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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.263 mal aufgerufen
 Quasselecke
Seiten 1 | 2
klopfer Offline

Moderator


Beiträge: 1.138

19.08.2009 17:00
#11 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

Moin,
ohne die rechtlichen Voraussetzungen im Bezug auf Sicherheitsdienste genau zu kennen, wird im falle einer Anzeige, wie immer im deutschen Rechtssystem, der Einzellfall geprüft werden. So wie man von der Feuerwehr auch riskantere Rettungen erwarten darf, als vom Ottonormalbürger, gehe ich auch von mehr Rechtskenntnissen bei Sicherheitspersonal aus, als beim umstehenden Laien. Wenn die fachliche Qualifikation durch RW3-Gürtel mit allem Schnickschnack, "Security" T-shirt, Knopf-Im-Ohr, etc. nach außen hin dargestellt wird, billige ich solch einer Person nicht das Maß an Unkenntnis zu, daß ich bei einem offenkundigen Laien tolerieren würde. Sprich, wenn mich ein Umstehender sehr fest auf den Boden drückt, und dabei die Arme auf dem Rücken schmerzhaft verdreht obwohl ich mich nicht wehre (weil ich nix getan hab) bin ich zwar nicht happy, kann es aber nachvollziehen wenn dies geschah um Schaden von sich selbst oder anderen abzuwenden. Wenn Mister Security so überregiert sehe ich es anders. Er erweckt den Anschein eines Profis, dann darf er auch nicht in Stress geraten und muß die Situation laufend neu bewerten.

Carl Philipp Wrede
-alles meine Meinung-

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

19.08.2009 17:14
#12 RE: Was dürfen "Securitys"? Antworten

...Zumal in seiner abgelegten Prüfung auch Sozialkompetenz und Deeskalation Bestandteil gewesen ist. Es lässt sich also nachweisen, dass er über die entsprechenden Gesetze besten bescheid wusste und ggf. Alternativ hätte handeln können. Somit kann er eventuell nicht über den gerechtfertigten Notstand argumentieren.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

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