Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 

Blaulicht-Cuxhaven.de
Das regionale Forum für Retter in Stadt & Landkreis Cuxhaven

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 34 Antworten
und wurde 10.130 mal aufgerufen
 Regeln und Informationen / Disclaimer / Impressum
Seiten 1 | 2 | 3 | 4
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

04.11.2005 09:31
Kopieren von fremden Texten und Bildern (Urheberrecht) Antworten
Aktuell werden etliche Zeitungsartikel im Forum zur Diskussion gestellt.

Grundsätzlich ist das völlig ok und auch gewollt.

Nur, bitte beachtet unbedingt das Urheberrechtschutzgesetz!

Sinngemäß besagt dieses, dass Ihr Artikel die Ihr nicht selber verfasst habt lediglich auszugsweise (also nur einen kleinen Teil des Artikels) wiedergebt oder den Inhalt mit eigenen Worten formuliert.

Bitte auch immer die Quelle des Artikels angeben!

Künftig müsst Ihr damit rechnen, dass sonst entsprechende Beiträge kommentarlos gelöscht werden.

Wir haben uns dieses Gesetz nicht ausgedacht, sind aber in der Mitverantwortung für die Einhaltung.

Ich bitte um Verständnis.




Blaulicht
_______________________________________________________________________________________________
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

Funki ( Gast )
Beiträge:

13.12.2005 20:36
#2 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten
Hallo Blaulicht,
wie verhält es sich denn mit Bildern. Ist es da nicht genauso??
Ich sah gerade das Bild des verunfallten Feuerwehrfahrzeuges, welches in der FTZ Cadenberge gemacht wurde.
Ist das erlaubt, dieses einfach so ins Forum einzustellen? Oder muss dort auch die Quelle angegeben werden
und eventuell um Erlaubnis gefragt werden?
Würde mich nur mal so interessieren.

klopfer Offline

Moderator


Beiträge: 1.138

13.12.2005 21:15
#3 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Moin,
wenn Du Fotos selber machst, bist Du der Urheber und hast die Rechte damit zu tun und zu lassen was Du willst. Wenn allerdings Personen deutlich zu erkennen sind, müssen die zustimmen (oder halt unkenntlich machen). Bei der Feuerwehr ist alles öffentliches Interesse, also darf uns jeder Fotografieren und die Bilder nutzen, somit darf auch jeder das Auto in der FTZ fotografieren, doch könnte der Aufenthalt auf dem Hof der FTZ unerlaubt sein. Das Foto ist aber nicht zu beanstanden. Wenn das Foto aus einer Zeitung käme müßte diese als Quelle genannt werden.
Carl Philipp Wrede
-alles meine Meinung-

Funki ( Gast )
Beiträge:

13.12.2005 21:18
#4 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Hallo Klopfer
ich danke Dir für diese Info. Man lernt ja nie aus.

Snüffelstück ( Gast )
Beiträge:

17.12.2005 16:01
#5 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Wie es denn mit Bildern von Vu`s oder Einsätzen?

klopfer Offline

Moderator


Beiträge: 1.138

17.12.2005 16:21
#6 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Moin,
Tätigkeiten der Feuerwehr kannst Du immer fotografieren und veröffentlichen, allerdings mußt Du bei "zivilen" Personen auf dem Bild achtgeben, das diese in keiner Situation gezeigt werden, die ein Einverständnis benötigen würde.
So ist eine Gruppe mit Gaffern möglich, ein Bild mit deutlich zu erkennenden einzelnen Personen bedarf deren Zustimmung. Betroffene, insbesondere in Situationen, die sie in unwürdiger Weise zeigen, mußt Du unkenntlich machen, das heißt nicht nur schwarzer Balken über die Augen, sondern so unkenntlich, das auch aus anderen Merkmalen nicht ersichtlich wird, wer es ist. Gleiches gilt auch bei Autos; wo bei dem einen das unkenntliche Kennzeichen reicht, der andere aber beispielsweise aufgrund der auffälligen Lackierung gar nicht gezeigt werden darf. Es sind auch nicht nur die Autos, die direkt betroffen sind, sondern auch parkende Autos unkenntlich zu machen. Wenn ein Haus abgebrannt ist, sieht es ein wenig anders aus, da das noch wochenlang für jeden sichtbar ist. In solchen Fällen ist das Bild unkritischer, die Bildunterschrift darf dann aber nicht genaue Angaben zu Bewohnern, Besitzern, Betroffenen enthalten.
Im Zweifelsfall einfach keine Fotos machen, oder die Betroffenen fragen. Es gibt ein Urteil, das der Feuerwehr erlaubt auch Bilder für die eigene Aus- und Fortbildung zu machen, die beispielsweise Leichen zeigen, doch sind die Bestimmungen sehr eng gefasst, um Missbrauch zu verhindern. Solche Fotos sind so zu verwahren, dass sie nur für den entsprechenden Gebrauch verwendet werden können, sollte kein Bedarf mehr bestehen, sind sie zu vernichten und bei der Aufführung ist auszuschließen , das Leute anwesend sind, die die Bilder aus anderen Gründen, als der Aus-, bzw. Fortbildung sehen wollen.
Wenn Du übrigens bei einem Einsatz als Feuerwehrmann (gilt auch für andere HiOrgs) anwesend warst und in dieser Zeit Fotos gemacht hast, mußt Du die der Presse kostenlos (nur Entwicklung, etc. kann man erstattet bekommen) zur Verfügung stellen. Die FF Untergrombach hat da lustige Erfahrungen gemacht, als der Kübelböck damals den Unfall hatte.
Carl Philipp Wrede
-alles meine Meinung-

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

18.12.2005 11:06
#7 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Ich weise nochmal darauf hin, dass Artikel aus Zeitungen und aus dem Internet nicht komplett übernommen werden dürfen, sondern nur Teile daraus!!!

Bitte unbedingt daran halten. Ansonsten werden wir demnächst solche Beiträge löschen müssen.

Also: Nut Teile aus den Artikeln und die Quelle angeben.

Blaulicht



_______________________________________________________________________________________________
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

firefighter Offline



Beiträge: 333

20.12.2005 20:47
#8 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

moin

In Antwort auf:
Wenn Du übrigens bei einem Einsatz als Feuerwehrmann (gilt auch für andere HiOrgs) anwesend warst und in dieser Zeit Fotos gemacht hast, mußt Du die der Presse kostenlos (nur Entwicklung, etc. kann man erstattet bekommen) zur Verfügung stellen

hast du eine quelle, die diese aussage belegt? würde mich mal interessieren, wo das steht

gruß ff

klopfer Offline

Moderator


Beiträge: 1.138

21.12.2005 13:06
#9 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten

Moin,
such ich Dir raus, kann aber noch ein paar Tage dauern, da ich ganz gut im Sress stecke.
Ich habe die Info aus einem Vortrag zum Umgang mit den Medien nach besagtem Unfall. Der Vortrag bezog sich u.a. in dem Zusammenhang auf eine Auskunft des Pressesprechers des DFV, der damals um Rat gefragt wurde. Gestern erzählte mir ein Feuerwehr Dokumentator von ähnlichen Anfragen seitens der Presse und davon, das Bidmaterial nur zum Selbstkostenpreis abgegeben werden darf und das dabei keine Bevorzugung eines Unternehmens erlaubt sei.
Carl Philipp Wrede
-alles meine Meinung-

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.05.2006 08:43
#10 RE: Einstellen von Zeitungsartikeln Antworten
Nochmal zum Urheberrecht:

Immer öfter wird hier im Forum die Firma Nonstopnews zitiert oder angesprochen.

Uns liegt eine schriftliche Genehmigung von Nonstopnews vor. Wir dürfen Beiträge und Fotos komplett im Forum veröffentlichen, ein Hinweis auf nonstopnews ist jedoch vom Urheber erwünscht.

Für alle anderen Medienberichte gilt nach wie vor das volle Urheberrecht. Also vorsicht mit dem was Ihr zitiert!
Blaulicht

Seiten 1 | 2 | 3 | 4
 Sprung  

Besucher


Seitenaufrufe








Bitte besuchen Sie auch
blaulicht.org