Ich hoffe, dass die Story, die auf der Seite 10 (Leserforum) der NZ vom 5.8.14 mit der Überschrift "Krankenwagen fährt nur nach Reinkenheide", zu lesen ist nicht stattgefunden hat! --> Aber ich denke davon kann ich mich getrost verabschieden! Und nur hoffen, dass es dann ein Einzelfall war!
Zitat von Paul Panzer im Beitrag #1die Story, die auf der Seite 10 (Leserforum) der NZ vom 5.8.14 mit der Überschrift "Krankenwagen fährt nur nach Reinkenheide"
So nützt das Postig nur jenen wenigen etwas, die den Artikel in der Zeitung gelesen haben. In weiten Teilen des Landkreises erscheint keine NZ. Bei uns im Ostkreis gibt es nur die NEZ, nicht aber die NZ.
Bitte gib den Inhalt des Artikels mit Deinen eigenen Worten wieder, damit wir wissen, um was es geht. Danke.
Eine Patientin aus BHV benötigte die Hilfe der Feuerwehr. Diese sollte Sie wegen starker Schmerzen in die Seeparkklinik nach Debstedt bringen. Die Helfer in der Not sollen gesagt haben, dass dieses nicht ginge und man die Patientin nach Reinkenheide bringen müsse! Argumentationen der Pat. bezüglich der Kenntnis ihrer Krankengeschichte in Debstedt halfen auch nicht! Es sei eine Anordnung vom Chef, dass alles nach Reinkenheide zu bringen sei. Auch die ausdrücklich Äußerung des Wunsches nach Debstedt gebracht zu werden half nicht! Erst die Überweisung des Hausarztes und Seeparkklinik machte es möglich!
Für die Patientin sicherlich wirklich sehr doof, aber ich weiß auch nicht, wenn die ihre Vorgaben haben, dürften die das dann einfach machen? Klar, sind alles nur so Formula, aber weiß nicht wie das ist
Der Patient hat primär in Deutschland die Freiheit sich den behandelnden Arzt auszusuchen und somit auch das Krankenhaus! Probleme könnten sich lediglich daraus ergeben, dass der Seepark nicht zwingend ein Akut-Krankenhaus ist aber dennoch ist die Aussage der "Transportöre" und deren Chef eine Frechheit, wenn nicht mehr als das!
Ist es eigentlich nicht aber so, dass das nächstgelegende Krankenhaus zu wählen ist, was für die Behandlung geeignent ist? So wird aus dem LK wohl nicht das Elbeklinikum Buxtehude angefahren oder eher Stade...
Ich finde die einzige Frechheit besteht bisher darin, dass Du vorschnell annimmst, dass in diesem vermeindlichen Leserbrief die nackte Wahrheit steht. Kann es nicht auch einfach sein, dass der Bürger sehr echauffiert über den Rettungsdienst vor Ort war, weil es nicht nach Patientenwunsch ging sondern nach der geltenden Verfahrensanweisung in der Stadt Bremerhaven, dass die drei Akutkrankenhäuser (KBR,Bürgerpark, JosephHospital) sich die Aufnahme teilen und die Besatzung v. Ort lediglich darauf hingewiesen hat, dass am besagten Tag das KBR Aufnahme hat? Vielleicht hat der Bürger in diese Aussage noch ein wenig mehr hineininterpretiert damit es sich in der Zeitung besser liest? Mit Sicherheit ist dieses ohne Gegendarstellung nicht zusagen und deswegen würde ich auch keine voreiligen Schlüsse ziehen und von "Frechheit, wenn nicht mehr als das" sprechen.
Und die Geschichte mit der freien Arztwahl in Deutschland ist ohne Frage richtig, allerdings greift dieser Grundsatz in dem vorliegenden Fall nicht, da es sich offensichtlich um einen Notfalleinsatz handelt bei dem es wie Friedrich bereits sagte, danach geht, dass das nächstgelegende geeignete Krankenhaus anzufahren ist. (Zitat aus dem Rettungsgesetz NRW - RettG NRW: "[...]Notfallrettung und Krankentransport
(1) Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. [...]")
Und hierbei geht es, wie jedem bewusst sein sollte, nicht darum, dass man dem Wunsch des Patienten nicht nachkommen möchte, sondern dass man 1. eine optimale Behandlung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt sicherstellen möchte. Und 2. das gebundene Einsatzmittel möglichst schnell wieder zur Verfügung hat.
Ich würde diesen Leserbrief also eher als überzogen betrachten und hätte mich als Autor lieber mit der Bitte um Stellungnahme an den durchführenden Rettungsdienstunternehmer gewannt. Dieses hätte meiner Meinung nach zu größerem Erfolg und Verständnis geführt. Nun zerreist man ohne klare Anhaltspunkte den vielleicht komplett unschuldigen Rettungsdienst vor Ort.
ad 1)Primär muss ich erstmal von der Richtigkeit der Aussage ausgehen! ad 2) handelte es sich hierbei um einen Notfalltransport? ad 3) das Rettungsdienst Gesetz NRW interessiert mich in BHV/HB/NDS wenig ad 4) Wir wissen tatsächlich nicht, wie die Situation war, aber ihn als überzogen zu Betrachten ist das, was du mir unterstellst in grün. Merkste was @Jolan ad 5) Wenn du dir anschaust wie ich die Story wiedergeben und meine Aussagen getätigt habe unterstelle ich hier nichts, sondern schildere die Informationen, die so wie sie in dem Artikel stehen recht eindeutig sind. ad 6) Überschriften müssen Provokativ sein, sonst liest es keiner
Das komische ist doch, dass der Transport in die Wunschklinik sofort und ohne Probleme möglich schien, als der Transport vom HA angeordnet wurde ....
Die nächst geeignete Klinik anzufahren ist sicher sinnvoll, aber wenn der Patient dieses definitiv nicht möchte und in ein anderes KH möchte, dass unter Umständen auch schlechter geeignet seien mag ist der Patientenwunsch sofern der Patient nicht betreut ist vorzuziehen. Ansonsten könnte der Transport in eine andere Klinik auch als Freiheitsentzug ausgelegt werden. Denn in Deutschland gilt die Freie Arztwahl: http://www.bmg.bund.de/krankenversicheru...e-arztwahl.html
Die Regelung, dass sich die Krankenhäuser die "Akut-Patienten " teilen ist ja orgnaisatorischer, und vermutlich auch gleichberechtigender Natur!
Das ist gerade Äpfel mit Birnen vergleichen: Wenn eine Einweisung vom Hausarzt vorliegt ist dies ein Qualifizierter KRANKENTRANSPORT der Patient ist vorab angemeldet und es ist ein Bett vorhanden und das wichtigste der Hausarzt hat einen TRANSPORTSCHEIN ausgestellt damit habe ich eine Rechtliche Grundlage und eine Ärztliche Anweisung den Patienten in diese Klinik zu bringen und kann das ganze dementsprechend abrechnen. Handelt es sich hierbei jedoch um eine NOTFALLRETTUNG so ist immer das nächstgelegene Krankenhaus anzufahren hier muss jedoch berücksichtigt werden, ist das Krankenhaus evtl. abgemeldet oder wechseln sich mehrere Krankenhäuser mit der Aufnahme ab. Ergo ich kann und darf in der Notfallrettung nicht immer dem Patientenwunsch nachkommen.