Der niedersächsische Zweig des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes (DeHoGa Niedersachsen) hat das „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ veröffentlicht. In der Pressemitteilung heißt es dazu:
Zitat von Pressemitteilung 04/2014 von 18.06.2014 Mit einem „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ will der DEHOGA Niedersachsen den Blick der Öffentlichkeit für die Betroffenheit des Gastgewerbes im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen mit der Spontan- und Gelegenheitsgastronomie schärfen. „Weder die Politik noch die Bevölkerung machen sich Gedanken darüber, wie viele dieser Veranstaltungen es tatsächlich gibt und wie sie sich gegenseitig Konkurrenz machen – und dabei das berufsmäßig betriebene Gastgewerbe kontinuierlich in Existenznot bringen“ (...) Es wird zudem aufgezeigt, welche rechtlichen Anforderungen ein Gastronom zu erfüllen hat. Dazu zählen neben Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen diverse Gebühren wie zum Beispiel Verwaltungsgebühren, Abfall- und Entsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Rundfunkgebühren, GEMA etc. Dazu kommt die Einhaltung von Lebensmittelhygienevorschriften, baurechtlichen Vorschriften, das Jugendschutzgesetz oder das Arbeitsschutzrecht, um nur einige Auflagen zu nennen. (...) In der Praxis bedeutet das, dass die gastronomischen Aktivitäten auf öffentlich zugänglichen Veranstaltungen wie zum Beispiel einem Osterfeuer oder den Fußball-WM-Übertragungen im Vereinsstadion oder auch Scheunen-Partys den gleichen Auflagen und Kontrollen unterliegen müssen wie in der berufsmäßigen Gastronomie. (...)
Im online verfügbaren Schwarzbuch werden Veranstlatungen/Veranstalter namentlich genannt. Sowohl positive als auch negative Beispiele aus der Sicht des Verbandes. Darunter einige Feuerwehren und Fördervereine.
Zitat von Einige Beispielnennungen aus dem Schwarzbuch Feuerwehrhäuser 213… in und um Lüneburg Dort finden nicht nur Schulungen, sondern auch viele andere Feierlichkeiten statt. Feuerwehr Brinkum 26835 Brinkum 10-jährige Jubiläumsfeier des Fördervereins Feuerwehr Bassum 27211 Bassum Jubiläumsfest Jugendfeuerwehr mit öffentlichen Speisen und Getränken
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________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.
Bereits vor einigen Jahren kritisierten Gastronomen in unserem Landkreis, dass Feuerwehren, Fördervereine und Sportvereine bei öffentlichen Veranstaltungen Speisen und Getränke verkaufen würden und diese Aktivität ihnen zugeordnet sei.
An einigen Beispielen mag ja etwas dran sein. Aber viele sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Nur weil eine Feuerwehr ein Osterfeuer veranstaltet und dabei Getränke und Speisen verkauft, heißt das ja noch lange nicht, dass dieses Geld auch ein Gastronom verdienen könnte. Es steht doch jedem Gastronomen frei, eine öffentliche Veranstatung auf die Beine zu stellen, um dort Geld zu verdienen.
Die Tatsache, dass die Schankwirtschaft heute nicht mehr so läuft wie vor zig Jahren verschulden sicher nicht die gemeinnützigen Vereine und Organisationen indem sie auf ein oder zwei Veranstaltungen durch Verkaufserlöse ihre Vereinskasse aufbessern.
Würde man den Artikel genau auslegen, dürften Feuerwehren und Sportvereine also keine Verkäufe mehr tätigen sondern müssten stattdessen bei ihren Veranstaltungen Stellplätze an Gastronomen vermieten. Das bei solchen Veranstaltungen meist derart wenig umgesetzt wird, dass es sich für einen Gastronom gar nicht lohnt, dort eine "Bude" aufzustellen, wird nicht erwähnt.
Mein Fazit: Die DEHOGA ist ein Interessenverband der von seinen Mitgliedsbeiträgen lebt. Um Mitglieder zu gewinnen, bedarf es Argumentationen und man möchte öffentlich wahrgenommen werden. Das erreicht man mit solchen Artikeln. Mehr als ein zustimmendes Nicken aus eigenen Kreises wird man damit aber nicht erreichen.
Übrigens gab es auch schon mal richtig Ärger zwischen einer BOS-Einheit und der Gastronomie. Hier im Forum haben wir bereits 2008 darüber diskutiert: Bereitschaft Stade hat Ärger mit der Gastronomie
In einem Artikel schreibt ein Redakteur der CN, dass Feuerwehr einerseits wichtiger Bestandteil der Dorfstruktur sei, sich diese allerdings gerade mit rasanter Geschwindigkeit auflöse und eben die Feuerwehr erheblich dazu beitrage. Als Grund wird angegeben, dass die Feuerwehr derart gastronomisch tätig werde, dass gewerbliche Gastronomen schliessen müssen. Und weil es keine Dorfgastronomie mehr gäbe, gäbe es auch keine Dorfstruktur mehr.
Ich versuche den (Un-)Sinn des Artikels gerade zu vestehen. Der Redakteur ist also der Meinung, die Dorfkneipen schliessen, weil es deren Angebot auch bei der Feuerwehr gibt(?!).
Junge, junge, in welchem Dorf wohnt denn der verfassende Redakteur? Hat dort das Feuerwehrhaus täglich von 12 bis 23 Uhr geöffnet und kann man dort ein halbes Hähnchen mit Pommes und ein Bier vom Faß bestellen? Oder gar Lieferservice über die Telefonnummer 112?
Zumindest scheint es in seinem Dorf sehr Wirkungsvolles zu trinken zu geben. Anders ist mir nicht erklärlich, wie man darauf kommt, sowas in die Zeitung zu schreiben.
Ab wann gilt eigentlich Schwarzgastronomie? Ab einer bestimmten Summe? Ist schon das einmal im Jahr stattfindende traditionelle Feuerwehrgrillfest Schwarzgastronomie? Hab mal gegoogelt aber nicht wirklich etwas aussagekräftiges gefunden. Weiß jemand mehr?
____________________________________________ Mok wat du wult, de Lüd snackt doch !
"schwarz" steht wohl für illegal. Das dürfte es heutzutage kaum geben, denn es fällt auf und wird geahndet.
Man muss wohl unterscheiden zwischen einer geschlossenen Gesellschaft und einer Veranstaltung für jedermann. Beim zitierten Grillfest spielt es also eine Rolle, ob nur geladene Gäste / Mitglieder teilnehmen oder ob jeder es besuchen kann.
Ist es öffentlich und wird dort ausgeschänkt / Lebensmittel hergestellt oder bearbeitet (selbstgebackener Kuchen / Bratwurst / offene Getränke / ...) dann kann ich nur dazu raten, diesen Verkauf anzumelden und entsprechende Versicherungen abzuschliessen, beispielsweise für den Fall, dass am Verkaufsstand jemand stolpert, sich am Grill verletzt, die Ware für Krankheiten sorgt oder sonstwas. Das Personal muss entsprechende Schulungen des Gesundheitsamtes vorweisen können.
Wenn das erfüllt ist, kann man wohl nicht von "schwarz" sprechen.