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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 Quasselecke
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

02.01.2013 11:07
ab 2013: Rundfunkgebühren für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Vereine Antworten

Bitte denkt daran, dass seit dem 01.01.2013 neue Regelungen für die Rundfunkgebühren gelten!

Feuerwehren, Polizei, Rettungsdienst usw. und vor allem auch Vereine sind in jedem Fall seit dem 01.01.2013 Gebührenpflichtig.

Dabei ist es egal, ob und wieviele Geräte vorgehalten werden. Es gilt eine Pauschale.

Achtung: Wenn eine Feuerwehr einen Förderverein betreibt, gilt dieser zusätzlich als eigener Verein und muss selber auch zahlen!

Der Bereich Vereine, Feuerwehr (siehe unten), Polizei usw. fällt unter den Bereich "Einrichtungen des Gemeinwohls". Hierfür gilt eine maximale Monatspauschale von 17,98 Euro je Betriebsstätte.

Eventuell zahlt man weniger wenn man wenige oder gar keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat und / oder die gemeinnützigkeit nachweisen kann. Letzteres können Feuerwehren nicht, denn es gilt die Anerkennung des Finanzamtes und eine Feuerwehr erhält keinen Steuerbescheid (ein Förderverein hingegen schon).

Also schön brav zahlen denn es haftet der Verantwortliche (Ortsbrandmeister, Wachenleiter im Rettungsdienst, Vereinsvorstand, usw.) persönlich!

Für Feuerwehren gilt eine besondere Regelung:

Zitat

Wenn die Ortsfeuerwehren, die auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten, in der Regel in den vorhandenen Räumlichkeiten nur gelegentlich (z. B. zu Übungen und Einsätzen), jedoch nicht dauerhaft Tätigkeiten ausüben, dann ist für diese Betriebsstätten kein Beitrag zu zahlen.
Bei größeren, insbesondere Berufsfeuerwehren, bei denen nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass hier nur gelegentlich Tätigkeiten verrichtet werden, sind die jeweiligen Betriebsstätten hingegen beitragspflichtig.


Diese Regelung lässt Spielraum offen. Eine Ortswehr wie beispielsweise Moorausmoor braucht demnach eindeutig keinen Beitrag zahlen. Aber wann ist eine freiwillige Wehr "größer"? Für Wehren wie Otterndorf, Bederkesa, Langen, dürfte dieses gelten aber wo ist die Grenze?


Näheres unter www.rundfunkbeitrag.de

Eine Sache konnte ich jedoch nicht klären:
Es heißt so schön, dass je Wohnung nur ein Beitrag zu leisten ist, egal wieviele Geräte betrieben oder Parteien darin gemeldet sind.
Nun bleibt die Frage offen wie es sich verhält wenn in einer Wohnung zugleich eine Privatperson und ein Verein gemeldet sind (beispielsweise der Vereinssitz ist die Wohnug des Vorsitzenden).
Ich habe hierzu schriftlich nachgefragt und werde Euch die Antwort hier mitteilen.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.01.2013 12:59
#2 RE: ab 2013: Rundfunkgebühren für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Vereine Antworten

Zitat von Beitragsservice
Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Vereinsbüro, ein Seniorenheim oder eine Feuerwehrstation sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden.

Unterhält ein Verein auf mehreren räumlich getrennten Grundstücken Betriebsstätten, so zählen diese jeweils als gesonderte Betriebsstätten, auch wenn sie zum gleichen Zweck bestimmt sind.

Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird. Ein Beispiel: Ist das Büro eines gemeinnützigen Vereins in einer privaten Wohnung eingerichtet und wird für diese bereits der Rundfunkbeitrag geleistet, fällt kein gesonderter Beitrag an. Der Beitrag für die Betriebsstätte entfällt.

Beitragsfrei sind zudem Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Lager, Baustellencontainer, Heuschober oder Trafohäuschen. Die Ausübung nur gelegentlicher Tätigkeiten in einer Betriebsstätte führt nicht zur Beitragspflicht.



Ganz wichtig also für Fördervereine von Feuerwehren usw:
Wenn der Förderverein die Anschrift des Feuerwehrhauses hat, muss der Verein Beitrag zahlen.
Wenn der Förderverein die Anschrift der Wohnung einer Privatperson (beispielsweise 1. Vorsitzender, Ortsbrandmeister, ...) hat und diese Privatperson für diese Wohnung bereits zahlt, dann muss der Verein keine Gebühren zahlen.

FAZIT:

Im schlimmsten Fall zahlt also eine Feuerwehr zweimal Beitrag, nämlich dann, wenn sie einerseits so groß ist, dass sie selber Beitrag zahlen muss und dann noch für den Förderverein, wenn dieser an der Anschrift des Feuerwehrhauses eingetragen ist.

Im besten Fall zahlt eine Feuerwehr gar keinen Beitrag. Nämlich dann, wenn sie so klein ist, dass im Feuerwehrhaus nur gelegentlich Betrieb ist und sie entweder keinen Förderverein hat oder der Förderverein an einer Privatwohnung eingetragen ist.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

feuerwehrkarlson Offline



Beiträge: 30

03.01.2013 16:12
#3 RE: ab 2013: Rundfunkgebühren für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Vereine Antworten

Wenn eine Feuerwehr aufgrund ihrer Größe oder aus anderen Gründen für ihr Gerätehaus die Gebühren zahlen muss, dann wäre es aber denke ich schon so dass die jeweilige Gemeinde als Träger diese Kosten zu tragen hat oder? Zumindest offiziell hat eine Feuerwehr ja gar kein Geld und ist vor allem nicht selbstständig rechtsfähig.

Bei einem Förderverein sieht das natürlich anders aus...

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.01.2013 16:39
#4 RE: ab 2013: Rundfunkgebühren für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Vereine Antworten

Aus meiner Sicht hast Du damit Recht.
Meiner Meinung nach ist eine Feuerwehr im Sinne der Rundfunkbeiträge bzw. derer Formulierungen eine "Betriebsstätte" der tragenden Kommune.
Allerdings werden Feuerwehren und insbesondere Freiwillige Feuerwehren extra in der Gebührenordnung benannt und aufgeführt.

Blaulicht

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