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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 24 Antworten
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Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

12.01.2010 16:47
#11 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Zitat von Blaulicht
Das bezieht sich auf die Eintragung im KFZ-Schein.



Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher!!!!

Meinst Du vielleicht, dass eine festeingebaute RKL eingetragen werden muss, eine magnethaftende, jederzeit demontierbare jedoch nicht und die magnethaftende dann als Ladung zählt wenn sie nicht genutzt wird und weil sie nicht fest verbaut ist??

Das könnte ein Trugschluss sein; denn wenn ich eine magnethaftende RKL auf mein Fahrzeug baue, erhöhe ich für den Zeitraum der Nutzung die Fahrzeughöhe und damit könnte selbst eine magnethaftende RKL eintragungspflichtig werden!

Wenn ich Dich jetzt immer noch nicht richtig verstanden haben sollte, geben ich es auf!

MfG

Poli
___________________________________________
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)


gelöschter User ( gelöscht )
Beiträge:

12.01.2010 16:55
#12 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Meine Güte.

Also ich glaube solche Polizisten haben wir hier im Landkreis nicht, als dass man sich darüber wirklich Gedanken machen müsste.
Wenn ich mir für den Winterdienst eine gelbe Funzel aufs Dach klatsche, dann wird jeder Polizist Verständnis haben, genau wie wenn ich mit einem 3m breitem Trecker unterwegs bin oder sonstwas.
Wenn allerdings irgendwelche Typen meinen, sie müssten samstagabends mit Partybeleuchtung auf dem Golf zu Janssen fahren...

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

12.01.2010 18:33
#13 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Das hat damit erstmal GARNICHTS zu tun!

Eine gelbe RKL ist genehmigungspflichtig, ebenso wie eine blaue!

Wenn man eine Magnet- RKL dabei hat, und sie durch einfaches aufsetzen und einstecken in die Steckdose (Zigarettenanzünder) in Betrieb genommen werden kann, so ist das Fahrzeug damit ausgerüstet (lt. technischer Weisung).
Legendlich die RKL´s der Firma FG Hänsch mit der Bezeichnung "EFFEKTA" sind für Jedermann zum Absichern im Stand zugelassen. Dieses hängt mit den Lichtwerten und der Abstrahlung zusammen.

Das wiederrechtliche Aufsetzen der RKL ist Bußgelbewährt mit 20€. Die Verwendung während der Fahrt kann teurer werden.

Und nur weil 8 von 10 Polizisten ein Auge zudrücken, musst Du bei 2 von 10 dennoch zahlen!
@Poli: Und ihr könnt sie zur Beweissicherung auch vorübergehend einkassieren, richtig?!

Die Sache mit der Fahrzeughöhe ist übrigens nicht an dem, weil die Leuchte nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und sie somit als Dachlast betrachtet werden darf (so sie denn für den Betrieb während der Fahrt zugelassen ist). Nicht zugelassene Leuchten sind hingegen, zu den restlichen Vergehen dazu, ungesicherte Ladung...

Also schau einfach bei Hänsch nach einer Effekta. Da bist du auf der sicheren Seite... zumindest im Stand ;o)


Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Alle Angaben ohne Gewähr!

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.01.2010 18:49
#14 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Da ich momentn keine Quelle für mein Halbwissen finde muss ich einfach mal sagen, dass ich mich vermutlich geirt habe. Sorry dafür.

Blaulicht



Rundumleuchte

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

12.01.2010 18:57
#15 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Wirst Du auch nicht finden.

Wenn Du sie allerdings im Kofferraum transportierst, dann ist das soweit richtig. Aber wenn die Leuchte dann so achtlos auf der Hutablage steht wird man sich die Frage der Rennleitung (sorry Poli, ist nichts persönliches ;o) gefallen lassen müssen, was die dort macht. So lange sie betriebsbereit ist, ist sie als Lichttechnische Einrichtung zu bewerten.

Und hier ging es ja um das Verwenden!

Also gelten §53 und §49a der StVZO sowie die technischen Weisungen ECE.

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Mini Offline



Beiträge: 2.387

13.01.2010 07:04
#16 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Zitat von Teelichtlöscher
...
Also gelten §53 und §49a der StVZO sowie die technischen Weisungen ECE.



Weder §53 noch $49a, weil eine Rundumkennleuchte keine "Lichttechnische Einrichtung" ist!
Hierzu zählen z. B. Scheinwerfer, weiß und nach vorne gerichtet. Und Rückstrahler, selbstleuchtend oder reflektierend, nach hinten gerichtet und auf jeden Fall rot!

Eine Rundumkennleuchte in Gelb dient der Kenntlichmachung von Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen welche u. a. der Reinigung von Straßen und Anlagen im Verkerhsraum dienen.
Und eben solche Fahrzeuge dürfen sie benutzen. Als Zusatz müssen sie durch Rot-Weiße Warnmarkierungen nach DIN gekennzeichnet sein.

STVZO §52:
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

13.01.2010 07:45
#17 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Zitat von Mini

STVZO §52:
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,



In dem Zusammenhang habe ich auch irgendwo gelsen, dass die abnehmbare Leuchte keiner Genehmigung bedarf wenn sie eben für diesen Zweck genutzt wird.

Das habe ich dann auf firefraggle bezogen ->Reinigung und Unterhaltung -> Winterdienst

Blaulicht



Rundumleuchte

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

13.01.2010 07:57
#18 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Klar... 52, nicht 53 Mein Fehler.

Dennoch ist eine RKL eine Lichttechnische Einrichtung.

Und dennoch, wenn nicht eimngetragen, gibts Ärger.

Ist offen gestanden eine leidige Erfahrung meinerseits. Denn früher dachte ich noch, dass die gelbe Leuchte zum Absichern im Stand ja erlaubt sei. "Es hatte ja auch noch kein Polizist was gesagt", bis eben auf den einen Unglücklicher Weise musste ich mich da nämlich eines besseren belehren lassen...
Seit dem habe ich auch keine Leuchte mehr im Fahrzeug. Allerdings helfe ich auf der Autobahn auch nicht mehr, wenn es nicht wirklich notwendig ist!
-> Stichwort: Eigensicherung.

Man wird eben ruhiger mit der Zeit

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

Mini Offline



Beiträge: 2.387

13.01.2010 07:59
#19 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Moin Teelichtlöscher,

du wolltest sie somit privat nutzen?!

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~http://www.feuerwehr-dorum.de~

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

13.01.2010 10:58
#20 RE: Suche Rundumlicht gelb/orange Antworten

Jupp... Hielt es seiner Zeit für eine gute Idee.

Ich hatte einmal auf der Autobahn einen Unfall und musste zwei Erfahrungen machen:

1. Es hält keine Sau an und hilft
2. Die fahren einem die Ohren ab

Danach habe ich mich "schlau" gemacht und war auf dem falschen Kenntnisstand, dass man sein Fahrzeug im Stand mit einer gelben RKL absichern darf.
Anschließend habe ich mich anständiger verhalten, als die Leute bei mir. Ich hielt an um zu fragen was war und habe auch zwei mal die Leute von der Bahn runter geschleppt (jeweil nur rund 100m zur nächsten Abfahrt und die Pol zur Absicherung im Schlepptau!!!). Die RKL zur Absicherung war natürlich für den Straßenverkehr zugelassen! Und es hat nie einer was gesagt...

Aber dann ergab es sich eben, dass ein Polizist mich nach der gelben Lampe gefragt hat. Besten Wissens habe ich sie ihm gezeigt und auf die "gesetzeslage" verwiesen. Aber unglücklicher Weise war er da besser informiert.... Die Leuchte war weg und ich bekam eine OWi- Anzeige. Die Lampe durfte ich mir dann vier Wochen später beim Ordnungsamt abholen. Um dem Gesetz mehr "Nachdruck" zu verleihen, hatte man vorsichtshalber das Spiralkaben abgeschnitten und entsorgt (Kosten für das Ersatzteil lag bei knapp 100DM).
Ich habe die Leuchte dann lieber bei ebay verkauft und gut.
Hilfe leisten in allen Ehren, aber nicht so. Und da ich mich, auf der Autobahn legendlich abgesicherert durch meinen Warnblinker, nicht gut aufgehoben fühle, halte ich auch nicht mehr an. Ausnahme ist, dass beim langsamen vorbeifahren erkennbar ist, dass medizinische Hilfe notwendig ist. Dann fühle ich mich meinem Berufsbild verpflichtet.

So weit meine Erfahrungen dazu...

Und was ich früher für "Gentleman- Like" hielt, ist für mich heute ein Kampf des "Richtigen" gegen die Gesetzte. Und der Kampf ist mir schlicht zu teuer...

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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager. (Oscar Wilde)

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