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Der Notruf 112
Zweiter Teil: Allgemeines
In den Ballungszentren (Hamburg, Berlin, Köln, München usw.), also Städte mit einer Berufsfeuerwehr, die Brandschutz und Rettungsdienst als Aufgabe übertragen bekommen haben, wurden die 110 zur Polizei und die 112 zur Feuerwehr geschaltet.
In den ländlich strukturierten Gebieten konnte die 110 ebenfalls zur Polizei geschaltet werden. Doch wohin mit der 112. Zur damaligen Zeit waren nur die Polizeidienststellen rund-um-die-Uhr besetzt. Feuerwehrleitstellen oder so genannte kombinierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst gab es nicht. So entschied man sich, die 112 ebenfalls zur Polizei zu schalten. Worin lag nun der Vorteil gegenüber „früher“?
Früher musste jeder Bewohner eines Dorfes die Telefonnummer des zurzeit amtierenden Ortsbrand-meisters (Wehrführers) kennen. Kannte man die Nummer nicht – konnte man die Feuerwehr nicht er-reichen! Natürlich stand jedem der Weg zum Feuerwehrhaus, um dort direkt auf den Sirenenknopf zu drücken, offen. Doch, wenn es bei mir brennt, denke ich dann daran, habe ich dann die Zeit? Schon hier gab es die ersten richtigen Probleme.
Wie soll nun ein Ortsfremder die Feuerwehr erreichen? Er kennt weder den amtierenden Ortsbrand-meister noch den Standort des Feuerwehrhauses. Das zweite Problem.
Auch jeder Ortsbrandmeister hatte mit einem Problem zu kämpfen. Musste er doch sicherstellen, dass sein Telefon rund-um-die-Uhr per Telefon zu erreichen war. Das bedeutet, privat Gespräche so kurz wie möglich. Bei Feierlichkeiten, die außerhalb des Hauses stattfanden, „durften“ Ehefrau, Oma oder Opa, Urgroßmutter oder Urgroßvater, eines der großen Kinder oder der Ortsbrandmeister selber nicht mit – das Telefon muss ja besetzt sein.
Im Rettungsdienst war es ähnlich. Es gab (z.B. im Bereich des Altkreises Wesermünde) vier veröffent-lichte Telefonnummern unter denen man einen Krankenwagen anfordern konnte. Das war es dann a-ber auch schon. Rettungswachen gab es nicht. Es wurde von zu Hause aus gefahren. War der Ehe-mann mit dem Krankenwagen im Einsatz, mussten die Ehefrauen das Telefon besetzen und, wenn es einen Folgeeinsatz gab, versuchen den Ehemann zu erreichen (hinterher telefonieren). Im Bereich Alt-kreis Hadeln wurde an einem Geschäft an der Stader Straße eine (so glaube ich) rote Fahne am Schaufenster befestigt, damit sich der Fahrer des Krankenwagen zu Hause meldet.
Der aufmerksame Leser wird festgestellt haben, dass sich auf dem ersten Blick durch die Einführung der Notrufnummern an der Erreichbarkeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes auf dem flachen Land nichts wesentliches geändert hat. Und doch hat sich entscheidendes verbessert.
Durch das Notruf-73-System (siehe „Ein kleiner Rückblick“) wurde sichergestellt, dass in 96 % aller Meldungen über einen der Notrufnummern, der Meldende zu der Polizei durchgeschaltet wurde, die für den Bereich zuständig ist. Das war eine entscheidende Verbesserung. Der ortsansässige oder auch der „fremde“ Bürger brauchte sich über die Meldestrukturen von Feuerwehr und Rettungsdienst keine Gedanken mehr zu machen. Er wusste, wenn er die 112 wählt, wird er automatisch zu der zuständigen „Annahmeleitstelle“ geschaltet.
Diese „Annahmeleitstelle“, die Polizei, wusste immer, wie sie den zuständigen Ortsbrandmeister oder den Einsatzbereiten Krankenwagen erreichen konnten.
In den 70 er und Anfang der 80 er Jahre wurden dann auch auf dem flachen Land Leitstellen für Feu-erwehr und Rettungsdienst aufgebaut. Manchmal noch getrennt jedoch immer häufiger auch als kom-binierte Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Zwei Gesetze verpflichten die Landkreis eine Feu-erwehrleitstelle und eine Rettungsleitstelle aufzubauen und zu betreiben. Es ist das Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) und das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG).
Durch die Leitstellen bei den Landkreisen konnte nun auch der „Feuerwehrnotruf“ 112 von der Polizei zu den Feuerwehrleitstellen geschaltet werden.
Bei der Schaffung des Notruf-73-Systemes hat man sehr weitsichtig geplant. So wurde auch an die Stresssituation des Meldenden gedacht. Was ist, wenn der Meldende die falsche Notrufnummer wählt? „Sie sind bei uns falsch, sie müssen die andere Notrufnummer wählen“ oder „wir können ihnen nicht helfen, wir sind nicht zuständig“, wären wohl die denkbar schlechtesten Antworten, die man einen un-ter einem emotionalen Druck stehenden Meldenden geben könnte. Deshalb ist es eine Forderung, dass die Leitstellen der Polizei mit der Leitstelle für Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit einer Standleitung zu verbinden sind. Über diese Standleitung werden dann die so genannten „Fehlanrufe“ an die jeweils „Richtige“ Leitstelle weiter verbunden. Ohne das der Meldende neu anwählen muss.
Weiter oben habe ich geschrieben, dass in 96 % der Fälle der Meldende bei der zuständigen Leitstelle aufläuft. Weshalb aber nicht 100 %? Die Notrufe sind an das Ortsnetz – also an den Bereich einer Vor-wahlnummer – gebunden. Alle Teilnehmer, die z.B. zum Vorwahlbereich 04745 (Bereich Bederkesa) gehören, werden in diesem Fall zur Leitstelle des Landkreises Cuxhaven geschaltet. Nun sind jedoch die Grenzen der Vorwahlbereiche nicht identisch mit den politischen Grenzen.
Bei uns im Landkreis Cuxhaven sind das die Orte Abbenseth, Spaden und Imsum, deren Vorwahlbe-reich überwiegend in einem anderem Landkreis liegen (Abbenseth = Landkreis Rotenburg, Spaden und Imsum = Stadt Bremerhaven). Den jeweiligen Leitstellen sind diese Bereiche bekannt. Sie nehmen den Notruf entgegen und geben die Meldung danach an die zuständige Leitstelle weiter. Auch hier merkt der Meldende nicht, dass er im Grunde bei der „falschen“ Leitstelle aufgelaufen ist.
Nun gibt es neben dem Notruf 112 und 110 noch die Bundeseinheitliche Rufnummer 19 222 für die Rettungsleitstellen. Diese Rufnummer hat gegenüber den Notruf 112 einen entscheidenden Nachteil. Sie ist nicht automatisch, wie die 112 aus allen in einem Landkreis befindlichen Vorwahlbereichen, zu der zuständigen Leitstelle durchgeschaltet. Was bedeutet das? Jedem ist bekannt, dass er, wenn er „sein“ zuständiges Ortsnetz (also seinen Vorwahlbereich) verlässt, eine Vorwahlnummer wählen muss. Jede Telefonnummer, also auch die 112 und die 19 222, sind ortnetzgebundene Nummern. Während die 112 per Gesetzt automatisch zu der zuständigen Leitstelle geschaltet werden muss, unterliegt die 19 222 nicht dieser Forderung. Eine Leitstelle, die diese Nummer geschaltet hat, kann das auf unter-schiedliche Art und Weise vornehmen:
1. Das Ortsnetz, in dem sich die Leitstelle befindet, kann die Leitstelle ohne Vorwahlnummer er-reichen, die anderen Vorwahlbereiche müssen die Vorwahlnummer des Leistellenbereiches nehmen.
Beispiel: Ein Bürger wohnt im Vorwahlbereich 04721. In diesem bereich befindet sich auch die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Cuxhaven. Alle Bürger, die in diesem bereich wohnen, können die Leitstelle ohne Vorwahlnummer erreichen. Die Bürger aus Altenbruch (04722), Altenwalde (04723) und Lüdingworth (04724) müssen die Vorwahlnummer 04721 wählen, wenn sie die Leitstelle über die 19 222 erreichen wollen
2. Der zuständige Landkreis lässt in den einzelnen Ortsnetzen eine „Anrufweiterschaltung“ auf seine Kosten vornehmen. Der Meldende bezahlt ein Ortsgespräch, der Landkreis das dazuge-hörige Ferngespräch.
Beispiel: Würde die Stadt Cuxhaven diese Anrufweiterschaltung beantragt haben, könnten alle Bürger aus den verschiedensten Stadtteilen der Stadt Cuxhaven die Leitstelle der Stadt Cux-haven durch einfachen wählen der 19 222 erreichen.
Bundesweit trifft man sowohl die eine wie auch die andere Möglichkeit an.
Hier Florian Geeste 1/1 – Ende
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