt es darauf an, welcher Fall eintritt und ob man sich gegen diesen Fall versichert hat.
Nun noch kurz zurück zu meinem oben genannten Beispiel mit dem brennenden PKW: Im Regelfall wird die Feuerwehr auch hier niemandem eine Rechnung für den Einsatz erstellen. Und da muss ich sagen "schön blöd". In Deutschland gibt es nämlich das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz. Dieses besagt, dass man ein Kraftfahrzeug nur zulassen kann wenn man eine Haftpflichtversicherung abschliesst. Diese Haftpflichtversicherung ersetzt Leuten Ihren Schaden, welcher durch die Schuld des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters entstanden ist. Nun ist es erstmal so, dassbei einem technischen Defekt, welcher zu einem Brand führt, kaum jemandem eine Schuld zuzuweisen ist. Demnach wäre auch nichts zu bezahlen.
Die deutsche Rechtsprechung sagt jedoch im Allgemeinen, dass allein durch die tatsache, dass man das Fahrzeug in den Straßenverkehr bringt und dort bewegt oder abstellt, eine gewisse Gefahr erzeugt wird (der der es macht hat also Schuld). Diese sogenannte Betriebsgefahr wird allgemein mit 25% angesetzt.
Im Klartext bedeutet das: Wenn der Feuerwehr Schaden entsteht durch einen Fahrzeugbrand im öffentlichen Verkehrsraum, kann sie 25% dieses Schadens gegen den Fahrzeughalter geltend machen. Und nun das Besondere an der Pflichtversicherung: Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung in Deutschland bei der der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen kann!
Während bei der Gebäudeversicherung nur ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung besteht, besteht bei der Kraftfahrthaftpflichtversicherung auch ein direktes Verhältnis zwischen der Versicherung und dem Geschädigten.
Klartext: Selbst wenn der Versicherungsnehmer (Fahrzeughalter) sich weigert den Schaden zu bezahlen, kann dessen Versicherung direkt an den Geschädigten bezahlen.
Hallo Blaulicht, vielen Dank für Deine Antwort auf meine Fragen. Hast hoffentlich nicht zu lange daran gesessen Ich bin mir sicher dass viele Feuerwehrkameraden diese Ansicht auch nicht kennen oder warhaben wollen. Es ist halt schwer zu begreifen dass die Feuerwehr auf eventuelle Kosten sitzen bleibt. Aber so ist es nun einmal. Schönen Sonntag noch, Gruß - Bingo