Ein interessantes Thema - nicht nur in Hinsicht auf den Thread mit der Dämmung.
Im konkreten Fall hat das Gericht also entschieden, dass die Feuerwehr nach einem Brand bei dem die Feuerwehr nicht mehr mit weiteren Glutnestern rechnet, dennoch eine Brandwache aufstellen muss. Macht die Feuerwehr das nicht und es kommt zu einem zweiten Feuer, gilt die Feuerwehr als Verursacher des zweiten Feuers. Im konkreten Fall war genau das passiert.
Eine Wärmebildkamera reicht scheinbar nicht aus, um sicher gehen zu können, dass man die Einsatzstelle als "kalt" übergeben kann. Dei Übergabe einer Einsatzstelle ist offenbar nicht gleichbedeutend mit Abgabe der weiteren Verantwortung Es ist zu prüfen welche Qualifikation/Stärke eine ausreichende Brandwache hätte. Feuerwehren geraten in das Spannugsfeld zwischen Recht und Versicherung. Wann ist der Sorgfalt genüge getan? Nach 2, 5 , 8 oder 12 Stunden? Öffnen ich alle Wände um Glutnester zu finden, nehme ich streng genommen einen Abriß vor - ab wann ist das dann auch fahrlässige oder schuldhaftes Verhalten..
Letzten Endes fehlt die Urteilsbegründung um hier näher einzusteigen (sucht noch...)
________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.