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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 944 mal aufgerufen
 Forum des THW Cuxhaven
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

11.05.2005 09:39
THW-Helfer gewinnt Prozess gegen Landkreis Cuxhaven Antworten

Zeitungsberichten zufolge hat ein ehrenamtlicher THW-Helfer, welcher beim Landkreis arbeitet, einen Prozess gegen seinen Arbeitgeber in letzter Instanz gewonnen.

Der Helfer soll 2002 innerhalb seines Urlaubes zum mehrtägigen Hochwasser-Einsatz alarmiert worden sein.

Er argumentierte, hätte er keinen Urlaub gehabt als der Alarm kam, wäre er freigestellt worden.

Also forderte er die Gutschrift der Urlaubstage.

Das Gericht gab ihm nun recht.



Blaulicht



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Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

Mini-FFD ( Gast )
Beiträge:

11.05.2005 09:48
#2 RE:THW-Helfer gewinnt Prozess gegen Landkreis Cuxhaven Antworten

Hallo Blaulicht,

also in erster Linie würde ich sagen, gut dass das Gericht so entschieden hat.
Allerdings ist es ja äußerst ungünstig mit seinem Arbeitgeber vor Gericht zu treten.

Ob ich soweit gegangen wäre? Ich weiß es nicht.

Gruß
Mini

Leitstelle ( Gast )
Beiträge:

12.05.2005 05:53
#3 RE:THW-Helfer gewinnt Prozess gegen Landkreis Cuxhaven Antworten

Moin Moin,

um gleich den eifrigen Schreibern vorzugreifen....... Ich habe nicht geklagt!!!!!

Gruß
Lars

Warnweste Offline

Meldervergesser(in)

Beiträge: 9

30.05.2005 12:52
#4 RE:THW-Helfer gewinnt Prozess gegen Landkreis Cuxhaven Antworten

HALLO MINI

da ich Deinen Arbeitgeber kenne, denke ich das Du nicht so weit gehen müsstest, denn der kennt die Gesetze. Das finde ich ein wenig wie das Horneburger schießen. Auf der einen Seite sind Helfer für Einsätze in der Feuerwehr vom Arbeitgeber freizustellen.Ist das etwa bei THW Helfern anders, weil sie nicht dem niedersächsischem Brandschutzgesetz unterliegen ??? Auf der anderen Seite sagt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienst das der entgangene Urlaub auf Grund eines Einsatzes nicht erstattet wird ?? Das verstehe ich nicht. Wie würde es denn aussehen, wenn der Einsatz in der Nacht (Freizeit) ist und erst 5 Minuten vor Arbeitsbeginn zu Ende ist. Wird dem Arbeitnehmer dann auch der folgende Arbeitstag als unentschuldigtes fehlen vom Urlaubskonto gestrichen??? Also ich finde es total gut das der THW Helfer geklagt hat. Denn wenn schon die Komunen mit schlechtem Beispiel vorangehen, wie bitte soll ich dann eine Freistellung, bei Einsätzen, bei einem privaten Betrieb erwirken?? Also Schadenslagen nur noch ausserhalb der Arbeitszeiten?? Das kann doch wohl nicht sein!
Gruß an alle
Warnweste

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