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Dieses Thema hat 12 Antworten
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 Quasselecke
Seiten 1 | 2
Borstie Offline

organisatorische(r) Leiter(in) "Chaos"


Beiträge: 496

11.01.2007 13:21
Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten
Edit vom Admin Blaulicht: An dieser Stelle befand sich ein vermutlich vollständig übernommener Fremdtext mit sinngemäßem Inhallt, dass ein betrunkener Kapitän ein Schiff auf der Elbe gesteuert haben soll.

Im Sinne des Urheberrechtes kommen wir hiermit unserer Pflicht nach, den Text zu entfernen.



Wie hoch ist eigentlich die Promillegrenze aufm Wasser ?

__________________________________________________

Gruß Borstie

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !

Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

11.01.2007 14:03
#2 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten
In deutschen Hoheitsgewässern glaube ich wie im Strassenverkehr. Ab 0,5 Promille ist Schluss.

Möglicherweise gilt dort aber auch schon die 0,0 Promillegrenze.

sea rescue Offline




Beiträge: 382

11.01.2007 14:06
#3 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

Hallo Borsite,

ich habe hier um Deine Frage zu beantworten einen kleinen Auszug aus der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung (SeeStrO):

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr

(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

(2) Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese ein Abweichen von den Vorschriften dieser Verordnung notwendig machen.

(3) Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben.

(4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben.

(5) Der Schiffsführer eines Fahrgastschiffs oder eines Fahrbeschränkungen und Fahrverboten nach § 30 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung unterliegenden Fahrzeuges darf in der Dienstzeit während der Fahrt alkoholische Getränke nicht zu sich nehmen oder bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung solcher Getränke stehen. In Ruhezeiten und sonstigen Erholungszeiten an Bord darf der Schiffsführer alkoholische Getränke zu sich nehmen, wenn sichergestellt ist, dass er bei der Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben nicht mehr unter der Wirkung solcher Getränke steht. Satz 1 gilt für die im Brückendienst eingesetzten Mitglieder der Schiffsbesatzung entsprechend.


Ich hab eben noch mit den Kollegen von der Wasserschutz gesprochen und die sagen mir dass der Heini richtig Haue bekommt.

Viele Grüße

sea rescue


sea rescue Offline




Beiträge: 382

11.01.2007 14:08
#4 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

Und schon wieder war Heinz schneller!

Also langsam wirst Du mir unheimlich Heinz.

Alles Gute

sea rescue

Funki02 ( Gast )
Beiträge:

11.01.2007 14:58
#5 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

In Antwort auf:
Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff

Hallo Borstie,
woher hast Du diese Information
(Quellenangabe)??
Gruß
Funki02

Borstie Offline

organisatorische(r) Leiter(in) "Chaos"


Beiträge: 496

11.01.2007 15:18
#6 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

ähm das stand im newsticker von bild.de
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Gruß Borstie

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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

11.01.2007 15:22
#7 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

Gelbe Karte, Borstie!!!

Mehrfach stand im Forum, dass das Urheberrecht einzuhalten ist. Gerade mit solchen Quellen ist nicht zu spassen bzw. "nicht gut Kirschenessen" wie man so schön sagt.
Blaulicht

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

11.01.2007 15:30
#8 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

Borstie Offline

organisatorische(r) Leiter(in) "Chaos"


Beiträge: 496

11.01.2007 15:38
#9 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten
ok, das nächste mal denke ich bestimmt daran, hier also noch einmal neu : (ich hoffe jetzt ist alles in ordnung)

Wie ich in im Newsticker der Bildzeitung gelesen habe, soll ein Kapitän mit 2,4 Promille Alkohol im Blut sein Containerschiff durch die Elbmündung navigiert haben. Der Kapitän sei aufgefallen da er seinen 67 Meter langen Frachter „Bluebird“ im Zickzack- Kurs steuerte. Als man den 52 jährigen Kapitän per Funk auf den richtigen Weg weisen wollte, sei den Beamten der Wasserschutzpolizei seine undeutliche Sprachweise aufgefallen. Die WAPO enterte daraufhin das Schiff und brachte es in den Cuxhavener Hafen. Der Kapitän der eigentlich von Kanada nach Lettland fahren wollte, musste von Bord gehen.
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Gruß Borstie

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Funki02 ( Gast )
Beiträge:

11.01.2007 19:38
#10 RE: Betrunkener Kapitän steuert Containerschiff Antworten

Hallo Borstie
so ist das aber keine Quellenangabe. Dann musst Du unter dem Artikel schreiben

Quelle: http://www....... usw oder z.B. Bild am Montag Seite 45 usw. das nennt man Quellenangabe !!
Gruß
Funki02

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