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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.263 mal aufgerufen
 Quasselecke
Seiten 1 | 2
Stick Offline




Beiträge: 196

17.08.2009 18:24
Was dürfen "Securitys"? Antworten

Hallo,
bei uns hier in Beers findet bald wieder ein Schulfestival statt....*freufreu*

In gedanklicher Vorbereitung bleib ich bei dem Sicherheitspersonal hängen...
Diese bestehen zum größsten Teil aus Schülern und aus "Professionellen" also einer Firma (die Pol ist aber auch zeitweise vor Ort).
Einige der "Freiwilligen" tragen nun immer eine recht professionelle Ausrüstung zu unter anderem eine Vielzahl an Kabelbindern gehört...

Nun frage ich mich ob diese auch eingesetzt werden dürfen? Sprich jemand macht Stress und wird dann "festgenommen" und verbleibt in dieser Position bis zum Eintreffen der POL...

Ist dieses Verfahren legetim oder nur zur Abschreckung gedacht? Nicht das ich es drauf anlegen will...aber würd mich schon mal interessieren wie weit die befugt sind eigenständig zu handeln...auch in anlehnung an den Thread "Rot-Kreuz-Helfer verletzt".

MfG Stick



Chuck Norris hat keine Uhr. Er entscheidet wie spät es ist.

gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

17.08.2009 18:30
#2 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Einmal den "Jedermann-Paragraphen" unters Kopfkissen legen

Stick Offline




Beiträge: 196

17.08.2009 18:34
#3 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

ich hab kein kopfkissen....
Aber wenn du mir sagst welchen du meinst kann ich ihn ja ggf auch lesen

MfG Stick



Chuck Norris hat keine Uhr. Er entscheidet wie spät es ist.

Tippex Offline




Beiträge: 171

17.08.2009 18:45
#4 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

So wie ich das vertanden hab darf man solche Personen festhalten (festnehmen), sofern man keine Gewalt anwendet, bzw Gewalt nur als Verteidigun. Was sich meiner Ansicht nach recht schwierig gestalten könnte.


Edit: Ah gerade nochmal drüber gelesen. Wenn man einene "gegenwärtigen rechtswiedrigen Angriff von sich oder anderen Abwehrt" darf man Gewalt anwenden. Was bei solchen Veranstaltungen ja meistens der Fall ist.

Mini Offline



Beiträge: 2.387

17.08.2009 19:22
#5 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Moin moin,


§ 127 Strafprozessordnung

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. ...

Gruß
Mini





Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur.
(Friedrich der Große)




~http://www.feuerwehr-dorum.de~

gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

17.08.2009 19:43
#6 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Ich würde trotzdem raten, sich mal durch einige Internetseiten zu lesen, wo genau diese Angelegenheit schon desöfteren durchgekaut wurde.

Konkret geht es nämlich auch oft darum, ob die Art der Festnahme angemessen ist, natürlich kann ich jemanden "fest halten", was anderes ist es aber wenn ich dann 20 Ochsen in Springerstiefeln und Kabelbindern im Anschlag im Nacken habe, nur weil einer am Pöbeln war.

Dann stehst nämlich unter Umständen du als der Dumme da. Wenn dir jemand was will, dann kommt er dir mit "vorbereitete Notwehr" und sowas. Alles schon da gewesen.

Deshalb, soweit es geht, erstmal gewaltfrei versuchen auf solche Leute einzuwirken, Kabelbinder und Co. sollten das letzte Mittel sein. Dafür gibt es halt Leute, die soetwas professionell machen, und (meistens) auch die Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten kennen.

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

17.08.2009 20:23
#7 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Das wäre mal eine Frage für Poli

Grundsätzlich ist es aber so, dass man die Person nur "festnehmen" darf, wenn die Indentität nicht einwandfrei geklärt werden kann UND die Person nicht mit anderen Mittel an einer Flucht gehindert werden kann (Verhältnismäßigkeit der Mittel).

Kabelbinder sollte die betreffende Sicherheitskraft aus eigenem Interesse nicht verwenden. Schließlich heißen sie "Kabelbinder" und nicht "Handfesseln". Damit sind sie zweckentfremdet und nicht bestimmungsgemäß verwendet. Sollte es durch derartige Festlegungsmaßnahmen zu Verletzungen kommen, würde ich die Polizei schon aus Eingeninteresse dazu rufen.
Sollte sich der Grund für die Festnahme als nichtig heraus stellen, so muss ich die Sicherungskraft sehr warm anziehen... Spätestens dann hole ich nämlich die Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung ect..
Noch lustiger wird es beim Einsatz von Pfefferspray. Außer der Polizei darf dieses nämlich keiner zur Abwehr von Menschen einsetzen. Auch hier gibt es dann riiichtig Wind von vorne.
Handschuhe mit Quarzsandfüllung sind ebenso verboten wie Schreckschusswaffen oder Teaser.

Fakt ist und bleibt, dass eine Secutity nichts mehr darf, als jeder Andere auch (darum "Jedermanrechte"). Verstößt er beim falschen dagegen, steht für ihn ein Arbeitsplatzwechsek an.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

17.08.2009 21:19
#8 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Ein privater Sicherheitsdienst hat nicht mehr und nicht weniger Rechte als der Veranstalter selber.

Blaulicht



Förderverein gründen und führen | Unwetterereignisse

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

19.08.2009 09:21
#9 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Tach zusammen!

Eigentlich ist die Sache sehr einfach:

Sicherheitsdienste dürfen nicht mehr und nicht weniger als jeder andere Bürger auch!

Ihnen steht wie jedem anderen auch das "Jedermannrecht" aus § 127 I StPO zu. Sie können, und das wurde hier ja auch schon zitiert, jemanden festnehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzugen gegeben sind. Sie dürfen auch im Bereich in dem sie tätig sind, z.B. das Hausrecht durchsetzen und jemanden einer Örtlichkeit verweisen, da sie ja in Vertretung oder im Auftrage des Berehtigten tätig werden.

Die Anwendung körperlicher Gewalt zur Durchsetzung von Maßnahmen steht den Sicherheitsdiensten allerdings meines Wissens nach nicht zu. Allerdings ist die Anwendung körperlicher Gewalt im Rahmen der Notwehr/Nothilfe sicherlich abgedeckt; wie im Übrigen bei jedem anderen Bürger auch! Aber immer unter dem Aspekt betrachtet, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Soll heißen, dass sich der übermotivierte Sicherheitsangestellte bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr oder Nothilfe auch schnell in einem für ihn rechtlich unangenehmen Bereich befinden kann. Aber auch das gilt für jeden anderen Bürger in gleicher Form. So etwas nennt sich dann "Notwerüberschreitung"!

In wie weit es aufgrund dieser Tatsachen ratsam ist, sich Kabelbinder um den Bauch zu schlingen, halte ich für zweifelhaft. Fesselungen sind meines Wissens nach nicht durch die Gewerbeordnung oder die Bewachungsordnung (Darauf stützt sich nämlich der gesamte Bereich Sicherheitsdienst) abgedeckt. Und das bezieht sich auf den gesamten Bereich der "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" und Waffen im rechtlichen Sinne.

Zitat von Teelichtlöscher
Sollte sich der Grund für die Festnahme als nichtig heraus stellen, so muss ich die Sicherungskraft sehr warm anziehen... Spätestens dann hole ich nämlich die Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung ect..


Da würdest Du wahrscheinlich Probleme bekommen, denn die Voraussetzungen des § 127 I StPO sind so gefaßt, dass es ausrechend ist diese Maßnahme zu ergreifen, wenn laienhaft der Anschein erweckt wurde, dass eine strafbare Handlungen begangen worden ist oder begangen worden sein könnte. Der Paragraf/das Recht zur Festnahme ist nämlich auf den rechtsunwissenden Laien zugeschnitten.

Zitat von Teelichtlöscher
Noch lustiger wird es beim Einsatz von Pfefferspray. Außer der Polizei darf dieses nämlich keiner zur Abwehr von Menschen einsetzen. Auch hier gibt es dann riiichtig Wind von vorne.
Handschuhe mit Quarzsandfüllung sind ebenso verboten wie Schreckschusswaffen oder Teaser.


Das unterschreibe ich sofort! So etwas hat bei den allgemeinen Sicherheitsdiensten meiner Meinung nach genauso weinig etwas zu suchen, wie bei jedem anderen Normalbürger auch. Denn diese Gegenständen werden mitgeführt um Gewalt auszuüben. Und das Gewaltmonopol hat nun mal nur der Staat bzw. die staatlichen Organe! Bei einigen wenigen Sicherheitsdiensten ist es zwar so, dass u.a. auch Schußwaffen mitgeführt werden. Diese Sicherheitsdienste sind allerdings in Deutschland an maximal zwei Händen aufzuzählen und übernehmen Aufträge, die seitens der hier in unserem Bereich bekannten Sicherheitsdienste nicht mal im theoretischen Ansatz bewältigt werden könnten.

MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)


Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

19.08.2009 10:26
#10 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Moin Poli...

Mein §34a liegt schon eine Weile zurück, aber ich meine noch zu wissen (ich schaue heute Abend noch mal in die bücher ;o):

Körperliche Gewalt ist im Rahmen der Besitzwehr / Besitzkehr so lange zulässig bis der angestrebte Erfolg eintritt. Man darf also jemandem mit der nötigen Gewalt das Diebesgut abnehmen.

Thema Festnahme ist ja klar... Wenn ich einen Perso habe, muss ich ihn theoretisch laufen lassen (oder Argumente zum festhalten kennen *grin*).

Als ich via Kaufhausdetektiv durch lie Lande gezogen bin, war es aber halt so, dass ich den Vorgang des Diebstahls habe beobachten müssen. Der reine Verdacht einer strafbaren Handlung berechtigt mich als Ottonormalbürger ja nicht dazu, jemanden festzunehmen. Sonst brauche ich noch mal ein duzend Hanschellen . Wenn sich der Grund für die Festnahme als nichtig heraus gestellt hat, ist das Ganze eigentlich sehr übel für den Detektiven. -> Freiheitsberaubung ist ja nur ein so´n Ding. Wenn er ohne Grund handgreiflich wird, dann kann ich ihn doch u.a. wegen Körperverletzung und seelischer Grausamkeine festnehmen, so denn ich unter Ängesten leide 8und das werde ich spätestens dann).

- Wenn er mich festgenommen hat, weil ich geklaut habe, kann dieses aber nicht durch Diebesgut o.ä. untermauern ?
- Und wenn er mich festnimmt, weil ich einfach kriminell aussehe, dann ist das ein Generalverdacht, und auch der ist doch nicht zulässig, oder?

Berichtige mich, aber festnehmen ist nicht mal eben so... Die rechtlichen grundlagen sind sehr streng gehalten. Ich finde gerade das Urteil nicht, aber selbst wenn der Durchgangsalarm an der Kasse anschlägt, ist das weder ein Grund für eine Festnahme, noch für eine Taschenkontrolle.

Anyway... Wer nichts getan hat, hat i.d.R. auch nichts zu befürchten.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

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