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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 905 mal aufgerufen
 Quasselecke
Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

25.10.2012 07:42
Fahrbahnreinigung Antworten

Moin!

Da jetzt ja wieder die feuchte und kalte Jahreszeit kommt und einige Landwirte noch am ernten sind und es somit immer wieder zu verschmutzten Fahrbahnen kommt, stellen sich mir mehrere Fragen:

1) Wer hat die Verschmutzung zu beseitigen?
2) Ist der Verursache ggf. Mitschuld wenn etwas passiert?

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

25.10.2012 08:08
#2 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Moin!

Das ganze ist relativ einfach.

Zu Deiner ersten Frage:

1. Grds. ist der Verursacher verpflichtet, die Verschmutzungen und damit die Gefahr zu beseitigen!

2. Ist der Verurscher unbekannt oder nicht in der Lage, die Verschmutzung selbst zu beseitigen, greift nach § 44 StVO die orginäre Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers! Dieser ist dann per Gesetz verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße / Fahrbahn zu sorgen. Dies wird dann in aller Regel zu einer Kostenerstattung durch den Verursacher führen.

3. Ist der Straßenbaulastträger nicht erreichbar (aus welchen Gründe auch immer), greift die subsidäre (zweitrangigie) Zuständigkeit der Polizei. Sie ist dann für den ordnungsgemßen Zustand verantwortlich. Da die Polizei aber weder personell noch sachlich nicht in der Lage ist, die Reinigung der Fahrbahnoberfläche selbst durch zu führen, wird in den meisten Fälle eine personell starke, rund um die Uhr verfügbare und mit entsprechenden Gegenständen ausgerüstete Schar Freiwilliger, die überwiegend in roten Fahrzeugen von A nach B fahren um Amtshilfe gebeten!

Zu Deiner zweiten Frage:

Verursache ich eine Gefahrenlage und kümmere mich, auf welche Art und Weise auch immer, nicht darum, die Gefahr zu beseitigen, wird dies in aller Regel zivilrechtlich Konsequenzen haben. So denn der Verursacher fest steht. Ggf. kann daraus aber auch eine Relevanz in Richtung Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat erwachsen. Je nach dem, welche Folgen das ganze hat.

Das Ganze ist übrigens 1:1 auch auf die geliebten Ölspuren anzuwenden!

MfG

Poli
___________________________________________
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Eisberg Offline

Tornado-Fotograf


Beiträge: 505

25.10.2012 08:42
#3 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Zitat
1. Grds. ist der Verursacher verpflichtet, die Verschmutzungen und damit die Gefahr zu beseitigen!


...und das ganze unverzüglich (so steht es im Gesetz!!!)
...und nicht erst wenn das Maifeld leer ist!!!
...auch wenn es schwer fällt!!!

Eisberg

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

25.10.2012 09:19
#4 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Das ist ja schonmal sehr informativ.

Stellt sich nun die Frage warum es nicht gemacht wird?

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

25.10.2012 09:27
#5 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Die Niederelbe-Zeitung berichtete kürzlich, dass im Bereich Ihlienworth ein Landwirt auch nach Polizeiaufforderung die Straße nicht reinigte. Daraufhin forderte die Polizei die Feuerwehr an, um die Gefahr zu beseitigen. Dem Landwirt wurde zuvor mitgeteilt, dass er die Kosten tragen muss.

Gerüchte gibt es dahingehend, dass der selbe Landwirt wenige Tage später die gleiche Situation erneut provoziert haben soll und wieder die Polizei die Feuerwehr anforderte.

Einigen scheint es egal zu sein...

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

25.10.2012 09:31
#6 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

dann ist es wohl nicht Teuer genug, oder die EU zahlt zuviel Subventionen !?!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

25.10.2012 09:39
#7 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

ein aktuelles Beispiel mit einer 1KM lang extrem verschmutzten Bundesstraße: Schwerer VU wegen verschmutzter Straße

Blaulicht

Wetterstatistik.org

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

25.10.2012 09:54
#8 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Ich hörte ähnliches während der Gefahrgutunterweisung am WE und auch davon, dass mehrer Ortswehren schon zum Reinigen der Strassen eingesetzt worden seien. Angesichts des schrecklichen Unfalls auf der B 495 ist der Einsatz der Feuerwehr sicher "Gefahrenabwehr". Doch das ist zunächst einmal nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr. Zuständig ist der Strassenbaulastträger. Bliebe die Notzuständigket der Polizei bei Gefahr im Verzug, die dann ein Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr stellen kann.

Stichwort Amtshilfe
Amtshilfe der Feuerwehren und Amtshilfe für die Feuerwehren - mit besonderem Schwerpunkt auf die Ölspurproblematik

Feuerwehrmagazin: Amtshilfe geht oft zu weit

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

diech Offline



Beiträge: 884

27.10.2012 18:04
#9 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Hey Paul Panzer!
Was ist das denn für ein scheiß Beitrag von dir!!!
Sicher reinigen einige nicht oder kaum.
Du kannst aber nicht alle über einen Kamm scheren!!!
Wir haben die vergangenen5 Tage und Nächte für unsere Biogasanlage und Milchviehbetrieb Mais gefahren.
Wir haben die Straßen wärend und bis zu 3 Stunden nach der Abfuhr eines jeden Schlages gereinigt mit Schaufel, Hofbesen und jede Menge Wasser ob Tag oder Nacht!
Die Verschmutzung wurde beschildert und mit Warnleuchten versehen.

Für uns ist es selbstverständlich unverzüglich die normalen Straßenverhältnisse herzustellen.
Was allerdings nicht immer einfach ist.
Seitdem wir Nachtfrost haben ist es wohl äußerst schlecht die Straße mit Wasser zu reinigen.

Was mich allerdings richtig ankotzt sind jene Autofahrer die meinen mit viel zu hoher Geschwindigkeit,wild hupend,Finger oder Vogel zeigend an einem vorbei fliegen!
Diese Spinner sorgen auch für Schlagzeilen in den Medien in dem sie schwere unfälle provozieren!!!
Aber die Bauern haben ja alle schuld.
Denn Milch,Fleisch und Co. gibts ja beim Discounter und nicht vom Bauern....

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

27.10.2012 18:42
#10 RE: Fahrbahnreinigung Antworten

Ganz ruhig Brauner!

Es fallen wie immer nur die schwarzen Schafe auf!
Und wenn du dich gleich angesprochen fühlst .....

Nichts desto trotz gibt es eine Regelung, an die man sich zu halten hat!
Ich zahle doch auch meine Steuern obwohl mir das nicht passt!

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