Gesetzestexte findest du unter den begriff Schönfelder. Habe sogar die Software dafür und da gibt es eine sehr gute Suchfunktion. Da findest du alles was dein Herz begehrt.
Danke für den Tipp. Finde da nur noch nicht ganz so durch. Es geht mir nämlich darum, dass ich jetzt studiere und mich in meinem Studienort melden musste. Eigentlich wollte ich den Studienort als 2.Wohnsitz haben und meine Heimat wegen der Feuerwehr als 1.Wohnsitz. Jetzt sagt mir aber der nette Herr von der Verwaltung das das nicht ginge. Kennt sich da jemand mit aus??
MFG
Paul Panzer
es scheint als sei man Sklave derer, die für einen da sein sollten, da man Exekutive dieser ist
doch das geht, man muss denen nur halbwegs plausible darlegen, dass man trotz studium mehr zeit in der heimat, als am studienort verbringt. wenn man semesterferien, wochenenden und denn noch ein paar tage in der woche anführt, denn sollte man auf diese zeit kommen. musste mal ausrechnen, wie viele tage das sind, wenn man alle wochenenden und die ferien und so zusammen rechnet, weil den 1. wohnsitz kann man nur dort haben, wo man auch die überwiegende zeit des jahres wohnt.
In Antwort auf:Eigentlich wollte ich den Studienort als 2.Wohnsitz haben und meine Heimat wegen der Feuerwehr als 1.Wohnsitz.
Wenn Du in Deiner Heimat dem Wehrführer nicht erzälst, dass Du den 1. Wohnsitz verlegst, wird das kaum einermitbekommen.
Ich persönlich bin allerdings immer für ehrliche Transparenz - ich würde dem Wehrführer erzählen wie es ist, dass Du auswärts studierst, am WE und in den Ferien oft in der Heimat bist und auch beabsichtigst, nach dem Studium wieder komplett zurück zu kommen und deshalb in der Wehr bleiben möchtest, mann aber eben werktags weder bei Einsätzen noch bei Diensten mit Dir rechnen kann. Der Wehrführer wird vermutlich nicht erwägen, Dich auszuschliessen. Er wird Dich entweder beurlauben für die Zeit des Studiums oder aber (was ich für wahrscheinlicher halte) die Situation einfach nehmen wie sie ist und sich freuen dass er zumindest dann über Dich verfügen kann wenn Du am Ort bist.
Wenn Du am Studienort den 1. Wohnsitz anmeldest, hat das den Vorteil der Möglichkeit, dort problemlos ebenfalls in die Feuerwehr einzutreten, wenn Du das willst.
Blaulicht
Jahrelang ist man der Beste. Jahrelang steht man Tag und Nacht für seine Mitmenschen gerade. Jahrelang wird einem seine Arbeit gelobt. Aber wehe du kehrst ihnen den Rücken zu. Dann treten sie dir in den A.... - Am besten sind die Kameraden die nie kommen.Die können keine Fehler machen. Zumindestens kann man denen nie in den A.... treten. (Zitat eines Ex-OrtsBrandmeisters im LK Cux)
Moin, genau die Variante habe ich auch durchlebt und kann im Nachhinein für mich nur resümieren, dass ich zur Studienzeit so gut wie nie in der Heimatwehr zur Verfügung stand. Möglich ist das allerdings schon was Du Dir vorstellst. Dein Studienort wird von Dir verlangen Deinen Erstwohnsitz umzumelden, da die Stadt Einwohneranteilig Gelder bekommt. Für Dich kann allerdings auch etwas dabei rausspringen, angefangen bei einem Gutscheinheft, über z.B. 100€ oder ein Fahrrad. Die Städte haben oft solche Bonusprogramme laufen. Wenn Du umgemeldet bist, kannst Du in die Feuerwehren der Unistadt eintreten, was sich wirklich empfiehlt um neue Feuerwehrdinge und auch um schnell neue Leute kennenzulernen. Dabei ist der Hauptwohnsitz normalerweise zwingend vorgeschrieben (entweder im Landesbrandschutzgesetz oder in der Ortssatzung der Wehr. Auf der anderen Seite kenne ich keinen Fall, in dem der Wechsel von 1. zu 2. Wohnsitz in Gesetz oder Satzung ein Ende der Mitgliedschaft erzwingen würde. Es ist zwar die gelebte Praxis, auszutreten wenn man wegzieht, aber eine Formulierung dafür findet sich sicherlich bei Euch nicht. Was gesetzmäßig formuliert ist wäre z.B. eine Regelung zur Doppelmitgliedschaft, was für Dich allerdings kaum Belang haben dürfte.
Rein Formal dürftest Du keine Probleme haben Deine Wünsche umzusetzen, sinnvoll dürfte Dein Plan in nur schwer umsetzbar sein.