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Dieses Thema hat 10 Antworten
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 Quasselecke
Seiten 1 | 2
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

03.02.2016 10:49
Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Deine Ortsfeuerwehr wird zu einer unklaren Rauchentwicklung alarmiert. Du bist Einsatzleiter.
Schon auf der Anfahrt weist Dir eine schwarze Rauchsäule den Weg.

An der Einsatzstelle angekommen, schaust Du in verwunderte Augen einiger Leute, die gemütlich um eine Feuertonne herumstehen und gar nicht verstehen, was Du nun von ihnen willst...

Sowas kommt vor.
Ich stelle mir bei sowas jedoch die Frage, ob es erlaubt ist oder nicht.
Gespräche mit Polizeibeamten und anderen Führungskräften der Feuerwehr bestätigten mir, dass auch viele andere in solchen Situationen unsicher sind.

Ein Blick in die Satzung meiner Gemeinde bringt auch nicht gerade Sicherheit.
Dort steht sinngemäß, dass offenes Feuer genehmigungspflichtig ist.

Daraus ergibt sich nun die Frage, was ist offenes Feuer?

Ein normales Lagerfeuer ist wohl ganz sicher offenes Feuer. Was aber ist mit einem Feuer in einer Feuerschale, einer Feuertonne oder einem Grillkamin?

Bei der Feuerschale tendiere ich persönlich zur Deutung als offenes Feuer - denn die Schale ist nur eine Art untergrund und rundherum ist es offen.

Bei einer Feuertonne weiß ich es schon nicht und was ist mit dem Grill?

Schon beim normalen Grillen entsteht ja oft mehr als nur Glut und ich selber lege oft nach dem Grillen noch einen Holzscheit in den Grillkamin...

Wer weiß Antwort

Blaulicht

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eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

03.02.2016 11:15
#2 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Ich lehne mich mal weit aus den Fenster - eine allgemeingültige Definition scheint es nicht zu geben. für den "Hausgebrauch" bieten sich an:
- Feuer außerhalb eines geschlossenen Brennraums
- Feuer bei den der Kontakt und das entzünden eines anderen Brennstoffs nicht technisch verhindert oder eingeschränkt ist.
Dennoch bleibt die Frage nach einer Größenordnung

Das Streichholz/ die Zigarette ist auf der Terrasse sicher kein genehmigungspflichtiges offenes Feuer, bei der Waldbrandgefahr aber mit Sicherheit ein ahndungsfähiger Verstoß gegen das Verbot von offenen Feuer.

Im Zweifel kann der LK oder die satzungsgebende Stelle das im Detail definieren.

Zudem kommt da das Augenmaß zum tragen - wenn der Übergang vom Nutz- zum Schadfeuer nicht wirkungsvoll verhindert werden kann/wird/wurde.

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.02.2016 10:30
#3 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Zitat von eelser im Beitrag #2


Im Zweifel kann der LK oder die satzungsgebende Stelle das im Detail definieren.





Diesen Ansatz habe ich heute verfolgt. Leider ohne greifbares Ergebnis. Man sieht sich nicht in der Lage, eine Definition vorzulegen oder zu Argumentieren.

Ein Ordnungsamtleiter sagte mir sogar, man könne schwammig argumentieren, wie man gerade wolle. Selbst ein Lagerfeuer mit einem Meter Durchmesser, Steine drum herum, könne man, wenn der Wille da sei, als nicht offenes Feuer definieren. Sei der Wille da, könne man aber auch argumentieren, es sei offenes Feuer...


Kein Wunder, dass heutzutage alles vor Gericht entschieden wird...



Da muss man also als Einsatzleiter genau abwägen, ob man ein Lagerfeuer ablöscht oder nicht. Womöglich hat man sonst eine Zivilklage am Hals, weil jemand sich um sein gemütliches (ungenehmigtes) Feuerchen gebracht fühlt.

Blaulicht

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

04.02.2016 10:50
#4 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Moin Blaulicht!

Falls du auf die Abwägung Schadenfeuer/kein Schadenfeuer hinaus will, hilft dir vielleicht dies:

Schadenfeuer - ist ein selbständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet. So sagt es das Oberverwaltungsgericht in Münster, die Definition wird z.T. noch etwas erweitert. Das soll an ein paar Beispielen dargestellt werden: Wie sieht es mit dem Anzünden einer Zigarette aus? Sie ist zwar kein wertloser Gegenstand, aber zum Verbrennen bestimmt und zudem durchaus kontrollierbar. Übrigens für ein Schadenfeuer reicht auch ein Schwelbrand, es muß kein Feuerschein sichtbar sein. Bei der Zigarette würde man von einem Nutzfeuer sprechen. Dieselbe Zigarette, im Wald brennend weggeworfen kann aber sehr schnell zum unkontrollierbaren Feuer werden. Dieses vernichtet den Wald und der ist nunmal für alles andere bestimmt aber nicht zum Verbrennen. Das Feuer im Kamin ist auch kein Schadenfeuer, selbst wenn der gute Mahagoniestuhl da drin liegt. Natürlich nur solange nicht dabei das Wohnzimmer Feuer fängt. Kommt man an der Einsatzstelle an, so ist erstmal zu beurteilen, handelt es sich um ein Schadenfeuer? Dabei kommt es darauf an, welchen Eindruck der normale Feuerwehrmann hat. Scheint es ein Schadenfeuer zu sein, so reicht das für die Tätigkeit der Feuerwehr aus (Anscheinsgefahr!). Bei Nutzfeuer hält sich die Feuerwehr zunächst zurück, es sei denn dieses Feuer könnte in ein Schadenfeuer umschlagen. Beispiel: Beim Verbrennen von Gartenabfällen entsteht sehr starker Funkenflug, der in eine Tannenschonung hineinweht. Ganz klar: ein Fall für die Feuerwehr. Für den Begriff des Schadenfeuers ist es auch völlig egal, wie das Feuer zustande gekommen ist, ob es nun absichtlich gelegt wurde oder zufällig z.B. durch Kurzschluß entstanden ist.

oder das:

Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungsvorgang, der ungewollt entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. Er führt in der Regel zu Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden und wird daher auch als Schadensfeuer oder Schadfeuer bezeichnet. Hauptaufgabe der Feuerwehr ist es, solche Brände bzw. Schadenfeuer zu bekämpfen.
MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.02.2016 12:11
#5 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Zitat von Poli im Beitrag #4

Falls du auf die Abwägung Schadenfeuer/kein Schadenfeuer hinaus willst



Hallo Poli,
nein, darauf wollte ich eigentlich nicht hinaus.

Ich wollte hierauf hinaus:
Zitat von Blaulicht im Beitrag #1
Deine Ortsfeuerwehr wird zu einer unklaren Rauchentwicklung alarmiert. Du bist Einsatzleiter.
Schon auf der Anfahrt weist Dir eine schwarze Rauchsäule den Weg.

An der Einsatzstelle angekommen, schaust Du in verwunderte Augen einiger Leute, die gemütlich um eine Feuertonne herumstehen und gar nicht verstehen, was Du nun von ihnen willst...

Sowas kommt vor.
Ich stelle mir bei sowas jedoch die Frage, ob es erlaubt ist oder nicht.


Darf oder muss ich ggf. sogar dieses Feuer ausmachen (als Einsatzleiter)? Ggf. sogar Anzeige erstatten? Oder ist einfach nur alles in Ordnung? Das ist die Frage.

Blaulicht

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

04.02.2016 12:37
#6 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

.. ich denke das ist in zweiter Linie erst interessant, ob es sich um ein genehmigtes oder ein nicht-genehmigtes Feuer handelt. Das Löschen ein Schadfeuers zählt zu unseren Aufgaben Damit ist doch die Definition ob es sich um ein Schadensfeuer handelt oder nicht entscheidend. Im Beispiel weiter gesponnen - die Feuerwehr wurde alarmiert. Damit ist es dem ersten Anschein nach zunächst ein Einsatz für die Feuerwehr. Vor Ort sieht du die Feuertonne - mithin erst einmal nicht das klassische Schadenfeuer. Nun kommt die Beurteilung der Lage ins Spiel. Gefährdet das Feuer durch Rauchgase, durch starke Beeinträchtigung des Verkehrs.. droht es außer Kontrolle zu geraten. Dann ist das mE unmittelbare Gefahrenabwehr und unsere Aufgabe. Kaum Rauch, alles unter Kontrolle? Nun lohnt ein Blick in die Feuertonne/-schale was dort verbrannt wird. Wenn Gartenabfälle oder andere Abfälle verbrannt werden ist das nicht zulässig - aber mE nicht unser Job. Hier würde ich den Eigentümer auffordern das Feuer zu löschen. Und falls er dies nicht vornimmt, die Polizei ins Boot holen - den "für Ordnung sorgen" ist nun mal nicht unsere Aufgabe.

Wie der Einsatz abgerechnet wird, bleibt dabei die Frage.

http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/h...den-d19164.html

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Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

04.02.2016 13:17
#7 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Ob Schadfeuer oder nicht sollte man als Denkanstoß grds. nicht ganz außer Acht lassen.

Ist es kein Schadfeuer und geht aber vom Feuer selbst doch eine Gefahr aus (durch Rauchgase allgemein oder durch nicht unerhebliche Rauchentwicklung) verlassen wir meiner Meinung nach in der Tat die Aufgaben gem. NBrandSchG und bewegen uns dann ggf. im Bereich des "reinen Gefahrenabwehrrechtes" (gem. NdsSOG) und im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- ggf. auch Strafrechtes (Umweltdelikte).

Soweit kein Verwaltungsvollzugsbeamter vor Ort ist sollte man in jedem Falle Rücksprache mit der Polizei halten. Wobei natürlich das gute Zureden auf den Verursacher vielleicht schon den gewünschten (Einsatz-) Erfolg bringen kann.

Wie geschrieben: Meine Meinung! Die muss aber nicht zwangsläufig richtig sein!

MfG

Poli
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(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.02.2016 17:02
#8 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Danke für die Denkanstöße.

Die Zeitung schreibt allerdings meiner Meinung nach teilweise Blödsinn.
Sicher kann die Behörde ein Bußgeld verhängen wenn gegen ein Gesetz verstoßen wurde. Den Feuerwehreinsatz kann sie jedoch nicht abrechnen, denn laut Brandschutzgesetz sind Brandeinsätze grundsätzlich kostenfrei.

Blaulicht

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

05.02.2016 10:14
#9 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

Oh, da lese dir bitte den § 29 NBrandSchG mal genauer durch.

In einem derartigen wie von dir geschilderten Fall könnte eine Kostenrechnung durchaus obligatorisch sein oder werden!

MfG

Poli
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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

05.02.2016 14:55
#10 RE: Feuer in Feuerschale, Feuertonne und Grillkamin erlaubt? Antworten

oha - das bei Gefährdungshaftung ein Ersatz der Einsatzkosten verlangt werden kann, war mir so nicht bekannt.

Allerdings kommt hier wieder das gründliche deutsche Rechtssystem ins Spiel. Im Brandschutzgesetz wird dafür nämlich die Gefährdungshaftung zugrunde gelegt.
Wenn nun aber Polizei oder Behörde behaupten würden, der Verursacher hätte etwas verbotenes getan indem er ein Feuer entzündet, so könnten sie dem Verursacher zwar ein Bußgeld auferlegen, nicht aber den Einsatz abrechnen. Denn Gefährdungshaftung setzt Voraus, dass die Gefahr durch etwas Erlaubtes entstanden ist.

Und damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage, ob solch Feuer erlaubt ist.

Fazit:
Kommt die Feuerwehr, sollte der Verursacher argumentieren, dass er etwas Verbotenes getan habe. Denn dann müsste er schlimmstenfalls ein Bußgeld, nicht aber den Einsatz zahlen.

Andererseits: Argumentiert er, dass er etwas Erlaubtes getan habe und der Einsatz aufgrund der Gefährdungshaftung berechnet würde, so würde dieses die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen.

Blaulicht

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