Moin, ich bin mir nicht sicher, aber die Kostenübernahme scheint nicht immer gleich geregelt zu sein. Es ist wohl erheblich, wem das Grundstück gehört (Bund, Land, privat), woher die Munition kommt (Weltkrieg, sonstiges) und wie davon eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht. Auch wird wohl zwischen Kosten für die Suche, Freilegung, Entschärfung, Bergung und Entsorgung unterschieden. Bei der Veröffentlichung des Jahresberichtes der Kampfmittelräumung 2005 ( http://www.service.niedersachsen.de:80/m...D0_I522_h1.html ) findet man folgendes: " Nach Angaben des Ministers werden die Kosten vom Land Niedersachsen getragen und teilweise vom Bund zurückerstattet. Bei Kampfmittelräumungen auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt der Bund die Kosten für die Räumung ehemals reichseigener Munition und das Land solche für die Räumung ehemals alliierter Munition. Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, werden vom Bund voll getragen." Im Jahresbericht selbst steht im Prinzip dasselbe. ( http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C28779898_L20.pdf )
Sondierungsmaßnahmen, die heutzutage vor grösseren Baumaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, trägt der Investor, der bauen will, die Kosten für die Suche.
Werden dann aber Kampfmittel gefunden übernehmen Bund bzw. Land die Kosten für die Entschärfung und Beseitigung.
In Antwort auf:Werden dann aber Kampfmittel gefunden übernehmen Bund bzw. Land die Kosten für die Entschärfung und Beseitigung.
Moinsen Heinz!
Kann man das so pauschal hinnehmen? Meines Wissens ist es doch im Bezug auf das Objekt in Wremen zu einem handfesten Streit zwischen Käufer/Eigentümer und zuständiger Gemeinde über die Kostenfrage gekommen! Und ich weiß, dass abschließend noch nichts entschieden ist, wer die Kosten zu tragen hat!
mit dem dortigen Fall in Wremen kenne ich mich nicht aus.
Will aber ein Investor vom Land, Bund oder Gemeinde eine Fläche kaufen, die er bebauen will, muss er die Kosten der Sondierung zahlen. Dies kann er nicht nachträglich dem Verkäufer in Rechnung stellen oder von einer Gemeinde vor dem Kauf verlangen, dass sie ihm das Gelände "kampfmittelfrei" verkauft.
Auch ist Deutschland rein rechtlich als Nachfolgestaat nach dem 2. Weltkrieg mit den Erblasten für die Kampfmittelbeseitigung verantwortlich.
Desweiteren kann ich mich nur Klopfers Ausführungen anschliessen mit der Teilung der Kostern zwischen Bund und Land. Auch das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Praxis in Bayern muss so zum Beispiel nicht der Praxis in Niedersachsen entsprechen.
ja im Watt ist öfter mal der Sprengmeister mit der Hamburger Wasserschutzpolizei unterwegs. Dort können auch heute noch immer Munitionsreste durch Ebbe und Flut freigespült werden.
Dieses Gebiet ist bekannt und dort stehen auch Warnschilder.
Zum Glück befindet sich diese Fläche nicht in unmittelbarer Strandnähe.
das stimmt nicht ganz. Die Munition auf dem Bild lag ca. 1,5 Km direkt bei der Rettungsbake 3 zwischen freigespülten Muschelbänken und nicht im Sperrgebiet vor Arensch. Es sind vermutlich Geschosse von den Stellungen "Kugelbake, Steinmarne" oder "Stand Heide". Eigentlich findet man in dem Bereich immer welche wenn man direkt danach sucht. Ich weis nur nicht ob diese 20 mm-Geschosse Sprengstoff enthalten.
da sie abgeschossen worden sind vielleicht nicht mehr allzuviel. Trotzdem können immer noch Reste von Sprengstoff oder Schwarzpulver drin enthalten sein.
Ich würde die auf keinen Fall hochheben geschweige denn darauf treten. Ich will ja meine Hände oder Füsse noch behalten.
Denn bei sowas kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass enthaltene Sprengstoffreste bei dir in der Hand losgehen. Und danach hat man nur noch eine Hand.
Soweit ich mich erinnern kann gab es am Sahlenburger Strand Ende der neunziger Jahre mal einen Fall, da hatte ein Kind wohl ein Geschossteil gefunden und dieses Teil in seiner Sandburg integriert. Zum Glück hatte der dortige Strandkorbvermieter bei dem Rundgang in seinem Feld dies mitgekriegt und entsprechend gut und schnell reagiert.