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 Quasselecke
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

17.11.2014 11:34
Umzugsbegleitung Antworten

In NRW ist es Feuerwehren untersagt worden, Festumzüge zu begleiten und abzusichern.

Zitat
„Die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen darf nur in den fließenden Verkehr eingreifen, wenn das zur Erfüllung ihrer unmittelbaren Aufgaben notwendig ist. Beispielsweise durch Straßensperrungen bei Verkehrsunfällen oder bei Bränden“


Ich kenne es so, dass der Veranstalter den Umzug bei der Ordnungsbehörde anmeldet und diese dann der Feuerwehr einen offiziellen Einsatzauftrag erteilt.
Somit hat die Feuerwehr den offiziellen Auftrag.

Ist hier jemand sattelfest, wie die Feuerwehrunfallkasse und die Polizei das Thema sehen?
Müsste die Ordnungsehörde nicht eigentlich die Umzugsanmeldung an die Polizei geben und die Feuerwehr nur einschreiten, wenn die Polizei die Feuerwehr um Amtshilfe ersucht?

Klar - klingt alles übertrieben und bürokratisiert aber wenn mal was passiert möchte man ja auch nicht in der Haftung stehen.
Für NRW war der Auslöser offenbar ein Unfall, als ein Autofahrer in einen von der Feuerwehr begleiteten Umzug gefahren ist und zwei Menschen starben.

http://www.come-on.de/lokales/kierspe/fe...en-4406003.html

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