Die Wende im Castoren-Überstunden-Urteil ist eingetreten!
Polizisten bekamen von ihren Einsätzen in Sachen Castor-Sicherung nur einen Bruchteil ihrer Überstunden angerechnet. Das Land vertrat bisher die Ansicht, dass nur die Einsätze angerechnet werden nicht aber die Aufenthaltszeit am Einsatzort bei den mehrtägigen Einsätzen.
Dagegen hatte ein Polizist geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Der ehemalige Minister Schünemann hatte Revision eingelegt. Die neue Landesregierung hat die Revision nun zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und den Polizisten (SB) wird der gesamte Einsatz angerechnet.
Allerdings werden die Überstunden nicht ausbezahlt sondern müssen abgebummelt werden.
Somit hat die Wende in dieser Sache eine gute und eine schlechte Seite. Einerseits wird der Aufwand der Beamten anerkannt andererseits bedeutet der Castoreinsatz nun noch weniger Polizei am heimischen Standort. Einmal nämlich fehlt das Personal zu Hause weil es bei mCastor ist und dann fehlt es weil es die Überstunden abbummeln muss.