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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 19 Antworten
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 Quasselecke
Seiten 1 | 2
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

17.02.2005 16:25
Einsatz während der Arbeitszeit Antworten


In unserer Wehr ist ein Briefträger, der fast immer da ist, da er nur in unserem und im Nachbarort die Post austrägt.

Sein Arbeitgeber (Post) verbietet ihm unter Androhung erheblicher Konsequenzen, während der Arbeitszeit zu Feuerwehreinsätzen zu fahren.

Vor einem Rechtstreit hat der Kamerad Angst also schaut er uns hinterher wenn wir beim Ausrücken an ihm vorbeifahren...


Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Blaulicht..............................................
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

17.02.2005 19:17
#2 RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Hallo zusammen,

heikles Thema hast Du angefasst. Aber berechtigt! Der öffentliche Dienst hat mit derartigen Doppelmitgliedschaften so seine Probleme. Spreche da selbst aus leidvoller Erfahrung. Man kann als Mitarbeiter des öD auch nur schwer gegenargumentieren, denn die, die dagegen sind, lassen sich nur schwer, wenn überhaupt überzeugen, dass eine Doppelmitgliedschaft durchaus möglich und machbar ist. Selbst einschlägige Rechtsentscheidungen helfen dabei nur bedingt weiter.
Was in dem von Dir angedeuteten Fall an erheblichen Konsequenzen angedroht wird, interessiert mich nun doch! Sollte der Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, so kann sich auch ein Arbeitgeber/Vorgesetzter nicht alles herausnehmen. Unter Umständen erfüllt er durch das Androhen von Konsequenzen auch selbst einen Straftatbestand zum Nachteil des Mitarbeiters. Nennt sich auch Nötigung! Kannst mir ja mal ´ne PM schicken! Vielleicht habe ich einen kleinen Tipp auf Lager!


Poli

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

18.02.2005 07:24
#3 RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Ich hab das nur so wiedergegeben wie es der Kamerad gesagt hat.
Ich werde ihn mal fragen. Kann aber etwas dauern.
Blaulicht..............................................
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Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

18.02.2005 07:32
#4 Andere Erfahrungen Antworten

Ich kenne übrigens noch mehr Mitglieder der Feuerwehr, denen man schon nahe gelegt hat mal darüber nachzudenken, ob Feuerwehr oder Job wichtiger ist.

Ich selber war auch schon in der Situation, daß ich innerhalb zwei Monaten dreimal während der Arbeitszeit in den Einsatz gefahren bin. Ich wurde von meinem damaligem Chef gefragt, was das soll. Als ich ihm die Situation erklärte, sagte er sinngemäß nur "...sehr lobenswert, ihr Einsatz für andere, aber künftig stecken sie diese Energie bitte in die Arbeit für die sie bezahlt werden...sie sind ja sicher nicht der einzige Feuerwehrmann in ihrem Ort..." Eine weitere Diskussion zu diesem Thema wurde unterbunden.

Blaulicht..............................................
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

HaLu Offline



Beiträge: 137

20.02.2005 11:27
#5 RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Ich kenne diese Problematik zwar nicht aus eigener Erfahrung aber sie ist mir durchaus bekannt. Jedoch steht im Niedersächsischen Brandschutzgesetz die Lösung dazu: §11 Abs. 1 Satz 3: "Nehmen sie während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen oder Aus- Fortbildungsveranstaltungen teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zu Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt."
Ich weiß dass das nicht immer bei jedem Arbeitgeber zieht aber es ist immerhin eindeutig durch ein Gesetz geregelt. Ich kenne jedoch einen Fall wo das auch nicht geholfen hat. Hier hat aber ein ausführliches Gespräch zwischen Angestellten und Arbeitgeber über die Arbeit der Feuerwehr geholfen. Außerdem sollte den Arbeitgebern, die sich weigern, ihre Arbeitnehmer freizustellen, mal erklären, dass auch viele Mitglieder außerhalb des Ortes arbeiten, so dass sie nicht zum Einsatz kommen können und es schon besser wäre wenn man selber daran teil nimmt.

HaLu

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

20.02.2005 12:05
#6 RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Hallo HaLu,

meiner Meinung nach ist es vielen Arbeitgebern, auch Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, sehr wohl bekannt, welche Pflichten sie nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz haben. Viele gehen aber nach dem Grundsatz: "Papier ist geduldig!"

Selbst mir ist schon mehrfach die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verwehrt worden, trotz der Aussage meines Arbeitgebers, dass ich einen Rechtsanspruch auf Teilnahme habe. Dieser Umstand ist meinem Arbeitgeber durchaus bekannt. Das Grundproblem ist doch ein anderes! Vielen Arbeitgebern ist es nicht bekannt, dass sie die ihnen durch die Abwesenheit des Mitarbeiters entstandenen Lohnkosten zurückerhalten. Viele gehen davon aus, dass der Mitarbeiter ohne Gegenleistung fehlt, oder sich in Uniform einen "schönen" Tag macht!?

Das man in der heutigen Zeit auf sein Recht auf Teilnahmen und Freistellung nicht uneingeschränkt pochen darf, erklärt sich bei den vorhandenen Arbeitslosenzahlen von selbst. Aber trotzdem, und das nicht nur in der freien Wirtschaft sondern auch im öffentlichen Dienst, sollte ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter möglich sein.

Man sollte seinen Arbeitgeber mal fragen, wer den bei ihm ein Feuer löscht, wenn nicht die Freiwilligen.

Poli


Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

20.02.2005 19:33
#7 RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

In Antwort auf:
Vielen Arbeitgebern ist es nicht bekannt, dass sie die ihnen durch die Abwesenheit des Mitarbeiters entstandenen Lohnkosten zurückerhalten.

Also das mag bei manchen so sein. Aber wenn Du eine höhere Position besetzt, dann ist dem Arbeitgeber das Geld eher zweitrangig, er will lieber den Mann - so ist es zumindest bei mir. Mein Chef murrt ja schon wenn ich mal ein Jahr tatsächlich meinen Urlaub komplett nehmen will. Er bietet mir immer an, den Urlaub auszubezahlen und das sogar zu besseren Konditionen.

Und in ganz kleinen Betrieben tut es dem Chef auch wehr wenn zum Beispiel einer von drei Mitarbeitern fehlt...
Blaulicht..............................................
Der Admin stellt manche Fragen nur zur Belebung der Diskussion.

Django ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2006 15:41
#8 RE: RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Hallo!
Ich habe dieses Thema wieder ausgegraben weil ich heute von etwas unglaublichem gehört habe.
Bei einem Geldinstitut welches in unserem Landkreis aber auch im Landkreis Stade existiert (ich hoffe jetzt weiß jeder welches ohne dass ich Ärger krieg ) wird die Mitgliedschaft in der Feuerwehr nicht gern gesehen.
Ich kenne jemanden der sehr aktiv in der Wehr ist und tagsüber zusehen muss wenn seine Kameraden an der Bank vorbeidüsen. Er trägt keinen Pieper weil er Angst hat vor seinem Chef und sowieso nicht los darf.

Ich fasse mir an den Kopf! Das bei so einem Laden! Ich wünsche mir das hier unsere höhsten Führungskräfte oder jemand von der Zeitung hier mitliest und mal mit der Führung dieses Geldinstituts spricht.
Ich halte das für einen Skandal. Zumal es in der Filiale in der mein Kumpel arbeitet immer genug Kollegen gibt und es nicht eng wird wenn er mal zum Einsatz muss.

Ich meine übrigens nicht das Geldinstitut bei dem unser vorletzter Kreisbrandmeister tätig war.
Wer immer noch nicht weiß welches ich meine sollte mal latein lernen: Übersetzt heißt der Laden Plebsbank wenn ich mich nicht irre.

RettSanRD&FF ( Gast )
Beiträge:

11.08.2006 13:27
#9 RE: RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Tach
Das ist echt hart.
Ich selbst hab mir angewoehnt, dass wenn ich abends zu Bett gehe und naechsten Tag arbeiten muss (Ich arbeite ausserhalb des Sirenenbereiches)den Melder ausschalte, damit ich naechsten Tag auch auf Arbeit erscheinen kann. Ich will einfach nicht meinen Job gefaehrden, auch wenn ich weiss, dass meine Firma da sehr kolant ist. Allerdings macht es sich nicht gut 10- 15 mal im Jahr zu spaet oder gar nicht zu erscheinen.
Kaum bin ich wieder zu Hause, wird der Melder wieder angemacht und die Feuerwehr kann rufen.
Gruss


Wenn einer eine Bratwurst braet, hat er ein Bratwurstbratgeraet

diech Offline



Beiträge: 884

12.08.2006 12:29
#10 RE: RE:Einsatz während der Arbeitszeit Antworten

Hallo!Mein Arbeitgeber hat verständnis wenn Ich später oder garnicht an dem Tag zur Arbeit komme wenn ein Einsatz läuft! Das ist sicher in der Heutigen lage nicht selbstverständlich,liegt aber auch daran das es nicht ständig vorkommt. Als Ich kürzlich 2 Wochen in Celle auf Lehrgang war gab es auch keine Probleme.Brauchte nichts von meinem Jahresurlaub nehmen.Ich bin echt froh das es noch so kolante Arbeitgeber gibt! Gruß Diech

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