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Dieses Thema hat 16 Antworten
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 Quasselecke
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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

09.10.2015 14:54
Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

In öffentlicher Sitzung gab die Verwaltung der Samtgemeinde Hemmoor am Donnerstag bekannt, dass die Feuerwehr beauftragt sei, beim Umzug von Flüchtlingen aus dem Lager Otterndorf in jeweilige Festunterkünfte zu unterstützen.
Konkret bedeutet das: Eine Flüchtslingsfamilie zieht von Otterndorf in die Samtgemeinde Hemmoor. Die zuständige Ortswehr des Zielortes soll den Personen- und Gepäcktransport mit ihrem MTW durchführen.

Ich persönlich empfinde das als nogo und begründe meine Meinung auch gern:
Es handelt sich um eine planbare Aktion die nicht spontan und nicht aus einer Notlage heraus erfolgen muss.
Das Einsatzfahrzeug steht in dieser Zeit nicht für Einsätze zur Verfügung. Das Ehrenamt wird hier m.E. ausgenutzt.
Bei dem vielen Geld, was die Flüchtlingssituation kostet, würde eine Taxifahrt sicher auch noch bezahlbar sein. Auch hat die Gemeinde eigene Fahrzeuge, die nicht für BOS-Zwecke benötigt werden, welche sie mit hauptamtlichen Personal besetzen können (Bauhof, Verwaltung,...).

Auch frage ich mich, ob es überhaupt erlaubt ist, mit einem Einsatzfahrzeug einen Personentransport durchzuführen. Kennt hierzu jemand die Rechtslage?

Blaulicht

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eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

09.10.2015 23:26
#2 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Zitat von Blaulicht im Beitrag #1
Auch frage ich mich, ob es überhaupt erlaubt ist, mit einem Einsatzfahrzeug einen Personentransport durchzuführen. Kennt hierzu jemand die Rechtslage?


Der klassische MTW ist für eben diesen Zweck geschaffen ;). Der Transport von Privatpersonen ist dann interessant wenn eine Unfall geschieht. Der Fahrer ist über die Unfallkasse versichert. Die Insassen ohne besondere Anweisung nicht. Dann greift unter Umständen die private Haftung des Fahrers.


Zitat von Blaulicht im Beitrag #1
Das Einsatzfahrzeug steht in dieser Zeit nicht für Einsätze zur Verfügung. Das Ehrenamt wird hier m.E. ausgenutzt.
Bei dem vielen Geld, was die Flüchtlingssituation kostet, würde eine Taxifahrt sicher auch noch bezahlbar sein.


Ich bezweifle, dass Gemeinde tatsächlich die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen außerhalb ihres Feuerwehrfuhrparks hat
Die Gemeinde hat die Aufgabe zugewiesen bekommen, diesen Transport zu übernehmen und greift nun auf ihren Fahrzeugbestand zurück.
Dass das Ehrenamt dabei zum Einsatz kommt, hat sicher mit der Kostenseite aber vor allem denke ich mit der nicht-Planbarkeit der
Fahrten zu tun. Ich meine das Feuerwehr sich nicht missbraucht fühlen kann, denn landauf, landab werden BOS-Kräfte eingesetzt, um
der Anforderung die die Flüchtlingsituation schafft Herr zu werden. Interessant die Frage was die Privatwirtschaft dazu denkt.
Ob der Einsatz der Feuerwehr dann auch in Rechnung gestellt wird und wer die Kosten zahlt entzieht sich meiner Kenntnis.
Wie ich das bewerte? Garnicht - bei ziemlich allen Beförderungen habe ich die Formel "... seine ganze Kraft in den Dienst der
Feuerwehr.." Wenn nun mein Dienstherr ruft habe ich nach meinen Verständnis keine Wahl. Was die Einsatzbereitschaft anbelangt halte
ich persönlich Traditionsveranstaltungen und ähnliches für weitaus kritischer.


Das obige spiegelt meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr oder des Trägers der meiner Feuerwehr.

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.10.2015 08:38
#3 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Zitat von eelser im Beitrag #2

Der klassische MTW ist für eben diesen Zweck geschaffen ;).

Ganz sicher nicht für DIESEN Zweck.

Zitat von eelser im Beitrag #2

Ich meine das Feuerwehr sich nicht missbraucht fühlen kann, denn landauf, landab werden BOS-Kräfte eingesetzt, um
der Anforderung die die Flüchtlingsituation schafft Herr zu werden.


Verstehe Dich absolut gar nicht. Eben dass die Feuerwehr überall dafür missbraucht wird, kann doch nicht Argument sein, noch mehr für sowas eingesetzt zu werden.
Aktuell kann man m.E. nirgendwo in Deutschland mehr von einer plötzlichen und unerwarteten Situation sprechen, wenn binnen ein paar Stunden Vorlauf eine Gemeinde Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Damit muss inzwischen jede Gemeinde jederzeit rechnen. Das ist leider der Normalfall geworden. Folglich kann keine Gemeinde mehr mal schnell die BOS zur Hilfe rufen, denn es ist kein plötzlicher Notfall. Gewerbliches Personal zum Aufbauen von Notunterkünften gibt es am Markt reichlich ebenso wie Umzugsunternehmen und Taxifahrer.

Zitat von eelser im Beitrag #2
bei ziemlich allen Beförderungen habe ich die Formel "... seine ganze Kraft in den Dienst der
Feuerwehr.." Wenn nun mein Dienstherr ruft habe ich nach meinen Verständnis keine Wahl.


Unter Kraft in den Dienst der Feuerwehr zu stecken, verstehe ich aber etwas ganz anderes, als planbare Umzugsfahrten von Flüchtlingsfamilien durchzuführen.
Wenn das der Sinn der Feuerwehr sein soll, ist das nicht meins. Feuerwehr wird da gebraucht, wo man nicht anderweitig mal eben schnelle Hilfe erwarten kann. Bei Umzugsfahrten kann man das durchaus. Ich persönlich empfinde diesen Missbrauch der Feuerwehr als das Allerletzte.

Blaulicht

Friedrich Offline

Administrator

Beiträge: 3.963

12.10.2015 08:57
#4 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Wie sieht es denn aus mit einem Personenbeförderungsschein? Eigentlich muss doch jeder Feuerwehrmann, der Taxi spielt, einen solchen P Schein haben, oder?

Natürlich könnte die Gemeinde einen Fahrer einsetzen und dafür ein Fahrzeug der Feuerwehr nutzen...

Was passiert bei einem spontanen Transport? Sirenenalarm für die FF?

______________
Gruß Friedrich



Toleranz fängt bei Lactose an!

diech Offline



Beiträge: 884

12.10.2015 12:08
#5 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Blaulicht,ich bin ganz deiner Meinung!
Es gibt Unternehmen und Firmen die gerade mit diesen dingen ihr Lohn und Brot verdienen!
Und genau diese können den Umzug und den Personentransport übernehmen!
Ich bin absolut dagegen das die FFw dieses durchführt.
Erkläre mal dem Arbeitgeber das du jetzt den Arbeitsplatz verlassen mußt weil du zur FF mußt um zb. Flüchtlinge zu fahren..
Ist ein "NO GO"...

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

12.10.2015 15:31
#6 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Hmm die Argumente habe ich irgendwie auch alle geliefert.. Wobei mich ehrlich gesagt die Vehemenz der Antworten wirklich erschüttert.
Es ist vollkommen klar und damit außerhalb jeder Diskussion, dass hier kein Einsatz nach §1 NdsBrandschG vorliegt. Insoweit bin ich vollkommen bei dir Blaulicht. Mal frei von Emotionen: wir sollten aber nicht vergessen, dass die Aufgabe die der Landkreis hat und an die Verwaltungsbehörden der Samtgemeinden weitergegeben hat, nun mal da ist. Für mich geht das damit in den Bereich der Amtshilfe und hat dann durchaus nichts mehr mit Feuerwehr zu tun. Interessant ist die Beurteilung nach §4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Absatz 2 und §5 Absatz 3, Satz 3.

Hier bin ich aber wohl zu gutgläubig und gehe davon aus, dass mein Dienstherr das schon abgeprüft und für rechtlich haltbar befunden hat. Dann kann es sein, dass man das immer noch nicht "will" oder "einsieht" aber jetzt greift für mich der mein Nachsatz mit der "ganzen Kraft".
Zur Erklärung: ich habe das mal so gelernt: machen und wenn erforderlich kann ich mich hinterher darüber beschweren - etwas das bei mir dann auch sicher und mit letzter Konsequenz geschehen würde!

Wobei ich jetzt wirklich gern mal wirklich wüsste auf welcher Grundlage diese Fahrten vollzogen werden soll (s.o.) - hat schon einmal jemand wirklich bei den zuständigen Stellen nachgefragt?

Ein Personenbeförderungsschein scheint mir übrigens weder nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 1 Sachlicher Geltungsbereich) noch nach der Fahrerlaubnisverordnung (§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, da das ganze nicht gewerblich vonstatten geht. Unabhängig davon: der Gedanke von Friedrich gefällt mir mit dem "gebuchten" Fahrer, nicht zuletzt aus dem hier erlebbaren Unverständnis und der allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt.

Dass Einsatzkräfte der Feuerwehr mittlerweile oft zu Tätigkeiten herangezogen wird, die nicht originäre Feuerwehrarbeit sind, ist nicht neu aber damit auch nicht richtig.

Der wirkliche Mißbrauch lieber Blaulicht beginnt bei mir eindeutig, da wo mein Leben oder das meiner Kameraden durch mangelhafte Ausbildung, unzureichende Dienstbeteiligung oder vielleicht fehlende Ausrüstung gefährdet wird. Da sind aber viele erschreckend ruhig. Aber ich denke ich sollte dich zitieren "...nicht meins"

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.10.2015 16:44
#7 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Zitat von eelser im Beitrag #6
wir sollten aber nicht vergessen, dass die Aufgabe die der Landkreis hat und an die Verwaltungsbehörden der Samtgemeinden weitergegeben hat, nun mal da ist. Für mich geht das damit in den Bereich der Amtshilfe


Der Landkreis gibt viele Aufgaben an die Samtgemeinden weiter - damit hat aber die Feuerwehr nichts zu tun. Wenn der Landkreis die Gemeinde beauftragt, Straßenbäume auszuschneiden, macht das ja auch nicht die Feuerwehr, obwohl sie Leiter und Säge besitzt - auch nicht in Amtshilfe. Letzteres wäre möglich, wenn ein Baum in einer unaufschiebbaren notsituation sofort ausgeschnitten werden müsste und es nicht möglich ist in verantwortbarer Zeit einen Gärtner zu beauftragen.

Solch Amtshilfe ist beim Thema Taxifahrten für Flüchtlinge nicht gegeben. Ein Taxiunternehmer findet sich ganz sicher binnen einer Stunde an jedem Ort im Landkreis - rund um die Uhr. Also kein Grund für ein Amtshilfeersuchen.

Die Menschen, um die es hier geht sind alle bereits irgendwo untergebracht und versorgt. Es geht lediglich darum sie geplant und geordnet in eine qualitativ bessere Unterkunft umzuziehen. Das kann man drehen und wenden wie man will - das ist kein Fall für die Feuerwehr. Das ist etwas völlig anderes als wenn - wie gehabt - plötzlich ein paar hundert Menschen im Regen stehen und schnellstmöglich ein Zelt aufgebaut brauchen. Dafür kann man durchaus mal die BOS einsetzen. Aber doch nicht zum Taxifahren...

Zitat von eelser im Beitrag #6
Dann kann es sein, dass man das immer noch nicht "will" oder "einsieht" aber jetzt greift für mich der mein Nachsatz mit der "ganzen Kraft".
Zur Erklärung: ich habe das mal so gelernt: machen und wenn erforderlich kann ich mich hinterher darüber beschweren - etwas das bei mir dann auch sicher und mit letzter Konsequenz geschehen würde!

DAS lasse ich im Einsatz gelten, wenn keine Zeit ist zu diskutieren und der Einsatzleiter eine Entscheidung treffen muss. Wenn mir diese nicht gefällt, handele ich trotzdem entsprechend und diskutiere im Anschluss an den Einsatz.
DAS gilt hier aber nicht. Es gibt keinen unverzüglichen Handlungsbedarf. Es ist mehr als genug Zeit, um Alternativen zu finden und zu beauftragen!

Blaulicht

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

12.10.2015 17:17
#8 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Die Notsituation ist aber nicht Voraussetzung für das Tätigwerden im Rahmen der Amtshilfe (sofern das darunter fällt - s. mein vorheriger Beitrag)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

(1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie
1. aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;
2. aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;
3. zur Durchführung ihrer Aufgaben auf die Kenntnis von Tatsachen angewiesen ist, die ihr unbekannt sind und die sie selbst nicht ermitteln kann;
4. zur Durchführung ihrer Aufgaben Urkunden oder sonstige Beweismittel benötigt, die sich im Besitz der ersuchten Behörde befinden;
5. die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen könnte als die ersuchte Behörde.
(2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
2. durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.

Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.

(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.
(4) Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.
(5) Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.

aber egal .... ich informiere mich und dann wissen wir vielleicht weiter.

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

13.10.2015 08:13
#9 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Daraus stellt sich mir folgende Frage:

Ist die Freiwillige Feuerwehr eine eigene Behörde oder ist lediglich die Samtgemeinde, die ja Träger der FF ist, ein Behörde?
Da der Auftrag an die FF hier von der Samtgemeinde kommt, ist es ja quasi nur ein internes Delegieren.

Sind eigentlich vergleichbare Fälle aus anderen Teilen des Landkreises Cuxhaven bekannt?

Blaulicht

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

13.10.2015 11:29
#10 RE: Samtgemeinde beauftragt Feuerwehr mit Umzugsfahrten Antworten

Moin!

Klare Antwort: Nein, die Feuerwehr ist als Institution KEINE eigene Behörde, sondern Teil einer Behörde. So wie zum Beispiel der Bauhof oder irgendwelche Fachbereiche innerhalb der Verwaltungsstruktur!

Somit kann es keine Amts- oder Vollzugshilfe sein.

MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

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