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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 772 mal aufgerufen
 Quasselecke
eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

29.04.2013 16:03
Feurwehrsmart in der Kirche. Antworten

Für ein Museum im Kirchturm wurde der Dienstwagen der Feuerwehrpfarrerin Ernelie Martens in den Turm der Petrikirche gehievt.

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

29.04.2013 18:44
#2 RE: Feurwehrsmart in der Kirche. Antworten

Mir erschließt sich der Sinn zwar nicht ganz, aber davon mal abgesehen, wie kann man sowas in "solchen" Zeiten eigentlich verkaufen...?:



Ist denen eigentlich klar, dass ich eine Firma gründen kann, "Hennings Heavy Haulage", oder so, und durch diese ganze Aktion die Feuerwehr abmahnen kann?

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

29.04.2013 19:55
#3 RE: Feurwehrsmart in der Kirche. Antworten

Bist Du sicher, dass Du weißt, wann und wo man jemanden abmahnen kann?
Außerdem kannst Du keine Firma gründen und dann im Anschluss jemanden für vorher erfolgtes abmahnen.
Eine Feuerwehr kannst Du auch nicht abmahnen. Höchstens deren Träger.
Du kannst ohnehin niemanden abmahnen - höchstens Dein Anwalt.
Die Abmahnung müsstest Du schon sehr gut begründen. Was soll hier vorliegen? Ein Wettbewerbsverstoß? Wogegen? Eine Urheberrechtsverletzung etwa? Was konkret willst Du hier abmahnen und wie willst Du es begründen?

Du postest einen Mini-Artikel wo niemand weiß wer den verfasst und recherchiert hat und was da an Inhalt verfälscht wurde oder wie es sich wirklich verhalten hatte und greifst damit völlig haltlos andere Theman an.


Warum sollte die Feuerwehr nicht ein eigenes Auto für eine eigene Ausstellung mittels eigenem Gerät und eigener Manpower irgendwo transportieren oder bewuppen dürfen?

Einen Zusammenhang zwischen Deinem Artikel und diesem Thread erschliesst sich mir nicht.

Aber ich greife das Thema aus dem Artikel gern mal auf:

Eine Feuerwehr stellt einen Maibaum auf oder dergleichen und nutzt dafür die Drehleiter.
Rein rechtlich betrachtet (auf diese Ebene steuerst Du ja) wäre zunächst einmal festzustellen, wer der Veranstalter ist und für wen die Feuerwehr hier tätig wird.

Ist die Feuerwehr der Veranstalter oder ist sie auch nur Mitveranstalter, sehe ich hier absolut gar kein Problem, wenn das Fahrzeug im Ort bleibt und die Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt ist. Denn die Aktion ist zugleich natürlich Ausbildung am Gerät und die Ausrückezeit wird sogar noch positiv beeinflusst denn das Personal wäre im Einsatzfall ja schon da...

Ist die Gemeinde der Veranstalter, sehe ich auch kein Problem, denn die Gemeinde kann Ihr Fahrzeug einsetzen wie sie möchte solange sie nicht den Brandschutz gefährdet.

Und ist irgendwer anders der Veranstalter und bittet die Gemeinde, dass diese ihre Feuerwehr zur Unterstützung schickt so ist das auch ein ganz normaler Vorgang, bei dem es dann im Ermessen der Gemeinde liegt, ob diese technische Hilfeleistung, Fahrzeugvermietung oder wie immer man das nennt, dann berechnet wird.


Sollte der Inhalt des Artikel tatsächlich sich so zugetragen haben wie man es rausliest, trafen zwei Spinner aufeinander - einer hat es gemeldet und der andere hat daraus entschieden.

Blaulicht

Leitstellen-Simulationen: Landkreis CUX, Kreishaus-Version und Landkreis CUX, BHV-Version

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