Da jetzt ja wieder die feuchte und kalte Jahreszeit kommt und einige Landwirte noch am ernten sind und es somit immer wieder zu verschmutzten Fahrbahnen kommt, stellen sich mir mehrere Fragen:
1) Wer hat die Verschmutzung zu beseitigen? 2) Ist der Verursache ggf. Mitschuld wenn etwas passiert?
1. Grds. ist der Verursacher verpflichtet, die Verschmutzungen und damit die Gefahr zu beseitigen!
2. Ist der Verurscher unbekannt oder nicht in der Lage, die Verschmutzung selbst zu beseitigen, greift nach § 44 StVO die orginäre Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers! Dieser ist dann per Gesetz verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße / Fahrbahn zu sorgen. Dies wird dann in aller Regel zu einer Kostenerstattung durch den Verursacher führen.
3. Ist der Straßenbaulastträger nicht erreichbar (aus welchen Gründe auch immer), greift die subsidäre (zweitrangigie) Zuständigkeit der Polizei. Sie ist dann für den ordnungsgemßen Zustand verantwortlich. Da die Polizei aber weder personell noch sachlich nicht in der Lage ist, die Reinigung der Fahrbahnoberfläche selbst durch zu führen, wird in den meisten Fälle eine personell starke, rund um die Uhr verfügbare und mit entsprechenden Gegenständen ausgerüstete Schar Freiwilliger, die überwiegend in roten Fahrzeugen von A nach B fahren um Amtshilfe gebeten!
Zu Deiner zweiten Frage:
Verursache ich eine Gefahrenlage und kümmere mich, auf welche Art und Weise auch immer, nicht darum, die Gefahr zu beseitigen, wird dies in aller Regel zivilrechtlich Konsequenzen haben. So denn der Verursacher fest steht. Ggf. kann daraus aber auch eine Relevanz in Richtung Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat erwachsen. Je nach dem, welche Folgen das ganze hat.
Das Ganze ist übrigens 1:1 auch auf die geliebten Ölspuren anzuwenden!
MfG
Poli ___________________________________________ Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
Die Niederelbe-Zeitung berichtete kürzlich, dass im Bereich Ihlienworth ein Landwirt auch nach Polizeiaufforderung die Straße nicht reinigte. Daraufhin forderte die Polizei die Feuerwehr an, um die Gefahr zu beseitigen. Dem Landwirt wurde zuvor mitgeteilt, dass er die Kosten tragen muss.
Gerüchte gibt es dahingehend, dass der selbe Landwirt wenige Tage später die gleiche Situation erneut provoziert haben soll und wieder die Polizei die Feuerwehr anforderte.
Ich hörte ähnliches während der Gefahrgutunterweisung am WE und auch davon, dass mehrer Ortswehren schon zum Reinigen der Strassen eingesetzt worden seien. Angesichts des schrecklichen Unfalls auf der B 495 ist der Einsatz der Feuerwehr sicher "Gefahrenabwehr". Doch das ist zunächst einmal nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr. Zuständig ist der Strassenbaulastträger. Bliebe die Notzuständigket der Polizei bei Gefahr im Verzug, die dann ein Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr stellen kann.
Hey Paul Panzer! Was ist das denn für ein scheiß Beitrag von dir!!! Sicher reinigen einige nicht oder kaum. Du kannst aber nicht alle über einen Kamm scheren!!! Wir haben die vergangenen5 Tage und Nächte für unsere Biogasanlage und Milchviehbetrieb Mais gefahren. Wir haben die Straßen wärend und bis zu 3 Stunden nach der Abfuhr eines jeden Schlages gereinigt mit Schaufel, Hofbesen und jede Menge Wasser ob Tag oder Nacht! Die Verschmutzung wurde beschildert und mit Warnleuchten versehen.
Für uns ist es selbstverständlich unverzüglich die normalen Straßenverhältnisse herzustellen. Was allerdings nicht immer einfach ist. Seitdem wir Nachtfrost haben ist es wohl äußerst schlecht die Straße mit Wasser zu reinigen.
Was mich allerdings richtig ankotzt sind jene Autofahrer die meinen mit viel zu hoher Geschwindigkeit,wild hupend,Finger oder Vogel zeigend an einem vorbei fliegen! Diese Spinner sorgen auch für Schlagzeilen in den Medien in dem sie schwere unfälle provozieren!!! Aber die Bauern haben ja alle schuld. Denn Milch,Fleisch und Co. gibts ja beim Discounter und nicht vom Bauern....