Kann mir adhoc jemand sagen welche Mindestqualifikation man in Niedersachsen haben muss, um in das Amt des Gemeindebrandmeisters bestellt werden zu können?
Kann ggf. ein Teil der Qualifikation nach Amtsantritt nachgeholt werden?
Im Brandschutzgesetz steht:
Zitat Gemeindebrandmeisterinnen und Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen persönlich und fachlich geeignet sein. 2 Sie müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes mit Erfolg teilgenommen haben.
Wo aber steht, was genau die vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge sind?
ich gehe eher von "Führer von Verbänden" aus, evtl reicht Zugführer um das Amt anzunehmen und sich dann fortzubilden. Aber das sind Vermutungen. Die Frage ist, wo das steht...?
ZF und Leiter einer FW die meisten haben aber nice to Have VF,
§ 12 Kommissarische Wahrnehmung von Funktionen
1Eine Funktion kann kommissarisch wahrgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die nächst niedrigere Funktion gemäß Anlage 2 Spalte 3 erfüllt sind. 2Die kommissarische Wahrnehmung einer Funktion darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten.