Moin Moin... Mal eine Frage an die Polizisten unter uns.... Ich wurde am Dienstag angehalten weil nach aussage den Polizisten ich das falsche Licht an hatte. Zur Erläuterung: Mein Roller hat 3 Schaltstellen für das Licht.Einmal "aus" bei der nächsten lechtet mein "Fernlichtscheinwerfer" mit ca 30% der möglichen Leuchtkraft,in meinen Augen ist dies das Tagfahrlicht,wenn ich den Schieber noch einen weiter mache habe ich richtiges Licht(zweiter Scheinwerfer)und kann dann noch über einen sparaten Schalter auf Fernlicht wechseln.Der Polizist meinte ich hätte das Parklicht an..aber ohne das der Motor läuft geht gar kein Licht....es hanndelt sich um einen Pegasus R 50 X,vielleicht weiß ja wer was darüber welches Licht man am Tage nun einschaltet ;-).Naja ich dann halt die volle Beleuchtung angemacht und gut...aber es interessiert mich trotzdem...
Worum es mir eigentlich geht: Ich habe immer eine Fahrzeit von 35 min..die können sehr lang werden also frage ich mich ob ich auf einem Ohr bei normaler Lautstärke Radio über meinen Mp3 Player hören darf??? Im bösen Internet stehen viele verschiedene Aussagen es wird scheinbar überall anders gehandhabt..wie ist es bei uns? Ich will nur die rechtliche Lage...das es bei einem Schadesfall evtl zu Problemen mit der Versicherung kommen kann ist mir klar...
MfG Stick
Chuck Norris hat keine Uhr. Er entscheidet wie spät es ist.
Zu Deiner ersten Frage ist aus Entfernung schwer etwas zu sagen. Dazu müsste man sich Dein Fahrzeug, die Schalterstellung und die Lichtintensität einmal genauer anschauen. Letztendlich wird es aber in der Betriebsanleitung Deines Fahrzeuges beschrieben sein, welche Schalterstellung zu welcher Art von Lichtintensität führt. Schau da doch einfach mal rein.
Zu Deiner zweiten Frage:
Zitat von Straßenverkehrsirdnung; §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ...
Aufgrund dieser Vorschrift in Deinem Falle eine pauschale Antwort zu geben ist nicht möglich! Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn Du einen Stöpsel im Ohr hast und die Musik bis zum Anschlag der Lautstärkeregelung nach oben drehst, kannst du sicherlich das freie Ohr "getrost zu Hause lassen"! Das bringt dann gar nichts, zumal Du es dann auch noch unter dem Helm hast. Wenn Du die Musik allerdings nur so laut stellst, dass Du jederzeit die Umfeldgeräusche beeinträchtigungslos hören kannst, steht dem Musik hören meines Erachtens nichts im Wege.
MfG
Poli ___________________________________________ Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
zu der musik: als ich meinen a1 gemacht habe, hat mein fahrlehrer mir gesagt, dass man auf einem ohr musik haben darf, solange du trotzdem noch martinhorn etc hören kannst.