Deiche sind im Regelfall oder zumindest oft wegen Viehhaltung eingezäunt. Meist gibt es dann für Spaziergänger extra Überquerungshilfen und / oder selbst zufallende Türe und Tore.
Am Ostedeich bei Hechthausen gibt es einen Deichabschnitt der sich von der Masse unterscheidet. Zwar gibt es hier ebenfalls eine Überquerungshilfe, jedoch wurde etwa zwei Meter vor dieser nochmal ein kleiner Zaun gezogen. Dazu ein Schild "Privatgrundstück - Betreten verboten". Der Deich wird im betroffenen Abschnitt offenbar als Zierrasen geplegt und gemäht. Obendrauf steht eine schicke weiße Gartenbank.
Frage: Ist sowas erlaubt? Kann sich irgendwer den Deich als Privatgrundstück zu eigen machen? Wo ist die Deichnutzung / dessen Eigentum geregelt? Wem kann man Fragen wie diese offiziell stellen?
Moin, von unserem eigenen Stück kann ich nur aus dem Kopf berichten, dass ein Übergang auf einer Seite gebaut werden muß (Ich glaube jeder muß an seinem flußaufwärts gelegenen Ende einen Übergang bauen, am anderen Ende ist dann der Nachbar zuständig). Der Deich muß auch so angelegt sein, daß zumindest alle mit dem Deichbau und der Kontrolle jederzeit Zugang haben, ich meine es gilt auch für jeden Anderen. Das mit dem "Zierrasen" ist übrigens vorbildlich für den Deichschutz; es gilt generell: keine Maulwurfshügel oder schwere Tieren die den Untergrund zertrampeln.
Bei uns weiden fas tauf jedem abschnitt Kühe hinter Stacheldraht. Wie beschrieben gibt es extra Überquerungshilfen für Spaziergänger - eine Art Mischung aus Leiter und Treppe. Darum gehts eigentlich aber ja gar nicht sondern um die Frage des Aussperrens von Spaziergängern auf dem Deich.
Moin, der von dir genannte Deich dürfte zum Ostedeichverband gehören: http://www.ostedeichverband.de/ . Weder in der Satzung noch im NDS Deichgesetz habe ich etwas finden können, was einem Zugang Aller zum Deichkörper entspräche. In der Satzung §7 findet sich allerdings etwas zur Nutzung (Viehhaltung). In der Broschüre der nds. Hauptdeichverbände im Wasserverbandstagtag : "kein Deich Kein Land Kein Leben" findet sich allerdings unter "Hinweise für Besucher" der Satz: "Obwohl gemäß nds. Deichgesetz "jede Benutzung des Deiches verboten" ist, wird Fußgängern und meist auch Radfahrern der Zutritt gestattet." Es folgen ein paar Hinweise. Grundsätzlich erlaubt scheint es also nicht zu sein.
Im Pachtvertrag steht das Tiere bis einem Gewicht von 350kg die Deiche grasen dürfen! Ebenso muß man Disteln mähen und Maulwurfshaufen ebnen! Pro laufenden meter Deich gibt es eine jährliche aufwands Entschädigung!